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   BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51   

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https://dejure.org/1951,292
BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51 (https://dejure.org/1951,292)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1951 - 1 StR 102/51 (https://dejure.org/1951,292)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1951 - 1 StR 102/51 (https://dejure.org/1951,292)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 231
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 10.12.1931 - III 681/31

    1. Ist auf Einstellung oder auf Freisprechung zu erkennen, wenn von zwei der

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  • RG, 26.07.1938 - 1 D 470/38

    1. Zu dem Begriffe der "anderen Medizinalpersonen" im § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB. 2.

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  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Dies hat der Bundesgerichthof im Anschluß an das Reichsgericht (vgl. RGSt 66, 51, 53; 72, 296, 300; anders aber noch RGSt 42, 399, 401) erstmals bei Fehlen des erforderlichen Strafantrages so entschieden (BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261) und in der Folge bei Eingreifen eines Straffreiheitsgesetzes (BGHSt 13, 268, 272/273) und für den Fall der Verneinung des öffentlichen Interesses im Kartellbußgeldverfahren (BGHSt 20, 333, 335) so ausgesprochen.
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

    Freispruch durch den BGH im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der

    Kann bei tateinheitlichem oder sonst rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachgewiesen werden und ist der leichtere wegen Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses nicht mehr verfolgbar, so hat die Sachentscheidung Vorrang vor der Verfahrensentscheidung, weil der schwerer wiegende Vorwurf den Urteilsausspruch bestimmt (st. Rspr.: BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261 und 13, 268; BGH GA 1959, 17; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495; BGH, Beschluß vom 4. Mai 2004 - 3 StR 126/04; ebenso schon RGSt 66, 51; zustimmend das Schrifttum: Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 103 bis 105; Schoreit in KK 5. Aufl. § 260 Rdn. 51; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 46).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Da dies indes noch nachgeholt werden kann, war anstelle von Freispruch der Angeklagten auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen (§ 206a Abs. 1 StPO), da dieses nach derzeitigem Sachstand insoweit nicht weiterbetrieben werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1951 - 1 StR 102/51, BGHSt 1, 231, 235; Beschluss vom 8. Juni 1983 - 3 StR 476/82, NJW 1983, 2270, 2271 f.; siehe auch Palder, JR 1986, 94, 95 f.; aA Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 354 Rn. 6).
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