Rechtsprechung
BGH, 12.05.2016 - 1 StR 103/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 3 Satz 1 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatrichters: Darstellung im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 Abs 3 S 1 StGB, § 177 StGB, § 267 StPO
Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter: Pflicht des Tatgerichts zur Ermessensausübung; revisionsgerichtliche Ersetzung der Ermessensentscheidung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Ermessensausübung des Tatrichters bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung
- rewis.io
Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter: Pflicht des Tatgerichts zur Ermessensausübung; revisionsgerichtliche Ersetzung der Ermessensentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermessensausübung des Tatrichters bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung
- datenbank.nwb.de
Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter: Pflicht des Tatgerichts zur Ermessensausübung; revisionsgerichtliche Ersetzung der Ermessensentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sicherungsverwahrung - und das Ermessen des Gerichts
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 28.10.2015 - 1 KLs 440 Js 5576/15
- BGH, 12.05.2016 - 1 StR 103/16
Papierfundstellen
- StV 2016, 735 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
Anforderungen an die Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlende Darlegung der …
Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 103/16
Ordnet das Tatgericht eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen deutlich werden, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15, NStZ-RR 2016, 77 mwN).
- BGH, 27.06.2019 - 1 StR 612/18
Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatgerichts: einzubeziehende zu …
Die Feststellungen sind von dem hier allein vorliegenden Erörterungsmangel nicht betroffen und können daher bestehen bleiben (§ 353 Abs. 2 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 103/16 Rn. 5).