Rechtsprechung
BGH, 16.05.2018 - 1 StR 151/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 146 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB
Gewerbsmäßige Geldfälschung (Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit beim Herstellen von Falschgeld) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 146 Abs. 2 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 6 StPO, § 146 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 264 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen des qualifizierenden Tatbestandsmerkmals der Gewerbsmäßigkeit gem. § 146 Abs. 2 StGB i.R. einer Verurteilung wegen Geldfälschung in 20 Fällen
- rewis.io
Geldfälschung: Gewerbsmäßigkeit des Herstellens von Falschgeld; Schuldspruch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 146 Abs. 2 ; StPO § 354 Abs. 1
Voraussetzungen für das Vorliegen des qualifizierenden Tatbestandsmerkmals der Gewerbsmäßigkeit gem. § 146 Abs. 2 StGB i.R. einer Verurteilung wegen Geldfälschung in 20 Fällen - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geldfälschung - und die Gewerbsmäßigkeit
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 10.11.2017 - 7 KLs 121 Js 21929/16
- BGH, 16.05.2018 - 1 StR 151/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.2017 - 3 StR 489/17
Berichtigung eines Fassungsversehens bei rechtsfehlerhaft unterbliebenem …
Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 1 StR 151/18
Angesichts dessen ist der Senat zu der entsprechenden Ergänzung der Urteilsformel berechtigt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 489/17 Rn. 2 mwN). - BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10
Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in …
Auszug aus BGH, 16.05.2018 - 1 StR 151/18
Wie der Bundesgerichtshof für die Tathandlungsvariante des "Sich-Verschaffens' des § 146 StGB bereits entschieden hat, liegt gewerbsmäßiges Handeln dann vor, wenn der Täter beabsichtigt, sich die erstrebte Einnahmequelle gerade durch das wiederholte "Sich-Verschaffen' von Falschgeld in der Absicht zu erschließen, dieses als echt in den Verkehr zu bringen (siehe nur BGH, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NJW 2011, 1686 f. mwN).
- BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen, …
Für das in der entsprechenden Absicht erfolgte wiederholte Herstellen von Falschgeld gilt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 151/18).