Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26765
BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17 (https://dejure.org/2017,26765)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2017 - 1 StR 113/17 (https://dejure.org/2017,26765)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 1 StR 113/17 (https://dejure.org/2017,26765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,26765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO, § 353 StPO
    Strafurteil: Erfassung aller anhängigen Straftaten im Urteilstenor bei Feststellung von mehr Straftaten in den Urteilsgründen; Behandlung durch das Revisionsgericht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auseinanderfallen von Schuldspruch und Urteilsgründen; Abänderung des Urteils bei "offensichtlichen" Fehlern

  • rewis.io

    Strafurteil: Erfassung aller anhängigen Straftaten im Urteilstenor bei Feststellung von mehr Straftaten in den Urteilsgründen; Behandlung durch das Revisionsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auseinanderfallen von Schuldspruch und Urteilsgründen; Abänderung des Urteils bei "offensichtlichen" Fehlern

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
    Auseinanderfallen von Schuldspruch und Urteilsgründen; Abänderung des Urteils bei "offensichtlichen" Fehlern

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Erfassung aller anhängigen Straftaten im Urteilstenor bei Feststellung von mehr Straftaten in den Urteilsgründen; Behandlung durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn Eröffnungsbeschluss und Urteilstenor nicht stimmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auseinanderfallen von Schuldspruch und Urteilsgründen - und die Ergänzung der Urteilsformel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das falsche Datum im Eröffnungsbeschluss

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 800
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79

    Gezieltes Einwirken auf Angehörige der Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane -

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17
    Dies führt aber nicht zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 und vom 15. November 1983 - 5 StR 657/83, NStZ 1984, 133).
  • BGH, 06.08.1974 - 1 StR 226/74

    Inhaltliche Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss - Abgrenzung "Eröffnungs-

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17
    Dem Eröffnungsbeschluss lässt sich aber durch die Angabe allein des die Angeklagte und den Mitangeklagten betreffenden Rubrums und die zweifache Angabe des Aktenzeichens der Anklage vom 28. Juni 2016 die eindeutige Willenserklärung des Gerichts entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 1974 - 1 StR 226/74; MünchKomm-StPO/Wenske, 1. Aufl., § 207 Rn. 79), dass es die die beiden Angeklagten betreffende Anklage mit dem Aktenzeichen 610 Js zur Hauptverhandlung zugelassen hat.
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17
    Dies führt aber nicht zur Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 und vom 15. November 1983 - 5 StR 657/83, NStZ 1984, 133).
  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 290/14

    Nachträgliche Urteilsberichtigung (Zulässigkeit)

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17
    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer Berichtigung eine unzulässige Abänderung des Urteils einhergeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16 mwN und vom 22. November 2016 - 1 StR 471/16; Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, BGHR StPO § 267 Urteilsberichtigung 1 mwN; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 268 Rn. 10).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 471/16

    Korrektur eines Zählfehlers

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17
    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer Berichtigung eine unzulässige Abänderung des Urteils einhergeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16 mwN und vom 22. November 2016 - 1 StR 471/16; Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, BGHR StPO § 267 Urteilsberichtigung 1 mwN; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 268 Rn. 10).
  • BGH, 11.04.2017 - 2 StR 345/16

    Unterlassene Hilfeleistung (Straftat als Unglücksfall; Darstellung der

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17
    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer Berichtigung eine unzulässige Abänderung des Urteils einhergeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16 mwN und vom 22. November 2016 - 1 StR 471/16; Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, BGHR StPO § 267 Urteilsberichtigung 1 mwN; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 268 Rn. 10).
  • BGH, 17.03.2000 - 2 StR 430/99

    Zulässige Berichtigung der Urteilsformel bei Zählfehler

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 113/17
    Jedenfalls bei einer solchen, eindeutig alle anhängigen Taten ergreifenden Fassung des verkündeten Tenors kann allein der Umstand, dass in den Urteilsgründen mehr Taten festgestellt, bewertet und sanktioniert worden sind, als es dem verkündeten Urteilstenor entspricht, nicht dazu berechtigen, einen offensichtlichen Zählfehler anzunehmen (diese Frage offen lassend: BGH, Beschluss vom 17. März 2000 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386, wobei sich der Freispruch ausweislich der Entscheidungsgründe abweichend auf eine bezifferte Fallanzahl bezog).
  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 542/16

    Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung

    Ein der Berichtigung zugängliches offensichtliches Verkündungsversehen kann nur angenommen werden, wenn sich der Fehler ohne Weiteres aus solchen Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten - auch ohne Berichtigung - klar zu Tage liegen und der auch nur entfernte Verdacht einer späteren inhaltlichen Änderung des verkündeten Urteils ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 113/17, StraFo 2017, 373, 374; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. § 268 Rn. 10; SK-StPO/Velten, 5. Aufl., § 268 Rn. 17; LR/Stuckenberg, 26. Aufl., § 268 Rn. 48).
  • BayObLG, 06.09.2023 - 203 StRR 342/23

    Unterbliebene Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis iRd

    Bei dieser Prüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um zu verhindern, dass mit einer Berichtigung eine unzulässige nachträgliche Abänderung des Urteils einhergeht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2017 - 2 StR 345/16 -, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 113/17 -, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 268 Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht