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   BGH, 10.05.2017 - 1 StR 145/17   

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https://dejure.org/2017,21423
BGH, 10.05.2017 - 1 StR 145/17 (https://dejure.org/2017,21423)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2017 - 1 StR 145/17 (https://dejure.org/2017,21423)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 1 StR 145/17 (https://dejure.org/2017,21423)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 StPO, Art 6 MRK
    Verfahrensgrundsatz des fairen Verfahrens in Strafsachen: Hinweis- und Offenbarungspflichten des Gerichts bezüglich der Erlangung neuer verfahrensbezogener Ermittlungsergebnisse nach Akteneinsicht des Verteidigers

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 147 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens durch Versagung von Akteneinsicht; Unterrichtung des Angeklagten und seines Verteidigers über neue verfahrensbezogene Ermittlungsergebnisse

  • Anwaltsblatt

    § 147 StPO
    Strafgericht muss dem Verteidiger neue Ermittlungsergebnisse mitteilen

  • Anwaltsblatt

    § 147 StPO
    Strafgericht muss dem Verteidiger neue Ermittlungsergebnisse mitteilen

  • rewis.io

    Verfahrensgrundsatz des fairen Verfahrens in Strafsachen: Hinweis- und Offenbarungspflichten des Gerichts bezüglich der Erlangung neuer verfahrensbezogener Ermittlungsergebnisse nach Akteneinsicht des Verteidigers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens durch Versagung von Akteneinsicht; Unterrichtung des Angeklagten und seines Verteidigers über neue verfahrensbezogene Ermittlungsergebnisse

  • rechtsportal.de

    StPO § 147 ; StPO § 349 Abs. 4 ; MRK Art. 6
    Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens durch Versagung von Akteneinsicht; Unterrichtung des Angeklagten und seines Verteidigers über neue verfahrensbezogene Ermittlungsergebnisse

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensgrundsatz des fairen Verfahrens in Strafsachen: Hinweis- und Offenbarungspflichten des Gerichts bezüglich der Erlangung neuer verfahrensbezogener Ermittlungsergebnisse nach Akteneinsicht des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie dumm, muss/darf eine StK eigentlich bei der Akteneinsicht sein?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neue Ermittlungsergebnisse nach bereits erfolgter Akteneinsicht

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Dem Verteidiger dürfen Teile der Ermittlungsakte auch dann nicht vorenthalten werden, wenn das Gericht ihren Inhalt für nicht entscheidungserheblich hält

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 549
  • StV 2018, 136 (Ls.)
  • AnwBl 2018, 104
  • AnwBl Online 2018, 147
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 1 StR 145/17
    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst nicht für entscheidungserheblich hält; denn es muss den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 1 StR 271/05, StV 2005, 652, 653; Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, StV 2001, 4, 5 = BGHR StPO § 1 Hinweispflicht 5 mwN).
  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 271/05

    Vergewaltigung (höhere Schmerztoleranz des Opfers; zynische Ausführungen der

    Auszug aus BGH, 10.05.2017 - 1 StR 145/17
    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst nicht für entscheidungserheblich hält; denn es muss den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 1 StR 271/05, StV 2005, 652, 653; Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, StV 2001, 4, 5 = BGHR StPO § 1 Hinweispflicht 5 mwN).
  • BGH, 05.10.2023 - AK 57/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

    Ausdrücklich darauf hinweisen, dass weitere Beweisergebnisse aktenkundig geworden sind, musste der Generalbundesanwalt ohnehin nicht - anders als ein Tatgericht nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 1 StR 145/17, BGHR StPO § 1 Hinweispflicht 8).
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