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   BGH, 24.07.1973 - 1 StR 140/73   

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https://dejure.org/1973,4841
BGH, 24.07.1973 - 1 StR 140/73 (https://dejure.org/1973,4841)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1973 - 1 StR 140/73 (https://dejure.org/1973,4841)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 (https://dejure.org/1973,4841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern - Ermächtigung zur Teilrücknahme eines Rechtsmittels - Revision gegen die Höhe einer verhängten Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 140/73
    Der Schuldgehalt strafbaren Verhaltens, nach dem die Frage einer Strafmilderung wegen erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit zu entscheiden ist, bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Zurechnungsfähigkeit des Täters, sondern nach den gesamten Umständen, die dieses Verhalten der Schuldseite nach als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGHSt 7, 28, 31).
  • BGH, 25.03.1960 - 4 StR 72/60

    Verletzung der Pflicht zur Vernehmung einer Zeugin durch das Gericht - Förmlicher

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 140/73
    Regelmäßig darf es dem pflichtgemäßen Ermessen des Sachverständigen überlassen bleiben, darüber zu befinden, ob ihm schon eine einmalige kürzere Untersuchung in Verbindung mit der Beobachtung in der Hauptverhandlung die für sein Gutachten ausreichende Grundlage zu geben vermag (BGH, Urteil vom 25. März 1960 - 4 StR 72/60 -).
  • BGH, 14.04.1961 - 4 StR 52/61

    Feststellung des bedingten Tötungsvorsatzes - Eventualvorsatz - Erkennen der

    Auszug aus BGH, 24.07.1973 - 1 StR 140/73
    Infolgedessen kommt es darauf an, ob die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten auf Grund vorangegangenen Alkoholgenusses ausgeschlossen oder erheblich vermindert war (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1961 - 4 StR 52/61 -).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Der Tatrichter hat vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist (BGHSt 7, 28 [30]; BGH NJW 1953, 1760; BGH MDR 1960, 938; BGH MDR 1968, 372 bei Dallinger; BGH MDR 1972, 16 bei Dallinger; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76).
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Dem pflichtgemäßen Ermessen dieses Sachverständigen durfte es die Strafkammer überlassen, darüber zu befinden, ob er die für sein Gutachten ausreichenden Grundlagen gewonnen hatte (vgl. BGH JZ 1969, 437; BGH NJW 1970, 1242, 1243; BGH, Urteile vom 25. März 1960 - 4 StR 72/60 - und vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Schulderhöhende erschwerende Umstände können unter anderem in der besonderen Verwerflichkeit der Geschehensart gefunden werden (BVerfG NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]; BGHSt 7, 28, 31; Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 -1 StR 230/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 -, vom 13. Januar 1977 -1 StR 658/76 und vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79).
  • BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76

    Revisionsrechliche Beurteilung einer Verurteilung wegen Mordes aus niederem

    So entspricht es anerkannten Rechtsgrundsätzen, daß die Unterschreitung des Regelstrafrahmens unterbleiben darf, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch erschwerende Umstände aufgewogen wird (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - und vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73).
  • BGH, 06.11.1973 - 1 StR 411/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung - Voraussetzungen für einen

    Die Unterschreitung des Regelstrafrahmens darf unterbleiben, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch schulderschwerende Umstände auf gewogen wird (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteile vom 11. November 1970 - 3 StR 75/70 - vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 -).
  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73

    Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Krankheitswert einer

    Die Psychopathie des Angeklagten und seine Milieuschädigung sind als zu seinen Gunsten sprechende Strafzumessungsgründe hinreichend berücksichtigt worden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73).
  • BGH, 27.11.1973 - 1 StR 538/73

    Rechtsmittelverzichtserklärung des Pflichtverteidigers

    Der Nachweis der Ermächtigung kann durch eine Erklärung des Verteidigers erbracht werden (BGH LM StPO § 302 Nr. 4 = NJW 1952, 273; BGH GA 1968, 86; BGH Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -).
  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 419/77

    Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden wegen Befangenheit - Eignung einer

    Zwar kann es im allgemeinen der Sachkunde und dem pflichtgemäßen Ermessen eines Sachverständigen überlassen bleiben, ob er die für sein Gutachten ausreichenden Grundlagen gewonnen hat (vgl. BGH JZ 1969, 437; BGH NJV 1970, 1242, 1243; BGH, Urteile vom 25. März 1960 - 4 StR 72/60 -, vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - und vom 23. September 1975 - 1 StR 436/75 -).
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