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   BGH, 18.06.1974 - 1 StR 119/74   

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BGH, 18.06.1974 - 1 StR 119/74 (https://dejure.org/1974,608)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1974 - 1 StR 119/74 (https://dejure.org/1974,608)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74 (https://dejure.org/1974,608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Veräußerung von Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Handeltreiben - Erwerb von Rauschgift - Sicherheit für eine Forderung - Wille zum Besitz - Tatsächliche Sachherrschaft - Tatmehrheit

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 18.06.1974 - 1 StR 119/74
    Die Veräußerung ist Teilakt des Handeltreibens und geht in ihm auf (BGH NJW 1974, 959 Nr. 19).

    Zwar ist in dieser Vorschrift nur der Besitz und die Abgabe von Betäubungsmitteln, nicht aber das Handeltreiben erwähnt; aus den dargelegten Grundsätzen ergibt sich aber, daß das Handeltreiben mit nicht geringen Mengen dann den Straferschwerungsgrund erfüllt, wenn und insoweit es den Besitz oder die Abgabe oder diese beiden Begehungsformen umfaßt, da die höhere Strafwürdigkeit eines Verhaltens nicht dadurch entfällt, daß es Bestandteil einer umfassenderen Tätigkeit mit allenfalls gesteigertem, keinesfalls aber geringerem Unrechtsgehalt geworden ist (BGH NJW 1974, 959 Nr. 19).

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 18.06.1974 - 1 StR 119/74
    6.) Nach Aufhebung der Gesamtstrafe wird das Landgericht auch erneut über die Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung zu entscheiden haben (vgl. BGHST 24, 3; 25, 142 [144]).
  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

    Auch in diesem Fall verbleibt es für den nach der Aufgabe des Handelszwecks nicht mehr im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgehenden Besitz bei der Strafbarkeit wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, die angesichts der durchgehend unverändert gebliebenen Besitzlage zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Verhältnis der Tateinheit steht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74; Beschluss vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 497/80; Weber aaO Rn. 1375).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Erforderlich ist dazu neben der Vereinbarung eines Entgelts die tatsächliche Übergabe des Besitzes am Rauschgift, nicht aber die Aushändigung des vereinbarten Kaufpreises (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Besitz ist hier ebensowenig wie beim Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 246 Rdn 9) im bürgerlich-rechtlichen Sinne zu verstehen; es genügt vielmehr ein bewußtes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74; BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. November 1981 - 1 StR 558/81 m.w.Nachweisen).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

    "Besitz" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 4 BtmG ist ein Dauerdelikt, das in der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses besteht und mit der Aufhebung dieses Verhältnisses endet (BGH, Urteile vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74, und vom 9. Oktober 1974 - 3 StR 245/74; vgl. auch BGHSt 26, 117; 27, 380, 382; Joachimski a.a.O., § 11 Anm. 15 Buchst. a; Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes, Bundestags-Drucksache VI/1877, S. 9).
  • BGH, 09.10.1974 - 3 StR 245/74

    Strafbarkeit des Verkehrs mit und des Besitzes von Cannabisharz - Strafbarkeit

    Dazu genügt die Begründung eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses (Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes, Bundestags-Drucksache VI/1877 S. 9; BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74 - S. 3, 4; Joachimski, Betäubungsmittelgesetz, § 11 Anm. 15).

    Als Besitz von Betäubungsmitteln wird zwar nicht ein Zustand als solcher unter Strafe gestellt, sondern, worauf die Revision zutreffend hinweist, "ein kausales Verhalten, nämlich die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung dieses Zustandes" (Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opiumgesetzes, Bundestags-Drucksache VI/ 1877, S. 9; BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74 -S. 4).

  • BGH, 15.09.2020 - 3 StR 282/20

    Tateinheit zwischen Einfuhr von Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen reinen

    b) Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass sich der Angeklagte durch die Aufbewahrung des Marihuanas als Pfand für den Kurierlohn wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74, juris Rn. 2; MüKoStGB/Kotz/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1115).
  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung -

    Da der Angeklagte das verkaufte und das übriggebliebene Heroin zunächst ohne besondere Zweckbestimmung gemeinsam lagerte (UA S. 13, 19), stellt sich das Handeltreiben und der fortdauernde Besitz an der Restmenge bei natürlicher petrachtungsweise als eine einheitliche, durchgehende Handlung (§ 52 StGB) dar (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 497/80; dem Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74 - liegt ein anderer Sachverhalt zu Grunde).
  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81

    Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4

    Der Begriff des Besitzes wird dabei nicht verkannt (vgl. dazu BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73]; 26, 117 = NJW 1975, 1470; 27, 380 - NJW 1978, 1696; BGH, Urt. v. 18.6.1974 - 1 StR 119/74; Urt. v. 9.10.1974 - 3 StR 245/74; Beschl. v. 31.3.1976 - 2 StR 54/76; Urt. v. 25.11.1980 - 1 StR 508/80; Urt. v. 24.3.1981 - 1 StR 100/81).
  • BGH, 01.07.1982 - 2 StR 319/82

    Betäubungsmittel: Konkurrenzverhältnisse bei Besitz, Erwerb und Handeltreiben

    Die Annahme von Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Besitz und Handeltreiben durch den Bundesgerichtshof im Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74 - steht der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen, da dieser Entscheidung insofern eine andere Fallgestaltung zugrunde lag, als dort der Angeklagte die zum Verkauf bestimmte Teilmenge abgesondert und an einen anderen Aufbewahrungsort verbracht hatte.
  • BGH, 09.01.1979 - 5 StR 755/78

    Annahme eines fortgesetzten Besitzes von Betäubungsmitteln - Erwerb von Heroin

    Besitz in bürgerlich-rechtlichem Sinne, insbesondere ein Besitzbegründungswille ist nicht erforderlich (BGH Urteil vom 18.6.1974 - 1 StR 119/74 -).
  • BGH, 31.03.1976 - 2 StR 54/76

    Eigener Unrechtsgehalt beim Besitz von Betäubungsmitteln neben dem Handeltreiben

  • BGH, 06.12.1979 - 1 StR 589/79

    Besitz als Voraussetzung hinsichtlich einer Annahme eines schweren Falls von

  • BayObLG, 25.09.1985 - RReg. 4 St 191/85

    Überlassung; Unmittelbarer Verbrauch; Zuführen; Betäubungsmitteldosis; Sofortiger

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