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   BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19   

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BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19 (https://dejure.org/2019,12800)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2019 - 1 StR 14/19 (https://dejure.org/2019,12800)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - 1 StR 14/19 (https://dejure.org/2019,12800)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 50 StGB; § 21 StGB; § 23 StGB; § 241 StGB; § 212 StGB; § 22 StGB
    Strafzumessung (Verhältnis von minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund: Mehrheit vertypter Strafmilderungsgründe; Verminderung der Schuld bei der Strafzumessung im engeren Sinne bei tatrichterlichem Ermessen gegen Strafmilderung wegen vertyptem ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 241 Abs. 1 StGB, § 213 Alternative 2 StGB, § 50 StGB, § 21 StGB, § 23 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisonsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung; Vorliegen einer Verminderung der Steuerungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Revisonsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung; Vorliegen einer Verminder...

  • rewis.io

    Strafrahmenwahl bei minder schweren Fällen neben gesetzlich vertypten Milderungsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revisonsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung; Vorliegen einer Verminderung der Steuerungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Minder schwerer Fall und vertypte Strafmilderungsgründe: Richtige Strafrahmenwahl?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedrohung - und der Versuch des angedrohten Verbrechens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schwerer Fall - und die Prüfungsreihenfolge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 472
  • StV 2020, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.2017 - 2 StR 404/17

    Strafrahmenwahl (Zusammentreffen eines minder schweren Falles und eines ein

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19
    Bei Vorliegen eines zweiten gesetzlich vertypten Milderungsgrundes ist entsprechend zu verfahren und, soweit das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Annahme nur eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes abzulehnen ist, der zweite vertypte Strafmilderungsgrund in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105 und vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17, Rn. 2).
  • BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafbarkeit des Gehilfen); Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524; vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524; vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87

    Milderungsgründe - Doppelverwertung

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19
    Begründet erst das Hinzunehmen eines oder eines weiteren vertypten Strafmilderungsgrundes den minder schweren Fall, sind die vertypten Milderungsgründe für eine weitere Strafrahmenverschiebung verbraucht (§ 50 StGB; vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 27. Juli 1987 - 3 StR 308/87, NStZ 1987, 504).
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16

    Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern bei bestehender häuslicher

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524; vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 21.11.2007 - 2 StR 449/07

    Totschlag (minder schwerer Fall); Strafzumessung (vertypte Milderungsgründe;

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19
    Bei Vorliegen eines zweiten gesetzlich vertypten Milderungsgrundes ist entsprechend zu verfahren und, soweit das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Annahme nur eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes abzulehnen ist, der zweite vertypte Strafmilderungsgrund in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105 und vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17, Rn. 2).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Verurteilung des Angeklagten wegen einer am 12. September 2016 begangenen gefährlichen Körperverletzung "in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten' durch das Amtsgericht vom 27. April 2017 der Gesamtstrafenbildung zugänglich wäre, falls ein Berufungsurteil zur Straffrage ergangen sein sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69 zur Sachentscheidung des Berufungsgerichts).
  • BGH, 09.02.2000 - 2 StR 639/99

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und dem angedrohten Verbrechen

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19
    Der versuchte Totschlag und die Bedrohung stehen nicht im Verhältnis der Tateinheit, vielmehr besteht Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2000 - 2 StR 639/99, Rn. 3 mwN).
  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Die Kammer hat insoweit geprüft, ob ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 9 letzter Hs. StGB vorliegt (vgl. dazu nur BGHSt 26, 97 (98 f.) = NJW 1975, 1174)., der in Bezug auf § 177 Abs. 7 StGB zu dem Rahmen Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren führen würde, die Heranziehung des Ausnahmestrafrahmen nach der gebotenen Gesamtschau jedoch in Ansehung des (offensichtlichen) Überwiegens der strafschärfenden Umstände (Vorstrafenbelastung, tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Verbrechenstatbestände, ausgesprochen erniedrigendes Tatbild, Begehung mehrerer gewichtiger Taten binnen eines überschaubaren Zeitraums) abgelehnt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge BGH, Beschluss vom 26.02.2019 - Az. 1 StR 14/19 -, Rn. 8/9 m. w.N., juris; BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - Az. 1 StR 331/16 -, Rn. 5 m.w.N, juris; BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 -, Rn. 2 m.w.N., juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 16, juris; stRspr).
  • BGH, 23.10.2019 - 1 StR 355/19

    Bedrohung (Verhältnis zum Versuch des Verbrechens: Gesetzeskonkurrenz bei

    Der versuchte Totschlag und die Bedrohung stehen nicht im Verhältnis der Tateinheit, vielmehr besteht Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 1 StR 14/19 Rn. 4 und vom 9. Februar 2000 - 2 StR 639/99 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 82/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Verhalten, in dem eine

    Das neue Tatgericht wird bei der Prüfung eines minder schweren Falls nach § 224 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB gegebenenfalls auch den vertypten Strafmilderungsgrund nach § 21 StGB in den Blick zu nehmen haben (zur Prüfungsreihenfolge vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 1 StR 14/19 Rn. 8 f. mwN).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 256/21

    Prüfung des minder schweren Falles beim schweren Raub (Gesamtbetrachtung;

    Danach ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, dass das Tatgericht bei der Prüfung des minder schweren Falles neben den allgemeinen Strafzumessungsumständen zusätzlich die den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände in die gebotene Gesamtabwägung einbezogen hat (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmenwahl 1; Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 1 StR 14/19, NStZ 2019, 472 Rn. 7; vom 27. Oktober 2020 - 3 StR 338/20, juris Rn. 6; jeweils mwN).
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