Rechtsprechung
BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 23
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH StV 1985, 411; 1986, 378; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4). - BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
Katzenkönig
Dies setzt aber eine Gesamtschau der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters voraus, bei der den wesentlich versuchsbezogenen Umständen, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, besonderes Gewicht zukommt (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4). - BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
Sicherungsbetrug nach verjährter Untreue (mitbestrafte Nachtat; Strafzumessung); …
Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12).
- BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz); …
a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12). - BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Doppelverwertung bei Versuchsmilderung
Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung wegen Versuchs Gebrauch gemacht werden soll, ist auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen; besonderes Gewicht kommt dabei den versuchsbezogenen Umständen zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (ständige Rechtsprechung, BGH StV 1985, 411; 1986, 378 f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4; BGHSt 35, 347, 355 [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; 36, 1, 18; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - 1 StR 585/88). - BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch
Danach ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs zwar auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353), doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie (BGH StV 1986, 378/379; BGH, Beschl. vom 2. Februar 1988 - 1 StR 15/88;… vgl. auch BGH StV 1985, 411 sowie BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1). - BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93
Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch
Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355 f. [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; BGHR StGB § 23 II Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9 und 11). - BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97
Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem …
Der Tatsache, daß die Tat im Versuchsstadium steckengeblieben ist, kommt deshalb für die Strafrahmenbestimmung kaum Bedeutung zu (vgl. dazu BGHSt 35, 347, 355 [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 2, 4, 9-12). - BGH, 11.03.1993 - 4 StR 17/93
Anforderungen an Verfahrensrüge bezüglich Nichtvereidigung eines Dolmetschers - …
- BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91
Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach …
Zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, daß der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht innerhalb der bei der Prüfung des § 23 Abs. 2 StGB gebotenen Gesamtschau aller Tatumstände zukommt (st. Rspr. des Bundesgerichtshofes; vgl. BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4 und 6, jeweils m.w.Nachw.). - OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05
Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine …
- BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90
Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender …
- BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89
Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe
- BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89
Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe
- BGH, 20.06.1989 - 1 StR 281/89
Erforderlichkeit einer Strafrahmenverschiebung bei Beihilfe und deren Möglichkeit …