Rechtsprechung
BGH, 07.02.2019 - 1 StR 11/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 3 StGB; § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Schwere Vergewaltigung (Begriff der schweren Gesundheitsschädigung: erforderlicher Vorsatz); sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der Zwangslage: nicht jede Situation, die eine Tathandlung ermöglicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens während des Tiefschlafs: Objektive und subjektive Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals des Herbeiführens der Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung; Bestehen einer Zwangslage des Opfers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schwere Vergewaltigung - und der Tatvorsatz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen - und die ausgenutzte Zwangslage
Verfahrensgang
- LG Coburg, 10.09.2018 - 318 Js 4254/17
- BGH, 07.02.2019 - 1 StR 11/19
Papierfundstellen
- StV 2019, 544
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
Auszug aus BGH, 07.02.2019 - 1 StR 11/19
Auf die konkrete Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung muss sich auch der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 226 ff.;… SSW-StGB/Wolters, 4. Aufl., § 177 Rn. 112). - BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs. …
Auszug aus BGH, 07.02.2019 - 1 StR 11/19
Eine Zwangslage im Sinne des § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis des Opfers voraus (BGH, Urteil vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400 mwN;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 182 Rn. 5 mwN). - BGH, 05.02.2019 - 2 StR 562/18
Vergewaltigung (Tenorierung); Körperverletzung (körperliche Misshandlung durch …
Auszug aus BGH, 07.02.2019 - 1 StR 11/19
Dass es sich bei § 177 Abs. 6 StGB um eine bloße Strafzumessungsregelung handelt, hindert die Änderung des Schuldspruchs entsprechend § 354 Abs. 1 StPO nicht, weil hiermit lediglich die Legaldefinition der nach den getroffenen Feststellungen verwirklichten Variante des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB in den Schuldspruch aufgenommen (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 562/18, juris Rn. 6 mwN), nicht aber der dem neuen Tatrichter im Rahmen der Strafzumessung obliegenden Beurteilung vorgegriffen wird, ob nach der gebotenen Gesamtbetrachtung ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 177 Abs. 6 StGB vorliegt.
- BGH, 16.06.2020 - 6 StR 82/20
Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen (Begriff der Zwangslage); …
a) Die nach § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB erforderliche "Zwangslage" setzt eine ernste persönliche oder wirtschaftliche Bedrängnis des Opfers voraus; sie ist anzunehmen bei bedrängenden Umständen von Gewicht, denen in spezifischer Weise die Gefahr anhaftet, sexuellen Übergriffen gegenüber einem Jugendlichen in einer Weise Vorschub zu leisten, dass sich der Jugendliche ihnen nicht ohne weiteres entziehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1997 - 4 StR 40/97, BGHSt 42, 399, 400 f. mwN; Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 StR 11/19, Rn. 9).