Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.06.2014

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47894
BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13 (https://dejure.org/2013,47894)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2013 - 1 StR 106/13 (https://dejure.org/2013,47894)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 1 StR 106/13 (https://dejure.org/2013,47894)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 38 Abs. 2 i.V.m. ... § 39 Abs. 1 Nr. 2 WpHG; § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG; § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV; Art. 103 Abs. 2 GG; § 25 Abs. 2 StGB; § 34b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WpHG i.V.m. § 5 FinAnV; § 261 StPO; § 24 Abs. 1 Nr. 1 PresseG BW; § 111i Abs. 2 StPO;
    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz; Täterschaft: Jedermannsdelikt, Anwendbarkeit der allgemeinen Regeln, keine Überlagerung durch § 34b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WpHG; Tatbegehung durch sog. Scalping: Offenlegungspflichten; Einwirkung auf den ...

  • lexetius.com

    WpHG § 38 Abs. 2 i. V. m. § 39 Abs. 1 Nr. 2, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; MaKonV § 4 Abs. 3 Nr. 2; StGB § 25 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20a Abs 1 S 1 Nr 3 WpHG, § 38 Abs 2 WpHG, § 39 Abs 1 Nr 2 WpHG, § 4 Abs 3 Nr 2 MaKonV, § 25 Abs 2 StGB
    Strafbarkeit wegen verbotener Marktmanipulation: Grundsätze von Täterschaft und Teilnahme; Mindestbeteiligung an der betroffenen Gesellschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Täters mit mehr als fünf Prozent an der betroffenen Gesellschaft als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen verbotener Marktmanipulation

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Täterschaft und Teilnahme bei verbotener Marktmanipulation in Form des "Scalping"

  • Betriebs-Berater

    Zur Strafbarkeit wegen verbotener Marktmanipulation

  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen verbotener Marktmanipulation: Grundsätze von Täterschaft und Teilnahme; Mindestbeteiligung an der betroffenen Gesellschaft

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    WpHG § 38 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 Nr. 2, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; MaKonV § 4 Abs. 3 Nr. 2; StGB § 25 Abs. 2
    Marktmanipulation durch »Scalping«

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung des Täters mit mehr als fünf Prozent an der betroffenen Gesellschaft als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen verbotener Marktmanipulation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbotene Marktmanipulationen - und die Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 38 Abs. 2, § 39 Abs. 1 Nr. 2; MaKonV § 4 Abs. 3 Nr. 2; StGB § 25 Abs. 2
    Täterschaft und Teilnahme bei verbotener Marktmanipulation in Form des "Scalping"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbotene Marktmanipulation nach der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung ein Jedermannsdelikt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Strafbarkeit wegen verbotener Marktmanipulation

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliche Marktmanipulation

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 105
  • NJW 2014, 1896
  • NJW 2014, 8
  • ZIP 2014, 35
  • ZIP 2014, 916
  • NStZ 2014, 581
  • NStZ 2014, 700
  • WM 2014, 890
  • BB 2014, 1089
  • BB 2014, 1358
  • NZG 2014, 590
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Wie auch bei der Vorgängervorschrift des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aF (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.), die mit Ausnahme der Manipulationsabsicht dem geltenden § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG entspricht, besteht kein Anlass zu Zweifeln an der Verfassungsgemäßheit.

    Auch der Wortlaut des § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV ("Kundgabe ... nachdem Positionen ... eingegangen worden sind, ohne dass dieser Interessenkonflikt ... offenbart wird"), der - ohne strafbarkeitsbegründende Wirkung (zur KuMaKV vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383) - die Tatbestandsalternative der "sonstigen Täuschungshandlung" konkretisiert, enthält keine Einschränkung dahin, in welcher Person der Interessenkonflikt eingetreten sein muss (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz sowie die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Papiers können eine Kurseinwirkung hinreichend belegen; eine Befragung der Marktteilnehmer ist nicht veranlasst (BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373 zu § 20a Abs. 1 Nr. 2 WpHG aF; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NStZ 2010, 339).

    Die Kaufempfehlungen beinhalteten die stillschweigende Erklärung, dass sie nicht mit dem sachfremden Ziel der Kursbeeinflussung zu eigennützigen Zwecken bemakelt waren (BGH, Urteil vom 6. September 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373).

  • OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11

    Marktmanipulation im Wertpapierhandel: Verbreitung von Stellungnahmen oder

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Auch der Wortlaut des § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV ("Kundgabe ... nachdem Positionen ... eingegangen worden sind, ohne dass dieser Interessenkonflikt ... offenbart wird"), der - ohne strafbarkeitsbegründende Wirkung (zur KuMaKV vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383) - die Tatbestandsalternative der "sonstigen Täuschungshandlung" konkretisiert, enthält keine Einschränkung dahin, in welcher Person der Interessenkonflikt eingetreten sein muss (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Ein zur Einwirkung auf den Börsenpreis geeigneter Interessenkonflikt besteht über den Fall, dass der Empfehlende selbst eigene Positionen des empfohlenen Finanzinstruments hält (Stoll in Kölner Kommentar-WpHG, 2. Aufl., § 20a Anh. I - § 4 MaKonV Rn. 36; BR-Drucks. 18/05 S. 17), hinaus in gleicher Weise, wenn mehrere Personen - Positionshalter einerseits, Empfehlender andererseits - gemeinschaftlich zusammenwirken (vgl. OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Denn das Verbot des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV ließe sich dann durch eine arbeitsteilige Vorgehensweise umgehen (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Jedenfalls reichen - wie hier - pauschal gehaltene Hinweise, wonach Herausgeber und Mitarbeiter potenziell Positionen der in den Veröffentlichungen behandelten Wertpapiere halten können, ohne dass auf den konkret bestehenden Interessenkonflikt eingegangen wird, nicht aus (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011- 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664; Stoll in Kölner Kommentar-WpHG, 2. Aufl., § 20a Anh. I - § 4 MaKonV Rn. 39).

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Der dem Spezialitätsgrundsatz zugrunde liegende Tatbegriff umfasst den gesamten mitgeteilten Lebenssachverhalt, innerhalb dessen der Verfolgte einen oder mehrere Straftatbestände erfüllt haben soll (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, BGHR IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Spezialitätsgrundsatz 2 mwN).

    Eine "andere Tat" liegt nicht vor, wenn sich die Angaben im Europäischen Haftbefehl und diejenigen im späteren Urteil hinreichend entsprechen (BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, BGHR IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Spezialitätsgrundsatz 2; EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Rechtssache C-388/08, NStZ 2010, 35).

  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94

    Verfolgungsverjährung bei Kapitalanlagebetrug (Tatbegehung durch unrichtige

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Die sechsmonatige presserechtliche Verjährungsfrist gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 PresseG BW (zur Bestimmung des anzuwendenden Landesrechts vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1994 - 3 StR 221/94, NJW 1995, 893) greift nicht.

    Die Vorschrift bezieht sich auf die Strafverfolgung von Vergehen und Verbrechen, die durch Veröffentlichung oder Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 StR 187/04, wistra 2004, 339; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 628/94, BGHSt 40, 385).

  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 22/13

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Auffangrechtserwerb des Staates,

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Ihrer Anwendung auf bereits vor diesem Zeitpunkt beendete Taten steht § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB entgegen, wonach insoweit das mildere alte Recht gilt, nach dem diese bedingte Verfallsanordnung nicht möglich war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2013 - 1 StR 22/13, NStZ-RR 2013, 254 mwN; und vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56).
  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 535/08

    Keine Rückwirkung des Auffangrechtserwerbs neuer Form (materiell-rechtlicher

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Ihrer Anwendung auf bereits vor diesem Zeitpunkt beendete Taten steht § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB entgegen, wonach insoweit das mildere alte Recht gilt, nach dem diese bedingte Verfallsanordnung nicht möglich war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2013 - 1 StR 22/13, NStZ-RR 2013, 254 mwN; und vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz sowie die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Papiers können eine Kurseinwirkung hinreichend belegen; eine Befragung der Marktteilnehmer ist nicht veranlasst (BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373 zu § 20a Abs. 1 Nr. 2 WpHG aF; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NStZ 2010, 339).
  • BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des 3. Strafsenats vom 20. Juli 2011 (3 StR 506/10, wistra 2011, 467) zur Marktmanipulation durch irreführende Angaben in einer Presseerklärung.
  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Eine "andere Tat" liegt nicht vor, wenn sich die Angaben im Europäischen Haftbefehl und diejenigen im späteren Urteil hinreichend entsprechen (BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, BGHR IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Spezialitätsgrundsatz 2; EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Rechtssache C-388/08, NStZ 2010, 35).
  • BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04

    Presseinhaltsdelikt (Verbreitung von Druckwerken; Strafbarkeit des Inhalts durch

    Auszug aus BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13
    Die Vorschrift bezieht sich auf die Strafverfolgung von Vergehen und Verbrechen, die durch Veröffentlichung oder Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 StR 187/04, wistra 2004, 339; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 628/94, BGHSt 40, 385).
  • BGH, 29.11.1994 - 3 StR 221/94

    Presseverjährung - Recht des Gerichtsortes

  • OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16

    Beabsichtigte VW-Übernahme: Anleger bekommen nach Porsche-Rückzieher keine

    Grundsätzlich ist die Offenlegung der Art der eingegangenen Positionen ausreichend (Stoll a.a.O., Rn. 38; Vogel in: Assmann/Schneider, 6. Aufl., § 20a Rn. 234; tendenziell auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, juris Rn. 40).
  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 187/23

    Verurteilter Cum-ex-Drahtzieher Berger scheitert vor BGH

    Eine "andere Tat" ist nicht anzunehmen, wenn sich die Angaben in der Auslieferungsbewilligung und diejenigen im späteren Urteil hinreichend entsprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 14 und vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, BGHSt 59, 105 Rn. 14).

    Für die Wahrung der Identität der Tat ist weder erforderlich, dass der Straftatbestand im Recht des ersuchten Staates seiner Bezeichnung nach dem des ersuchenden Staates entspricht, noch kommt es darauf an, dass er nach seinen Tatbestandsmerkmalen vergleichbar ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, BGHSt 59, 105 Rn. 16).

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Der Senat kann offenlassen, ob das Tatbestandsmerkmal der "sonstigen Täuschungshandlungen' bereits durch einen Vergleich mit den übrigen Alternativen des § 20a Abs. 1 Satz 1 WpHG bzw. durch die Auslegung des Begriffs der Täuschung im Rahmen des § 263 Abs. 1 StGB in einem Maße präzisiert wird, dass der Normadressat erkennen kann, welche Verhaltensweisen ihm unter Androhung von Strafe untersagt sind (so BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1897; zustimmend Schröder, Handbuch Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 546; ablehnend: Altenhain in Hirte/Möllers, Kölner Kommentar zum WpHG, 2. Aufl., § 38 Rn. 24; Schmitz, JZ 2004, 526, 527).

    Ohne die Möglichkeit einer Zurechnung der Kundgabe bzw. des Haltens von Positionen - sei es über § 25 Abs. 2 StGB, sei es über § 25 Abs. 1 Alternative 2 StGB - liefe der Schutzzweck der Norm leer (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1897 f.; OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664, 3666; Brand, NJW 2014, 1900; Trüg, NStZ 2014, 558, 559 f.; MüKo-StGB/Pananis aaO, Rn. 249; Altenhain in Hirte/Möllers aaO, Rn. 105; Schömann aaO, S. 152).

    Der bloße Verweis auf die theoretische Möglichkeit eines solchen lässt den erforderlichen Bezug zu der konkreten Situation vermissen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1899; OLG München aaO, 3665; Stoll in Hirte/Möllers aaO, § 20a Anh. I - § 4 MaKonV Rn. 39).

    In diesem Sinne sind auch die Ausführungen der Rechtsprechung zu verstehen, wonach Befragungen von Marktteilnehmern nicht erforderlich und stattdessen Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz, die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Papiers am Tag der tatbestandlichen Handlung sowie die Ordergröße als Indizien ausreichend seien (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 384; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1899 f.).

  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

    In der Regel sind jedoch Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz, die Kurs- und Umsatzentwicklung der betreffenden Aktie vor und nach der manipulativen Handlung sowie die vorgenommenen Ordergrößen als Indizien darzustellen und zu würdigen, um eine tatsächliche Kurseinwirkung hinreichend zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 384; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882 f.; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, BGHSt 59, 105, 117; Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 142/15, NJW 2016, 3459, 3461).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 338/14

    Ordnungsgelder des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse gegen

    Diese Ansicht hat der BGH in seinem, Beschluss vom 04. Dezember 2013 - 1 StR 106/13 -, BGHSt 59, 105-119 bestätigt.
  • LG Stuttgart, 19.02.2019 - 6 Qs 1/19

    Ausschluss der Einziehung des Tatertrages: Fall der gleichzeitigen Verletzung von

    Geschütztes Rechtsgut des § 266 StGB ist das Vermögen ( Dierlamm , in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2019, § 266, Rn. 1), während die § 38 WpHG a.F. die Funktionsfähigkeit der Märkte schützen soll (vergleiche BGH, Beschluss vom 04.12.2013, Az. 1 StR 106/13, Rn. 38).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13

    Plichten des Designated Sponsors

    " Diese Ansicht hat der BGH in seinem, Beschluss vom 04. Dezember 2013 - 1 StR 106/13 -, BGHSt 59, 105-119 bestätigt.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2014 - 1 StR 106/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16723
BGH, 25.06.2014 - 1 StR 106/13 (https://dejure.org/2014,16723)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2014 - 1 StR 106/13 (https://dejure.org/2014,16723)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 1 StR 106/13 (https://dejure.org/2014,16723)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.02.2014 - 1 StR 405/13

    Unstatthafte Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - 1 StR 106/13
    Eine Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss ist als solche regelmäßig nicht statthaft; ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 1 StR 405/13 mwN).
  • BGH, 15.10.2015 - 1 StR 52/15

    Gegenvorstellung

    Eine Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss ist als solche regelmäßig nicht statthaft; ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 StR 106/13 mwN).
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