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   BGH, 17.03.1983 - 1 StR 145/83   

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https://dejure.org/1983,14683
BGH, 17.03.1983 - 1 StR 145/83 (https://dejure.org/1983,14683)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1983 - 1 StR 145/83 (https://dejure.org/1983,14683)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 (https://dejure.org/1983,14683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 1 StR 145/83
    Im übrigen genügte zur Fristwahrung, daß das unterschriebene Urteil innerhalb der Frist "auf den Weg zur Geschäftsstelle gebracht" worden ist (BGHSt 29, 43, 45).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 1 StR 145/83
    Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt, so ist es andererseits nicht unzulässig, vielmehr durch § 46 Abs. 1 S. 2 StGB geboten, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. BGH NStZ 81, 342 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -).
  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall

    So ist der Umstand, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StrVert 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84), daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entspr, beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen.
  • BGH, 13.02.1987 - 2 StR 651/86

    Berücksichtigung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei den

    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StV 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 -, vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -, vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 -, und Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 421/86 -).
  • BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83

    Einbeziehung eines möglichen Endes des Beamtenverhältnisses aufgrund des Urteils

    Bei dieser zwingenden und einschneidenden beamtenrechtlichen Folge handelt es sich um einen maßgeblichen Gesichtspunkt, der jedenfalls in die Strafzumessungserwägungen einbezogen werden mußte (vgl. BGH NStZ 1981, 342; BGH Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschluß vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83).
  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 353/83

    Einfuhr von Kriegswaffen - Unerlaubter Erwerb der tatsächlichen Gewalt über

    Das Landgericht hat in rechtsfehlerhafter Weise weder die lange Verfahrensdauer noch die beamtenrechtlichen Folgen, welche das Verfahren für den Angeklagten bereits hatte und die er noch zu erwarten hat, bei der Strafzumessung berücksichtigt (vgl. BGHSt 24, 239; BGH, Beschluß vom 30. November 1982 - 5 StR 749/82 - lange Verfahrensdauer - BGH, Strafverteidiger 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1982 - 4 StR 583/82 und vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83).
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