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   BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19   

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https://dejure.org/2019,27693
BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19 (https://dejure.org/2019,27693)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2019 - 1 StR 112/19 (https://dejure.org/2019,27693)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19 (https://dejure.org/2019,27693)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Wahrscheinlichkeit zukünftiger erheblicher Straftaten, längere Zeiten ohne strafrechtliche Auffälligkeit als Gegenindiz; Darstellung im Urteil)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 62 StGB, § 126a StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die tragfähige Begründung der Gefahrenprognose

  • rewis.io

    Tatrichterliche Begründung einer Gefahrenprognose bei Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Rechtswidrige Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anforderungen an die tragfähige Begründung der Gefahrenprognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 307
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 99/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19
    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11 und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).

    Zudem bleibt unerörtert, wie sich die Beschuldigte innerhalb der in dieser Sache angeordneten einstweiligen Unterbringung (§ 126a StPO) verhalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9), auch wenn diese Freiheitsentziehung bis zur Urteilsverkündung nur drei Monate umfasste.

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19
    An die Darlegung der künftigen Gefährlichkeit sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 8 und vom 8. November 2006 - 2 StR 465/06 Rn. 8).

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11 und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).

  • BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19
    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11 und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17 und vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12).
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17 und vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Täter infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6).
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17 und vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Täter infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19
    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11 und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 07.05.2019 - 4 StR 135/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19
    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 4 StR 135/19 Rn. 6; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11 und vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19 Rn. 14; Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 99/19 Rn. 9 und vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99 Rn. 5, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 08.11.2006 - 2 StR 465/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 54/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Grundsatz der

    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln; sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12, juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 39, und vom 7. Juli 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 39 mwN).

    An die Darlegung der künftigen Gefährlichkeit sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 39; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Senat, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 StR 465/06, NStZ-RR 2007, 73, 74).

  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Dagegen wird die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens nur in Ausnahmefällen zu bejahen sein, wenn die zu erwartenden Delikte nicht zumindest den Bereich der mittleren Kriminalität erreichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17; Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 412/18 Rn. 9 und vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19 Rn. 4).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 81/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19 -, Rn. 5, juris, m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 176/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    An die Darlegung der künftigen Gefährlichkeit sind dabei umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 2 StR 54/20 Rn. 8; vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 39 Rn. 4; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 8 und vom 8. November 2006 - 2 StR 465/06 Rn. 8).
  • BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Täter infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2020 - 2 StR 436/19 Rn. 5; vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19 Rn. 4 und vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6).
  • BGH, 03.03.2020 - 1 StR 51/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auf die hiergegen gerichtete Revision der Beschuldigten hat der Senat mit Beschluss vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19 - die Verhängung der Maßregel aufgehoben, weil die Gefahrenprognose nicht tragfähig begründet worden war, jedoch sämtliche Feststellungen aufrechterhalten.
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Die Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu entwickeln, hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BGH, Beschlüsse vom 27.06.2019 - 1 StR 112/19 und vom 17.07.2018 - 1 StR 287/18 m.w.N.).
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