Rechtsprechung
BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04 (1) |
Volltextveröffentlichungen (16)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei offenem feindseligen Gegenübertreten; Ausnutzungsbewusstsein) - HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StPO; § 250 Satz 1 StPO
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Anwendungsbereich; Verlesung von Protokollen über Atemalkoholtests) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer von einem Nebenkläger erhobenen Verfahrensrüge; Nichterschöpfende Sachverhaltswürdigung; Bewusstes Ausnutzen von Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers; Definition des Mordmerkmals der Heimtücke; Feststellungen zum Vorliegen eines Tötungsvorsatzes
- Wolters Kluwer
Protokolle über Atemalkoholtests als Gegenstand des Urkundenbeweises; Grundsatz der persönlichen Vernehmung
- verkehrsrechtsforum.de
Zur Einführung eines Alkoholtest in die Hauptverhandlung genügt die Verlesung des Ergebnisses.
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Atemalkoholtest - weitere Beweiserhebungen notwendig oder genügt Verlesung
- blutalkohol
, S. 198
Protokolle über Atemalkoholtests als Gegenstand des Urkundenbeweises
- Judicialis
StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Heimtücke bei erst nach dem Angriff gefasstem Tötungsvorsatz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Protokolle über Atemalkoholtests als Gegenstände des Beweisverfahrens
- IWW (Kurzinformation)
Beweisrecht - Verlesung eines Protokolls über Atemalkoholtest
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 526
- NZV 2005, 542
- StV 2004, 638
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05
Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff; …
Die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers eines Tötungsdelikts kann auch dann bestehen, wenn der Täter ihm zwar offen entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; Senatsurteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04). - LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20
Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta
Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt (vgl. BGH, NJW 1985, 334; NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2012, 371; NStZ 2012, 270; NStZ 2013, 232; NStZ 2013, 337).Insoweit ist zu berücksichtigen, dass für die Beurteilung der Lage, ob das Opfer mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnete, der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs maßgebend ist (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ 2007, 700; NStZ 2009, 29; NStZ 2012, 270; NStZ 2013, 232).
Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).
Heimtücke i.S.d. § 211 Abs. 2 Alt. 5 StGB setzt weiter voraus, dass das Opfer gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos ist (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2012, 371; NStZ 2012, 270).
- BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07
Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf konsularischen Beistand: Belehrung bei …
Das Opfer muss gerade auf Grund seiner Arglosigkeit wehrlos sein, wobei für die Beurteilung die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs maßgebend ist (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2005, 688, 689; 2006, 502, 503; Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04;… Urt. vom 2. Februar 2005 - 1 StR 473/04).
- BGH, 16.02.2012 - 3 StR 346/11
Mord (niedrige Beweggründe, Heimtücke und Arglosigkeit); verminderte …
Zu bedenken wird auch sein, dass das Opfer auch dann arglos sein kann, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, also sein Opfer etwa von vorne angreift, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04, juris Rn. 6 mwN).In beiden Fällen bleibt dem Opfer keine Zeit zu irgendwie gearteten Gegenmaßnahmen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03, NStZ-RR 2004, 234 mwN; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04, juris Rn. 11; vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503; vom 2. April 2008 - 2 StR 621/07, NStZ-RR 2008, 238;… vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3;… vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 699/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 16 …und vom 24. Febuar 1999 - 3 StR 520/98, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 27).
- BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08
Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des …
Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (BGHSt 32, 382, 383 f.; BGH NJW 1991, 1963; Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).aa) Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter die Argund Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; NStZ 2005, 688, 689).
- BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04
Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand; …
Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04 m.w.N.).Für das bewußte Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).
- BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08
Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende …
Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit ist es erforderlich, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; BGH NStZ 2003, 535;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 9). - BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre …
Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstseins liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 ff. mwN; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688 ff.; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02, NStZ 2003, 535 ff. mwN;… vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN). - BGH, 04.06.2013 - 4 StR 180/13
Mord (Heimtücke: Beweiswürdigung)
Das Opfer kann daher auch dann arglos im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB sein, wenn der Täter ihm offen feindselig entgegentritt, also etwa von vorne angreift, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, um dem Angriff noch irgendwie zu begegnen (BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, NStZ-RR 2012, 245; Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 509/96, NStZ-RR 1997, 168). - LG München I, 02.11.2017 - 1 Ks 127 Js 196615/16
Mord aus niedrigen Beweggründen beim Mord nach Stalking; Feststellung der …
Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, mithin arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Urteil vom 27.06.2006 - 1 StR 113/06 mit Verweis auf BGHSt 39, 353, 368; BGH, Urteil vom 20.07.2004 - 1 StR 145/04; Urteil vom 16.06.1999 - 2 StR 68/99).Das Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm offen feindselig entgegentritt, also etwa von vorne angreift, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, um dem Angriff noch irgendwie zu begegnen (BGH, Urteil vom 27.06.2006 - 1 StR 113/06; Urteil vom 20.07.2004 - 1 StR 145/04).
Rechtsprechung
BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04 |