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   BGH, 12.07.2016 - 1 StR 132/16   

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https://dejure.org/2016,22409
BGH, 12.07.2016 - 1 StR 132/16 (https://dejure.org/2016,22409)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2016 - 1 StR 132/16 (https://dejure.org/2016,22409)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 1 StR 132/16 (https://dejure.org/2016,22409)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 AO, § 370 Abs 1 AO, § 10a GewStG, § 11 GewStG, §§ 11 ff GewStG
    Steuerhinterziehung: Steuervorteil bei Bewirken eines fehlerhaften Gewerbesteuermessbescheids

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 180 AO, § 10a GewStG, § 370 Abs. 1 AO

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von unrichtigen Steuerbescheiden als nicht gerechtfertigte Steuervorteile; Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Steuervorteil bei Bewirken eines fehlerhaften Gewerbesteuermessbescheids

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Steuerhinterziehung: Steuervorteil bei Bewirken eines fehlerhaften Gewerbesteuermessbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbesteuermessbescheid - und die Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einordnung von unrichtigen Steuerbescheiden als nicht gerechtfertigte Steuervorteile; Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Einordnung von unrichtigen Steuerbescheiden als nicht gerechtfertigte Steuervorteile; Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlustes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - 1 StR 132/16
    Ergänzend bemerkt der Senat, dass ein unrichtiger Gewerbesteuermessbescheid ebenso wie ein unrichtiger Feststellungsbescheid zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns nach § 180 AO (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50) und die Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG (BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NZWiSt 2012, 75) nicht gerechtfertigte Steuervorteile im Sinne des § 370 Abs. 1 AO darstellen.
  • BGH, 22.11.2012 - 1 StR 537/12

    Steuerverkürzung und Steuervorteil der Steuerhinterziehung (Bezifferung

    Auszug aus BGH, 12.07.2016 - 1 StR 132/16
    Ergänzend bemerkt der Senat, dass ein unrichtiger Gewerbesteuermessbescheid ebenso wie ein unrichtiger Feststellungsbescheid zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns nach § 180 AO (BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50) und die Feststellung eines zu hohen vortragsfähigen Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG (BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NZWiSt 2012, 75) nicht gerechtfertigte Steuervorteile im Sinne des § 370 Abs. 1 AO darstellen.
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Dies ist für Gewerbesteuermessbescheide gemäß § 184 Abs. 1 S. 1 und 4 AO i.V.m. § 14 GewStG der Fall (ausdrücklich für einen Gewerbesteuermessbescheid BGH, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 StR 132/16).

    Ein Taterfolg ist aufgrund des erlangen zu niedrigen Gewerbesteuermessbescheides nicht lediglich im Hinblick auf eine Steuerverkürzung, sondern auch durch die Erlangung eines Steuervorteils eingetreten (ausdrücklich für einen Gewerbesteuermessbescheid: BGH, Urteil vom 12. Juli 2106 - 1 StR 132/16 -, juris).

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