Rechtsprechung
BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
Vorwegvollzug (zwingende Regelung; Ermöglichung einer Halbstrafenaussetzung; Entscheidung analog § 354 Abs. 1 StPO) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bemessung des vor Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollziehenden Teils einer Haftstrafe
- Judicialis
StGB § 67 Abs. 2 Satz 2 n.F.; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 n.F.; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67 Abs. 2 Satz 2
Wichtige Gründe für das Abweichen von der gesetzlichen Vollstreckungsreihenfolge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08 (1)
- BGH, 15.07.2008 - 1 StR 144/08
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09
Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (maßgeblicher …
Dieser Teil ist nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB n.F. so zu bemessen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach Erledigung der Hälfte der Strafe gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB möglich ist (vgl. Senat Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08 sowie vom 8. Januar 2008 - 1 StR 644/07).Da insoweit die voraussichtliche Dauer der Therapie nicht rechtsfehlerfrei festgestellt wurde, ist dem Senat eine Durchentscheidung verwehrt, mit der er die Dauer des Vorwegvollzuges selbst bestimmen könnte (vgl. Senat Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08 -).
- BGH, 09.11.2011 - 2 StR 444/11
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Vorwegvollzug (Halbstrafenaussetzung; …
Der Senat kann die Dauer des Vorwegvollzuges in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08; NStZ-RR 2009, 234). - BGH, 06.03.2012 - 1 StR 40/12
Abzug des als vollstreckt geltenden Teils der Freiheitsstrafe bei der Berechnung …
Dies war ihm möglich, weil das Landgericht aufgrund rechtsfehlerfreier Feststellungen davon ausgegangen ist (UA S. 59), dass die Therapie des Angeklagten zwei Jahre dauern wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08; BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 StR 548/10). - BGH, 18.01.2011 - 1 StR 548/10
Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzuges (Halbstrafenzeitpunkt)
Daher kann der Senat die Sache durch Entscheidung und die Dauer des Vorwegvollzuges selbst bestimmen (vgl. Senat vom 6. Mai 2008 - 1 StR 144/08 -).
Rechtsprechung
BGH, 15.07.2008 - 1 StR 144/08 (2) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 267 StPO
Tenorierung der Dauer des Vorwegvollzugs von Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision einer Staatsanwaltschaft gegen die Dauer des Vorwegvollzugs von Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 301
Wirkung der Staatsanwaltsrevision bei Erfolg der Angeklagtenrevision - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08
- BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08
- BGH, 15.07.2008 - 1 StR 144/08 (2)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 232
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12
Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt
Darauf, dass die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft auch zu Gunsten der Angeklagten wirken (§ 301 StPO), kommt es nach dem entsprechenden (Teil-)Erfolg der Revision des Angeklagten S. nicht mehr an (BGH…, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, Rn. 29; Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 144/08, Rn. 3;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 301 Rn. 3). - BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14
Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen …
Darauf, dass Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft auch zu Gunsten der Angeklagten wirken (§ 301 StPO), kommt es nach dem Erfolg der Revisionen der Angeklagten nicht mehr an (BGH…, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, Rn. 29; Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 144/08, Rn. 3). - BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11
Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos); …
Soweit der Schuldspruch hinsichtlich des Angeklagten B. im Fall II. 37 auf die Revision des Angeklagten geändert wurde (siehe oben II. 1.), kommt es darauf, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), nach dem entsprechenden Teilerfolg der Angeklagtenrevision nicht mehr an (BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 144/08). - BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16
Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte …
Darauf, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft in den Fällen II.A.2 und II.A.3 der Urteilsgründe auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nach dem diesbezüglichen Erfolg der Revision des Angeklagten nicht mehr an (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02, NJW 2003, 2036, 2037; vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 189; vom 15. Juli 2008 - 1 StR 144/08; vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 110, und vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3384 mwN). - OLG Braunschweig, 04.03.2016 - 1 Ss 65/15
Raub, Bruch des Mitgewahrsamn, Wegnahme
Darauf, dass ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nach dem Erfolg der Revision des Angeklagten nicht mehr an (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, juris; Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 144/08, juris).
Rechtsprechung
BGH, 06.05.2008 - 1 StR 144/08 |