Rechtsprechung
BGH, 30.04.2015 - 1 StR 135/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Frist zum Vortrag der Zulässigkeitsvoraussetzungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 300 StPO, § 302 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 1 StPO, § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 45 Abs. 2 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 257c StPO
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen ein Strafurteil
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 300; StPO § 302 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 1
Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen ein Strafurteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14
Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 30.04.2015 - 1 StR 135/15
Dazu gehört auch die Mitteilung über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14 Rn. 7, NStZ-RR 2015, 145 f. mwN).
- OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat vor …
Nach Fristablauf können nur noch bereits rechtzeitig vorgetragene Voraussetzungen der Zulässigkeit ergänzt oder verdeutlicht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 45 StPO Rn. 5;… LR-Graalmann- Scherer, 26. Aufl., § 45 StPO Rn. 13). - OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils
Ein als Revision ausgelegtes, am 13.01.2015 erhobenes Rechtsmittel des Verurteilten gegen das Urteil vom 27.06.2012 wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2015 - 1 StR 135/15 - wegen des am Tag der Urteilsverkündung erklärten Rechtsmittelverzichts gemäß § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen; ebenso wurde der Antrag des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision als unzulässig verworfen. - BGH, 01.08.2023 - 2 StR 124/23
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Revision; Zurechnung …
Nach Ablauf der Wochenfrist kann der Vortrag nur noch ergänzt oder verdeutlicht werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 3 StR 444/16, juris Rn. 5; vom 30. April 2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4).
- BGH, 29.11.2016 - 3 StR 444/16
Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags wegen fehlender Mitteilung vom …
Die Angaben zu dem Zeitpunkt, in dem der Angeklagte von dem Wegfall des Hindernisses, hier mithin von dem Versäumnis des Verteidigers, erfahren hat, müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 StPO gemacht werden, weil sie Voraussetzung für die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags sind; später können bereits rechtzeitig vorgetragene Zulässigkeitsvoraussetzungen nur noch ergänzt und verdeutlicht werden (BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4). - BGH, 07.02.2019 - 3 StR 560/18
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Mitteilung …
Die Angaben zu dem Zeitpunkt, in dem der Angeklagte von dem Wegfall des Hindernisses, hier mithin von dem Versäumnis des Verteidigers, erfahren hat, müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gemacht werden, weil sie Voraussetzung für die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags sind; später können bereits rechtzeitig vorgetragene Zulässigkeitsvoraussetzungen nur noch ergänzt und verdeutlicht werden (BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4). - BGH, 04.05.2021 - AnwSt (B) 1/21
Anwaltsgerichtliches Verfahren zur Ahndung von Pflichtverletzungen: Begründung …
Diese Angaben müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erfolgen (BGH, Beschluss vom 23. April 1996 - 1 StR 99/96, NStZ-RR 1996, 338) und können nicht nachgeholt, sondern später lediglich ergänzt oder verdeutlicht werden (BGH, Beschlüsse vom 15. November 1995 - 3 StR 353/95, NStZ 1996; vom 30. April 2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 5;… Brauer in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 8).
Rechtsprechung
BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 44 Satz 1 StPO; § 356a StPO
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Wiedereinsetzung bei bewusstem Nichtgebrauch eines Rechtsmittels); Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 S 1 StPO, § 45 StPO, § 140 StPO, § 141 StPO, § 356a StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zulässigkeit bei bewusstem Nichtgebrauchmachen des Rechtsmittels; Fortwirken der Pflichtverteidigerbestellung für Nachtragsverfahren - IWW
§ 349 Abs. 1 StPO, § 300 StPO, § 356a StPO, § 356a Satz 2 StPO, § 356a Satz 3 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 274 Satz 1 StPO, § 274 Satz 2 StPO, § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 45 StPO
- Wolters Kluwer
Zurückweisen einer Revision im Rahmen eines unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zulässigkeit bei bewusstem Nichtgebrauchmachen des Rechtsmittels; Fortwirken der Pflichtverteidigerbestellung für Nachtragsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 1
Zurückweisen einer Revision im Rahmen eines unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zulässigkeit bei bewusstem Nichtgebrauchmachen des Rechtsmittels; Fortwirken der Pflichtverteidigerbestellung für Nachtragsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden …
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15
b) Soweit das Schreiben vom 12. Oktober 2015 als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist aus § 356a Satz 2 StPO zur Erhebung der Anhörungsrüge gegen den Verwerfungsbeschluss vom 30. April 2015 zu werten wäre (zu dieser Möglichkeit siehe nur BGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33, 34 f.;… Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., Band VII, § 356a Rn. 9 mwN), wäre er gleichfalls unzulässig. - BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12
Unzulässige Revision bei Beschränkung ihres Umfanges auf die Nichtanordnung der …
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Voraussetzungen des § 44 Satz 1 StPO nicht vorliegen, wenn der die Wiedereinsetzung begehrende Rechtsmittelführer von einem befristeten Rechtsbehelf bewusst keinen Gebrauch macht (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652 und vom 20. August 2013 - 1 StR 305/13, NStZ-RR 2013, 381, 382 mwN); das ist sowohl bei einem bloßen Verstreichenlassen der Rechtsmittelfrist (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652) als auch bei einer Rücknahme des Rechtsmittels (BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 1 StR 305/13, NStZ-RR 2013, 381 f.) und bei wirksamem Rechtsmittelverzicht (etwa BGH, Beschluss vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97, NStZ 1997, 611, 612 mwN) der Fall. - BGH, 20.08.2013 - 1 StR 305/13
Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand …
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Voraussetzungen des § 44 Satz 1 StPO nicht vorliegen, wenn der die Wiedereinsetzung begehrende Rechtsmittelführer von einem befristeten Rechtsbehelf bewusst keinen Gebrauch macht (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652 und vom 20. August 2013 - 1 StR 305/13, NStZ-RR 2013, 381, 382 mwN); das ist sowohl bei einem bloßen Verstreichenlassen der Rechtsmittelfrist (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652) als auch bei einer Rücknahme des Rechtsmittels (BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 1 StR 305/13, NStZ-RR 2013, 381 f.) und bei wirksamem Rechtsmittelverzicht (etwa BGH, Beschluss vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97, NStZ 1997, 611, 612 mwN) der Fall.
- BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13
Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle …
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15
Dass es nachfolgend entgegen dem Inhalt der Sitzungsniederschrift und des Urteils zu einer informellen Verfahrensabsprache (zur analogen Anwendung von § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO auf informelle Absprachen siehe BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 26 f. Rn. 22 ff.) gekommen sei, behauptet der Verteidiger nicht. - BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05
Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats …
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15
Im Hinblick auf das wiederholte Vorbringen des Verurteilten, ein Rechtsbeistand stehe ihm nicht zur Verfügung, weist der Senat darauf hin, dass die Verteidigerbestellung auch für die Durchführung des Anhörungsverfahrens gemäß § 356a StPO fortdauerte (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05, BGHR StPO § 356a Verteidiger 1;… Nagel in Radtke/Hohmann, StPO, § 356a Rn. 9). - BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung - …
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Voraussetzungen des § 44 Satz 1 StPO nicht vorliegen, wenn der die Wiedereinsetzung begehrende Rechtsmittelführer von einem befristeten Rechtsbehelf bewusst keinen Gebrauch macht (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652 und vom 20. August 2013 - 1 StR 305/13, NStZ-RR 2013, 381, 382 mwN); das ist sowohl bei einem bloßen Verstreichenlassen der Rechtsmittelfrist (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652) als auch bei einer Rücknahme des Rechtsmittels (BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 1 StR 305/13, NStZ-RR 2013, 381 f.) und bei wirksamem Rechtsmittelverzicht (etwa BGH, Beschluss vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97, NStZ 1997, 611, 612 mwN) der Fall. - BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12
Unstatthafte Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15
Er war daher kostenpflichtig (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12) zurückzuweisen.
- BGH, 27.11.2023 - 3 StR 80/23
Antrag auf Bestellung eines Rechtsanwalts zum (weiteren) Pflichtverteidiger des …
Für Nachtragsverfahren wie das über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionseinlegungs- oder Revisionsbegründungsfrist sowie das Anhörungsrügeverfahren nach § 356a StPO gilt die Pflichtverteidigerbestellung indes fort (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 1 StR 135/15, NStZ-RR 2016, 85, 86;… vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05, BGHR StPO § 356a Verteidiger 1;… KK-StPO/Willnow, 9. Aufl., § 143 Rn. 1).
Rechtsprechung
BGH, 26.01.2017 - 1 StR 135/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 33a StPO
Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision hinsichtlich Rechtsmittelverzichts
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 257c; StPO § 349 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision hinsichtlich Rechtsmittelverzichts
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BGH, 02.09.2015 - 1 StR 135/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Vor § 1 StPO
Gegenvorstellung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Auslegung des Schreibens eines Angeklagten als Gegenvorstellung
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 300
Auslegung des Schreibens eines Angeklagten als Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.11.2014 - 2 StR 608/12
Grenzen der Revisionserstreckung; Beihilfe (Beihilfe zur Beihilfe)
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 1 StR 135/15
Dabei bedarf es keiner Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 StR 608/12), ob - wie gelegentlich vertreten (…Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 58. Aufl., Vor § 296 Rn. 25 mwN) - eine Gegenvorstellung dann statthaft und zulässig sein kann, wenn ein Rechtsmittel wegen eines Irrtums des Rechtsmittelgerichts auf tatsächlicher Ebene rechtsfehlerhaft als unzulässig verworfen worden ist.