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   BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01   

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https://dejure.org/2001,1684
BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01 (https://dejure.org/2001,1684)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2001 - 1 StR 137/01 (https://dejure.org/2001,1684)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 1 StR 137/01 (https://dejure.org/2001,1684)
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Stromschlagfalle

§ 22 StGB, unmittelbares Ansetzen bei notwendiger Mitwirkung des Opfers, hier: Wirkung in einem überschaubaren Zeitraum gewiß;

§§ 212, 15 StGB, zur Abgrenzung zwischen bewußter Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz, Berücksichtigung der Hemmschwelle bei Tötung;

§ 21 StGB, zur Aufklärungspflicht des Gerichts bei einem nachgewiesenen vor der Tat liegenden Hirnprozeß;

§ 358 Abs. 2 StPO, Verbot der reformatio in peius nur hinsichtlich des Strafausspruchs, nicht des Schuldspruchs

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 22 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 20 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 226 StGB
    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall"); Unmittelbares Ansetzen zum Versuch bei notwendiger, nicht ungewisser Mitwirkung des Opfers; Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei nachgewiesenem Hirnprozeß; Aufklärungsrüge; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Versuch - Stromschlag - Tötungsvorsatz - Unmittelbares Ansetzen - Fahrlässigkeit - Mordmerkmale - Steuerungsfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 358 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22, § 15, § 212 Abs. 1
    Unmittelbares Ansetzen - Vorsatz beim (versuchten) Totschlag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Stromschlag-Fall

    § 22 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 23 StGB; § 15 StGB; § 212 StGB
    Bedingter Vorsatz; Ermittlung des Willenssachverhalts; unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung des Tatbestandes beim Versuch; notwendige Mitwirkung des Opfers

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 475
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

    Auszug aus BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
    Die Beiziehung der Krankenunterlagen und die Anhörung eines medizinischen Sachverständigen drängen sich dann oft auf (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4, 8).

    Denn die Tat des Angeklagten erscheint eher ungewöhnlich (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8; BGH, Beschl. vorn 10. Mal 1984 - 2 StR 145/84), und nach den Grundsätzen der fachmedizinischen Erfahrung legt ein nachgewiesener Hirnprozeß stets das Vorliegen schuldfähigkeitsmindernder Voraussetzungen nahe (vgl. Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 170).

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
    Die Grenzziehung kann im Einzelfall durchaus schwierig sein; um so mehr bedarf sie in solchen Fällen der Erörterung (vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
    Die Grenzziehung kann im Einzelfall durchaus schwierig sein; um so mehr bedarf sie in solchen Fällen der Erörterung (vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 491/87

    Erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
    Die Beiziehung der Krankenunterlagen und die Anhörung eines medizinischen Sachverständigen drängen sich dann oft auf (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4, 8).
  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen -

    Auszug aus BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
    Die Beiziehung der Krankenunterlagen und die Anhörung eines medizinischen Sachverständigen drängen sich dann oft auf (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4, 8).
  • BGH, 10.05.1984 - 2 StR 145/84

    Würdigung von Täterpersönlichkeit und Tatgeschehen im Rahmen einer Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
    Denn die Tat des Angeklagten erscheint eher ungewöhnlich (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8; BGH, Beschl. vorn 10. Mal 1984 - 2 StR 145/84), und nach den Grundsätzen der fachmedizinischen Erfahrung legt ein nachgewiesener Hirnprozeß stets das Vorliegen schuldfähigkeitsmindernder Voraussetzungen nahe (vgl. Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 170).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Auszug aus BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
    Insofern verhält es sich anders als etwa beim Aufstellen eines vergifteten Getränks in der ungewissen Erwartung, Einbrecher würden erneut in ein Haus eindringen und das Getränk zu sich nehmen (dazu Senat, BGHSt 43, 177 = NStZ 1998, 241 - Giftfalle).
  • BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88

    Zum Vorsatz des Täters bei Vorliegen mehrerer Ursachen für den Taterfolg - In

    Auszug aus BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
    Die Grenzziehung kann im Einzelfall durchaus schwierig sein; um so mehr bedarf sie in solchen Fällen der Erörterung (vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87

    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
    Die Grenzziehung kann im Einzelfall durchaus schwierig sein; um so mehr bedarf sie in solchen Fällen der Erörterung (vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96

    Sprengfalle - §§ 211, 22, 16 StGB, Abgrenzung aberratio ictus - error in persona

    Auszug aus BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
    Vielmehr liegt die Sache ähnlich wie beim Anbringen einer Handgranate an einem vor dem Hause geparkten Pkw (dazu Senat, NStZ 1998, 294, 295 - Sprengfalle).
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 519/87

    Urteilsgründe - Schuldfähigkeit - Anforderung an Inhalt - Notwendigkeit der

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Für Fälle des positiven Tuns hat er an das Postulat einer Hemmschwelle anknüpfend weiter ausgeführt, dass selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeute, der Tatrichter vielmehr gehalten sei, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen könnten (BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 569/97, NStZ-RR 1998, 101, vom 8. Mai 2001 - 1 StR 137/01, NStZ 2001, 475, 476, und vom 2. Februar 2010 - 3 StR 558/09, NStZ 2010, 511, 512); sachlich vergleichbar fordern andere Entscheidungen vom Tatrichter, immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut habe, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91, und vom 22. April 2009 - 5 StR 88/09, NStZ 2009, 503; Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05

    Fall Karolina: Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

    Im Ansatz zutreffend geht die Strafkammer zwar zunächst davon aus, dass es bei "äußerst" gefährlichen Gewalthandlungen grundsätzlich nahe liegt, dass der Täter auch mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei auch zu Tode kommen, wenn dies für sich allein betrachtet aber noch kein zwingender Beweisgrund für die Billigung eines Todeserfolges durch den Täter ist (sog. voluntatives Element des Vorsatzes, vgl. BGH NStZ 2001, 475, 476).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 325/07

    Versuch (unmittelbares Ansetzen); Überzeugungsbildung (kritische Prüfung eines

    Der Angeklagte hätte zur Tat angesetzt (vgl. hierzu BGHR StGB § 22 Ansetzen 28, 34) mit der Folge, dass er - wegen der tatsächlich durch die Ehefrau ausgelösten Explosion - nicht nur wegen versuchten, sondern wegen vollendeten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu verurteilen wäre.
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01

    Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1 bis 39 jeweils m.w.Nachw.; zuletzt Senat in NStZ 2001, 475 ).
  • BayObLG, 21.02.2022 - 204 StRR 68/22

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Gericht von der Einholung eines

    Bei einer - wie hier - ungewöhnlichen Tatausführung oder bei Anzeichen für Triebanomalien ist es in der Regel geboten, einen Sachverständigen zur Würdigung des Täterverhaltens aus psychiatrischer Sicht zu veranlassen; denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden (BGH, Urteil vom 15.12.1988 - 4 StR 535/88, juris Rn. 4; BGH, NStZ 2001, 475, juris Rn. 11).

    Dass die Strafkammer gleichwohl die für die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten erforderliche Sachkunde besaß, belegt das Urteil nicht (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, NStZ 2001, 475, juris Rn. 11).

  • OLG Hamm, 04.09.2008 - 3 Ss 370/08

    Notwehr; Identitätsfeststellung; Gebotensein; Verwarnung mit Strafvorbehalt;

    Ein Erörterungsmangel ist dann gegeben - dies lässt sich als Ergebnis der Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnehmen -, wenn im Hinblick auf die Umstände des Falles die Erörterung einer bestimmten Problematik zu erwarten gewesen wäre (BGH NStZ 2001, 475, 476), nahe gelegen hätte (BGH NStZ 2001, 591, 592 f.) bzw. sich aufgedrängt hätte (BGH NStZ-RR 2006, 50), diese aber nicht vorgenommen wurde (OLG Hamm Urt. v. 22.04.2008 - 3 Ss 106/08 = BeckRS 2008, 10005).
  • BGH, 02.08.2023 - 4 StR 98/23

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wegen Durchtrennung der

    Die Tat des § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB war danach zwar bereits in das Versuchsstadium gelangt (vgl. zum unmittelbaren Ansetzen bei tatplangemäß erforderlicher Opfermitwirkung BGH, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 1 StR 137/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 28; Urteil vom 7. Oktober 1997 - 1 StR 635/96, NStZ 1998, 294, 295; Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177, 180 ff.).
  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02

    Tötungsvorsatz (Brutalität der Tatausführung als Indiz)

    Das Landgericht hat alle für die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz zu bewußter Fahrlässigkeit maßgeblichen Umstände berücksichtigt, namentlich das Ziel und den Beweggrund für die Tat, die Art der Ausführung, die von der Tat ausgehende Gefährlichkeit, den Kenntnisstand des Täters sowie seine psychische Verfassung (vgl. zur Abgrenzung BGH NStZ 2001, 475; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 02.12.2015 - 2-95/15

    Unerlaubte Verbringung von Abfällen: Versuchsbeginn bei Bereitstellung von

    Es müsste dann bereits eine Handlung des Angeklagten vorliegen, die nach dem Tatplan im ungestörtem Fortgang "unmittelbar zur Tatbestandserfüllung" führen soll, oder die im "unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang" mit ihr steht, wenn der Täter also subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so das sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (vgl. zur Kasuistik BGHR StGB § 22 Ansetzen 28;32;34;35; sowie LK-Hillenkamp § 22 Rn. 136).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 548/07

    Schuldfähigkeit; verminderte; Betäubungsmittelabhängigkeit

    Ein Erörterungsmangel ist dann gegeben - dies lässt sich als Ergebnis der Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnehmen -, wenn im Hinblick auf die Umstände des Falles die Erörterung einer bestimmten Problematik zu erwarten gewesen wäre (BGH NStZ 2001, 475, 476), nahe gelegen hätte (BGH NStZ 2001, 591, 592 f.) bzw. sich aufgedrängt hätte (BGH NStZ-RR 2006, 50), diese aber nicht vorgenommen wurde.
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss 106/08

    Erörterungsmangel; Betäubungsmittelabhängiger

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