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   BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84   

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BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84 (https://dejure.org/1984,1315)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1984 - 1 StR 116/84 (https://dejure.org/1984,1315)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1984 - 1 StR 116/84 (https://dejure.org/1984,1315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen und Tötung eines Kindes - Tat als der geschichtlicher - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzter - Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen - Strafklageverbrauch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 469
  • StV 1985, 181
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84
    Ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes genügen nicht; die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGHSt 13, 21, 26; BGH, Urteil vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84
    Daß hierbei sowohl aktives Tun wie auch Unterlassen in Betracht kamen, stand nicht entgegen; derselbe geschichtliche Vorgang kann beides umfassen (vgl. BGHSt 16, 200; BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76).
  • BGH, 12.09.1961 - 5 StR 339/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84
    Zudem ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Alternative des "Quälens" (§ 223 b StGB) durch aktives Tun wie auch durch Unterlassen begangen werden kann (BGH, Urteil vom 12. September 1961 - 5 StR 339/61; Urteil vom 1. April 1969 1 StR 561/68).
  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 561/68

    Voraussehbarkeit einer Todesfolge - Vorliegen eines so genannten Affektsturms -

    Auszug aus BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84
    Zudem ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Alternative des "Quälens" (§ 223 b StGB) durch aktives Tun wie auch durch Unterlassen begangen werden kann (BGH, Urteil vom 12. September 1961 - 5 StR 339/61; Urteil vom 1. April 1969 1 StR 561/68).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84
    Dabei ist "unter dem geschichtlichen Vorkommnis nicht nur die einzelne, im Eröffnungsbeschluß hervorgehobene Betätigung, sondern das ganze Tun des Angeklagten zu verstehen, soweit es sich mit jenem verknüpft und einen einheitlichen Vorgang darstellt" (RGSt 56, 324), das "gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluß bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet" (BGHSt 23, 143, 145) [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68].
  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76

    Verpflichtung der Strafkammer zur vollständigen Aufdeckung des Tathergangs -

    Auszug aus BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84
    Daß hierbei sowohl aktives Tun wie auch Unterlassen in Betracht kamen, stand nicht entgegen; derselbe geschichtliche Vorgang kann beides umfassen (vgl. BGHSt 16, 200; BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76).
  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

    Auszug aus BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84
    Ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes genügen nicht; die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGHSt 13, 21, 26; BGH, Urteil vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77).
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 709/82
    Auszug aus BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84
    Der Senat hat nach Lage des Falles keine Bedenken, über die Entschädigung selbst zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Januar 1983 - 4 StR 709/82).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84
    "Tat" im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG (und damit auch von § 264 StPO) ist "der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen" (BVerfGE 56, 22, 28 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 37/17

    Betrug durch Unterlassen: Mitteilungspflicht des Erben über den Tod eines

    Als - prozessuale - Tat i. S. v. § 264 Abs. 1 StPO ist der vom Eröffnungsbeschluss betroffene Vorgang insgesamt zu verstehen, einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezogenen Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluss bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet und dessen getrennte Würdigung und Aburteilung in getrennten Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGHSt 23, 141 [145]; 32, 215 [216]; 45, 211 [212 f.]; BGH, NStZ 1984, 469; BGH, NStZ 2006, 350; BGH, NStZ 2008, 411f.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BeckRS 2013, 02146, Rn. 36; Kuckein, in: KK-StPO, 7. Auflage 2013, § 264, Rn. 1, 3; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage 2017, § 264, Rn. 2).

    Die Zuordnung eines Geschehens zu einer prozessualen Tat in diesem Sinne hängt von den Umständen im Einzelfall ab, die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muss sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGH, NStZ 1984, 469 m. w. N.; BGH, NStZ 1988, 77 [78] = BGHSt 35, 14 [19]; BGH, NJW 1999, 1413 [1414]; BGH, NStZ-RR 2003, 82).

    Ein zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend (BGH, NStZ 1984, 469; BGH, NStZ-RR 2012, 355 [356]).

  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92

    Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage

    Daß ihr Charakter nicht erkannt und sie als Vergehen nach § 147 StGB fehlbewertet wurde, ist hier ebenso unerheblich wie im Falle einer versuchten Tötung, die nur als Körperverletzung bewertet und geahndet worden ist (vgl. BGH NStZ 1984, 469).".
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

    Derselbe geschichtliche Vorgang kann dabei sowohl aktives Tun wie auch Unterlassen umfassen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1984 - 1 StR 116/84, NStZ 1984, 469, 470).
  • OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei

    Dessen ungeachtet richtet sich die Reichweite des Strafklageverbrauchs nach Art. 103 Abs. 3 GG nach dem prozessualen Tatbegriff des § 264 StPO (vgl. BGH NStZ 1984, 469).

    Unter einer "Tat" im Sinne von Art. 103 GG und § 264 StPO ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang zu verstehen, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BVerfG NJW 1981, 1433; BGH NStZ 1984, 469; vgl. auch Pfeiffer/Hannich in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, Einleitung Rdnr. 170 m. w. N.).

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Eine Begriffsbestimmung dafür, die eine zweifelsfreie Anwendung in jedem Fall ermöglichte, gibt es nicht; es kommt vielmehr auf die tatsächlichen Umstände des Einzelfalles an (BGH NStZ 1984, 469).
  • BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17

    Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat:

    Erfolgsdelikte, wie hier, sind aber regelmäßig bereits durch die Art des Erfolgs und das Tatopfer hinreichend konkretisiert, so dass die Tatidentität auch bei Abweichungen vom zugelassenen Anklagesatz hinsichtlich der Tatzeit, dem Tatort und der Art und Weise der Tatbegehung - etwa bei einem Austausch von Vorsatz und Fahrlässigkeit oder Tun und Unterlassen - gewahrt bleiben kann (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46; vom 17. April 1984 - 1 StR 116/84, NStZ 1984, 469 f.; vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 644/82, NStZ 1983, 174 f.; LR-StPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 264 Rn. 97, 104), wobei entsprechende Änderungen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht erforderlichenfalls im Wege eines Hinweises nach § 265 StPO deutlich zu machen sind.
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2018 - Ss 107/17

    Betrug durch Unterlassen: Prozessuale Tat bei Verletzung der Mitteilungspflicht

    d) Das Amtsgericht hätte deshalb - nach einem Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts (§ 265 StPO) - gemäß § 264 StPO von Amts wegen, also auch ohne einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft und ohne Bindung an die Einschätzung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft, auch über die von dem Strafbefehlsantrag erfasste weitere materiell-rechtliche Betrugstat vom 15.07.2015 entscheiden müssen, wobei unwesentliche, die Identität der Tat nicht aufhebende Veränderungen des Tatbildes, zu denen unter anderem die Annahme aktiven Tuns statt Unterlassen (vgl. BGH NStZ 1984, 469, 470) sowie die Annahme von Tatmehrheit statt Tateinheit (vgl. Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, a. a. O., § 264 Rn. 104 m. w. N.) gehören, dem nicht entgegenstanden (vgl. Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, a. a. O., § 264 Rn. 104).
  • OLG Hamm, 11.03.1998 - 3 Ss OWi 898/97

    Angriff gegen tatrichterliche Feststellung, Baumsatzung Bielefeld, Tat,

    Nicht nur die einzelne im Eröffnungsbeschluß/Bußgeldbescheid hervorgehobene Betätigung, sondern das gesamte Tun eines Angeklagten/Betroffenen ist zu berücksichtigen, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluß (Bußgeldbescheid) bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. hierzu BGH, NStZ 1984/469 f; BGHSt 23/141, 145; BVerfGE 56/22, 28 m.w.N.).

    Das bußgeldbewehrte Aufschütten von Bodenaushub i.S.d. § 4 Abs. 3 Ziffer b der Baumschutzsatzung für die Stadt Bielefeld vom 3. April 1987 und 19. September 1994 und deren Nichtbeseitigung oder Veranlassung der Nichtbeseitigung durch den Betroffenen bilden denselben geschichtlichen Vorgang, dieselbe Tat i.S.d. § 264 StPO (vgl. hierzu BGH, StV 1984, S. 367 für den Fall des Betruges: Tatbestandsmerkmal der Vorspiegelung falscher Tatsachen statt durch positives Tun durch pflichtwidriges Unterlassen; BGH, NStZ 1984/469 f; OLG Celle, NJW 1961, 1080 f, BGH, NStZ 1993/50 f).

    Sachlich Zusammengehöriges kann in erheblichem zeitlichen Abstand sich abspielen (BGH, NStZ 1984/469).

  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92

    Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

    Entscheidend ist, ob zwischen den in Betracht kommenden Verhaltensweisen - unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend (BGH NStZ 1984, 469 im Anschluß an BGHSt 13, 21, 26).
  • LG Dessau-Roßlau, 13.11.2015 - 4 O 651/14

    Zeugnisverweigerungsrecht wegen Gefahr der Strafverfolgung: Strafklageverbrauch

    Die Reichweite des Strafklageverbrauchs nach Art. 103 Abs. 3 GG richtet sich nach dem prozessualen Tatbegriff des § 264 StPO (vgl. BGH NStZ 1984, 469).

    Unter einer "Tat" im Sinne von Art. 103 GG und § 264 StPO ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang zu verstehen, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BVerfG NJW 1981, 1433; BGH NStZ 1984, 469; vgl. auch Pfeiffer/Hannich in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, Einleitung Rdnr. 170 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 2 Ss 908/00

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift, Verstoß gegen das BTM-Gesetz,

  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 2 Ss 470/03

    Anklage, Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; erforderlicher Inhalt;

  • OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss 1058/00

    Umgrenzungsfunktion der Anklage, Informationsfunktion, Verfahrenshindernis

  • OLG Zweibrücken, 13.06.2008 - 1 Ss 70/08

    Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf eine teilweise Einstellung

  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 4 Ss 159/96
  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 435/93

    Tateinheit - Mißhandlung von Schutzbefohlenen - Totschlag - Fortgesetzt begangene

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

  • OLG Köln, 21.04.1998 - Ss 150/98

    Anforderungen an die Anklageschrift bei mangelnder Individualisierbarkeit der

  • OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
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