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   BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98   

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https://dejure.org/1998,4130
BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,4130)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1998 - 1 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,4130)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1998 - 1 StR 132/98 (https://dejure.org/1998,4130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 598 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 287/93

    Freieiwilliger Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung - Einstufung der

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Bei dieser Sachlage ist die Annahme des Landgerichts, es fehle an einer freiwilligen Aufgabe der weiteren Tatausführung, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21).
  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 766/92

    Voraussetzungen für die Annahme des Vorliegens eines minder schweren Falles -

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Ein solcher liegt dann vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solchen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung 6; BGH, Urt. vom 9. März 1993 - 1 StR 766/92).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf aber jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falls eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; BGH, Beschl. vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Nach den Feststellungen handelte es sich bei dem Vorgehen des Angeklagten um ein typisches Verhalten zur Ermöglichung des angestrebten Geschlechtsverkehrs, so daß Gesetzeseinheit in Form der Spezialität des zur Tatzeit geltenden § 177 StGB besteht (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 und 6, auch 1, 2 und 5).
  • BGH, 09.12.1997 - 1 StR 591/97
    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Diese Einschätzung ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH NStZ 1995, 492 Nr. 4 und 5; ferner Urt. vom 9. Dezember 1997 - 1 StR 591/97).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Versuch - Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Nach den Feststellungen handelte es sich bei dem Vorgehen des Angeklagten um ein typisches Verhalten zur Ermöglichung des angestrebten Geschlechtsverkehrs, so daß Gesetzeseinheit in Form der Spezialität des zur Tatzeit geltenden § 177 StGB besteht (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 und 6, auch 1, 2 und 5).
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 203/92

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf aber jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falls eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; BGH, Beschl. vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92).
  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf aber jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falls eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; BGH, Beschl. vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf aber jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falls eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; BGH, Beschl. vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95

    Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht -

    Auszug aus BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98
    Fehl geht im Hinblick auf § 261 StPO auch der - im übrigen unspezifizierte (vgl. BGH StV 1996, 529) - Hinweis, daß "sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen ergebe, daß dieser sämtliche Affekte nicht erfaßte..." .
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Diese Verfahrensweise hält der - durch die zulässig erhobene Verfahrensrüge (vgl. BGH, Urt. vom 21. April 1998 - 1 StR 132/98; Beschl. vom 16. Oktober 1998 - 3 StR 335/98) veranlaßten - rechtlichen Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Insoweit trägt auch die Revision nichts vor (vgl. BGH, Urt. vom 21.4.1998 - 1 StR 132/98).
  • BGH, 30.06.2011 - 3 StR 117/11

    Betrug; lückenhafte Beweiswürdigung (Widerlegung einer Einlassung des

    Vor allem aber hat der Tatrichter seine Entscheidung, ob er nach dieser Vorschrift gesondert auf Geldstrafe erkennt, danach zu treffen, welche Ahndung der Taten er insgesamt für schuldangemessen hält (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 132/98, StV 1999, 598; Urteil vom 27. Juni 1990 - 3 StR 169/90, NJW 1990, 2897; Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 StR 730/88, BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung 1).
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