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   BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20   

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https://dejure.org/2020,23405
BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20 (https://dejure.org/2020,23405)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2020 - 1 StR 132/20 (https://dejure.org/2020,23405)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20 (https://dejure.org/2020,23405)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstrecken des Beitrags des Beschuldigten zur Aufklärung über den eigenen Tatbeitrag hinaus bei Beteiligung an der aufgedeckten Tat als Täter oder Teilnehmer

  • rewis.io

    Überlange Verfahrensdauer in Strafsachen: Ausgleich einer Verfahrensverzögerung von 18 Monaten bei einem nicht inhaftierten Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 46b Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 264
    Erstrecken des Beitrags des Beschuldigten zur Aufklärung über den eigenen Tatbeitrag hinaus bei Beteiligung an der aufgedeckten Tat als Täter oder Teilnehmer

  • datenbank.nwb.de

    Überlange Verfahrensdauer in Strafsachen: Ausgleich einer Verfahrensverzögerung von 18 Monaten bei einem nicht inhaftierten Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - Rund 28 Monate Zwischenverfahren in Nichthaftsache

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlanges Zwischenverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungshilfe - und die eigene Tatbeteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 320/18

    Ersatzloser Wegfall der nicht hinreichend bestimmten Einziehungsentscheidung;

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
    Die deswegen veranlasste Kompensationsentscheidung trifft der Senat, wozu er berechtigt ist (vgl. Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18 Rn. 3 mwN), selbst und stellt auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 135 ff.) fest, dass zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.
  • BGH, 18.02.2015 - 2 StR 523/14

    Verkannte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (der Justiz zurechenbare

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
    Der Umstand, dass sich der Angeklagte zu dieser Zeit nicht in Haft befunden hat, rechtfertigt es nicht, eine beim Landgericht anhängige Strafsache eine solch lange Zeit - zwei Jahre und fünf Monate - unbearbeitet zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 523/14 Rn. 3).
  • BGH, 19.08.2015 - 1 StR 308/15

    Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Nachholung durch

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
    b) Der dargelegte Verfahrensgang ergibt sich aus den Urteilsgründen selbst und ist daher auf die Sachrüge zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15 Rn. 2).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
    Die deswegen veranlasste Kompensationsentscheidung trifft der Senat, wozu er berechtigt ist (vgl. Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18 Rn. 3 mwN), selbst und stellt auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 135 ff.) fest, dass zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.
  • BGH, 28.11.2023 - 3 StR 377/23

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ;

    c) Die auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (s. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 54 ff.; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, StV 2020, 838 Rn. 29 ff.) für die Verzögerung gebotene Kompensation von hier einem Monat nimmt der Senat selbst vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18, juris Rn. 3; vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20, juris Rn. 7; vom 1. Dezember 2020 - 2 StR 384/20, StV 2021, 355 Rn. 10).
  • BGH, 01.12.2020 - 2 StR 384/20

    Recht auf ein faires Verfahren (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen

    Die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ergibt sich aus den Urteilsgründen selbst und ist daher auf die Sachrüge zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - 4 StR 184/18, juris Rn. 4; vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20, juris Rn. 7).
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