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   BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14   

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https://dejure.org/2014,4748
BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14 (https://dejure.org/2014,4748)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2014 - 1 StR 10/14 (https://dejure.org/2014,4748)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 1 StR 10/14 (https://dejure.org/2014,4748)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 213 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Minder schwerer Fall des Totschlags (Verhältnis zu sonstigen Strafmilderungsgründen); Beweiswürdigung des Tatrichters (Bedeutung von Sachverhalten, die aufgrund des Zweifelssatzes anzunehmen sind)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Strafverfahren wegen versuchtem Totschlags: Berücksichtigung des Zweifelssatzes bei der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines sonstigen minder schweren Falls des versuchten Totschlags aufgrund einer erheblichen Alkoholisierung des Täters

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchtem Totschlags: Berücksichtigung des Zweifelssatzes bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme eines sonstigen minder schweren Falls des versuchten Totschlags aufgrund einer erheblichen Alkoholisierung des Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 510
  • StV 2015, 173
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.12.1999 - 2 StR 546/99

    Verminderte Schuldfähigkeit - Strafzumessung - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14
    Auch angesichts der sonstigen Strafzumessungserwägungen kann der Senat nicht ausschließen, dass die Höhe der ausgesprochenen Strafe auf der rechtsfehlerhaften Erwägung beruht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1999 - 2 StR 546/99).
  • BGH, 12.10.2005 - 1 StR 369/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf effektive Verteidigung; rechtliches

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14
    Dies ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 - 1 StR 369/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 548/91).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14
    Die hierzu vom Landgericht getroffenen Strafzumessungserwägungen lassen jedoch besorgen, dass das Landgericht der erheblichen Schuldminderung in diesem Zusammenhang geringeres Gewicht beigemessen hat, weil sie nicht positiv festgestellt, sondern lediglich aufgrund des Zweifelssatzes unterstellt worden ist (vgl. zur Anwendung des Zweifelssatzes auf nicht behebbare tatsächliche Zweifel hinsichtlich Art und Grad des psychischen Ausnahmezustands BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335; Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66).
  • BGH, 23.01.2013 - 5 StR 635/12

    Mehrfache Strafrahmenverschiebungen bei Vorliegen unterschiedlicher

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14
    Er hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen und darzulegen, welchen Strafrahmen er nach den konkreten Umständen des Einzelfalls für angemessen hält (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 54/13; vgl. auch Beschluss vom 23. Januar 2013 - 5 StR 635/12).
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14
    Denn auch in den Fällen, in denen unter Anwendung des Zweifelssatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen ist, ist dieser Sachverhalt bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung, wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH, Urteil vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 548/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Positive Feststellung

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14
    Dies ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 - 1 StR 369/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 548/91).
  • BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14
    Die hierzu vom Landgericht getroffenen Strafzumessungserwägungen lassen jedoch besorgen, dass das Landgericht der erheblichen Schuldminderung in diesem Zusammenhang geringeres Gewicht beigemessen hat, weil sie nicht positiv festgestellt, sondern lediglich aufgrund des Zweifelssatzes unterstellt worden ist (vgl. zur Anwendung des Zweifelssatzes auf nicht behebbare tatsächliche Zweifel hinsichtlich Art und Grad des psychischen Ausnahmezustands BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335; Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 54/13

    Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen mehrerer vertypter Milderungsgründe (hier:

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 10/14
    Er hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen und darzulegen, welchen Strafrahmen er nach den konkreten Umständen des Einzelfalls für angemessen hält (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 54/13; vgl. auch Beschluss vom 23. Januar 2013 - 5 StR 635/12).
  • BGH, 20.02.2024 - 3 StR 12/24
    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, welche Strafrahmen jeweils zugrunde gelegt worden sind (vgl. zu den Anforderungen etwa BGH, Urteil vom 9. November 1995 - 4 StR 411/95, NStZ 1996, 278, 279; Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 10/14, NStZ 2014, 510, 511; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 267 Rn. 92).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    Stattdessen hätte die Strafkammer im Rahmen einer Gesamtabwägung prüfen und darlegen müssen, welchen Strafrahmen sie nach den konkreten Umständen des Einzelfalls für angemessen hält (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 54/13 Rn. 5; Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 10/14, NStZ 2014, 510, 511).
  • BGH, 28.03.2023 - 4 StR 488/22

    Strafzumessung (mehrere Strafrahmen: Gesamtabwägung)

    Es ist aber im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen und im Urteil darzulegen, welcher Strafrahmen im Einzelfall angemessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 10/14, NStZ 2014, 510, 511; Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 54/13, StV 2014, 15; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 933, 1113 mwN).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung,

    Es hat aber im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen und darzulegen, welchen Strafrahmen es nach den konkreten Umständen des Einzelfalls für angemessen hält (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2023 ? 4 StR 488/22 Rn. 4; Beschluss vom 9. November 2022 - 4 StR 272/22 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 10/14 Rn. 6; Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 54/13 Rn. 5).
  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 428/13

    Aufrechterhaltung von Feststellungen nach Aufhebung des Urteils durch das

    a) Zutreffend ist das Landgericht bei der Auslegung des Senatsbeschlusses vom 7. August 2012 von der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgegangen, wonach die Feststellungen, soweit sie nicht durch einen gesonderten Ausspruch aufgehoben werden, bestehen bleiben (vgl. Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 176/08, NStZ-RR 2008, 342; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 10/14).
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