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   BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52   

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https://dejure.org/1952,24
BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52 (https://dejure.org/1952,24)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1952 - 1 StR 153/52 (https://dejure.org/1952,24)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1952 - 1 StR 153/52 (https://dejure.org/1952,24)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 32
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (23)

  • RG, 09.04.1929 - VII 536/28

    Ist das im Wege des Besitzkonstituts erworbene Sicherungseigentum ein die

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Die Sicherungsübereignung gewährte der Bank kein Recht, die Sachen aus der Masse auszusondern, vielmehr nur das Recht, sich daraus abgesondert zu befriedigen (RGZ 118, 209; 124, 73; 157, 40, 45).

    Diese Rechtslage führt zu dem Ausgleich, dem Sicherungseigentümer kein Aussonderungsrecht, sondern nur ein Absonderungsrecht zuzubilligen (RGZ 124, 73).

  • RG, 01.02.1938 - VII 174/37

    1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Die Sicherungsübereignung gewährte der Bank kein Recht, die Sachen aus der Masse auszusondern, vielmehr nur das Recht, sich daraus abgesondert zu befriedigen (RGZ 118, 209; 124, 73; 157, 40, 45).

    Er darf zwar vom Konkursverwalter die Herausgabe der übereigneten Sache verlangen, damit er sie selbst verwerte (§ 127 Abs. 2 KO; RGZ 157, 40, 45); doch geht das Recht auf den Konkursverwalter über, wenn der Sicherungseigner es nicht binnen bestimmter Frist ausübt; einen über seine Forderung hinausgehenden Mehrerlös muß der Sicherungseigner in jedem Falle der Lasse zurückgewähren.

  • RG, 24.06.1938 - 1 D 415/38

    Ist i. S. des § 288 StGB. eine Forderung, die nur zur Einziehung abgetreten

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Richtig ist, daß nur Vermögensstücke, die im Falle des Konkurses in die Masse fallen, Gegenstand eines Verbrechens nach § 239 Abs. 1 Nr. 1 sein können (vgl. RGSt 72, 252).

    Richtig ist auch, daß der Brecher nicht Gegenstand einer Straftat nach § 239 Abs. 1 Nr. 1 sein konnte, solange er im vorgehaltenen Eigentum des Verkäufers stand (vgl. RGSt 72, 252).

  • RG, 26.06.1929 - I 17/29

    Zur Untersuchungspflicht des Käufers beim Handelskauf: 1. Ist ein Handelsgebrauch

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Bei beiderseitigen Handelsgeschäften ist allerdings, wenn nichts anderes vereinbart ist, Voraussetzung des Anspruchs, daß der Käufer entsprechend § 377 HGB den Mangel gehörig und rechtzeitig gerügt hat (RGZ 125, 76).
  • RG, 14.10.1927 - VII 122/27

    Sicherungsübereignung

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Die Sicherungsübereignung gewährte der Bank kein Recht, die Sachen aus der Masse auszusondern, vielmehr nur das Recht, sich daraus abgesondert zu befriedigen (RGZ 118, 209; 124, 73; 157, 40, 45).
  • RG, 28.05.1937 - 1 D 357/37

    Wann ist die Tat i. S. des § 46 Nr. 2 StGB. entdeckt?

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Andererseits würde sie aber auch nicht erfordern, daß F. oder ein anderer das Verhalten der Angeklagten in allen Einzelheiten durchschaut hätte; wegen des näheren vgl. RGSt 66, 61 und RGSt 71, 242.
  • RG, 07.04.1927 - II 117/27

    Ist der Geschäftsführer einer G. m. b. H. zum Antrag auf Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Aus Abs. 3 a.a.O. ergibt sich, daß die Verurteilung geboten ist, wenn nach Vornahme der möglichen Ermittlungen ein Entschuldigungsgrund nicht zutage gefördert ist (vgl. RGSt 61, 291, 293; Staub-Eb. Schmidt, HGB 14. Aufl., Anm. 3 zu § 315).
  • RG, 17.12.1931 - II 938/31

    Kann eine die Straflosigkeit des Betrugsversuchs hindernde "Entdeckung der

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Andererseits würde sie aber auch nicht erfordern, daß F. oder ein anderer das Verhalten der Angeklagten in allen Einzelheiten durchschaut hätte; wegen des näheren vgl. RGSt 66, 61 und RGSt 71, 242.
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50

    Der sog. umgekehrte Irrtum über ein Blankettmerkmal

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auch eine Bestrafung wegen Versuchs wird dann nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 1, 13 nicht möglich sein, weil der Angeklagte sich nicht wohl Tatsachen vorgestellt haben kann, die, wenn sie gegeben gewesen wären, seine Erklärung zu einer gültigen eidesstattlichen Versicherung gemacht hätten.
  • BGH, 07.09.1951 - 4 StR 234/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Das Urteil des 1. Ferienstrafsenats vom 7. September 1951 - 4 StR 234/51 - steht nicht entgegen.
  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 412/51

    Rechtsmittel

  • RG, 15.03.1937 - 5 D 927/36

    Kann der tatsächliche Leiter einer GmbH., der nicht eingetragener Geschäftsführer

  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 8/51

    Revision i.F.e. Meineids wegen Zusammenfassung sämtlichen Straftaten eines

  • RG, 29.03.1909 - III 877/08

    Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß der Geschäftsführer

  • RG, 17.03.1882 - 387/82

    1. Ist ideale Konkurrenz zwischen §§. 209 Ziff. 1 und 211 K.O. möglich und unter

  • RG, 04.04.1933 - VII 21/33

    Können Maschinen, die ein Fabrikunternehmer unter Eigentumsvorbehalt gekauft und

  • RG, 20.09.1937 - 5 D 524/37

    1. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sachlage. 2. Zur Tragweite

  • RG, 03.06.1910 - V 58/10

    1. Bildet der Umstand, daß im Falle einer Einheits-(Simultan-) Gründung der

  • RG, 21.09.1906 - IV 1077/06

    1. Ablehnung des Antrags, "in die Hauptfrage die Tatbestandsmerkmale eines

  • RG, 29.01.1909 - II 967/08

    1. Kann Betrug dadurch verübt werden, daß sich der Verfasser eines Testaments

  • RG, 06.02.1930 - II 22/29

    1. Bedeutung der Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister für

  • RG, 14.10.1887 - 846/87

    Wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des einzelnen Vorstandsmitgliedes

  • RG, 26.10.1939 - 3 D 365/39

    Das Finanzamt ist nicht "zuständig", eine eidesstattliche Versicherung

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 323/14

    Fortgeltung der Rechtsprechung zur Insolvenzverschleppung durch den faktischen

    Die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit jeher anerkannte Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers bei unterlassener oder verspäteter Konkurs- oder Insolvenzantragstellung (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 153/52, BGHSt 3, 32, 37 f.; Urteil vom 28. Juni 1966 - 1 StR 414/65, BGHSt 21, 101, 103; Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 122; Urteil vom 10. Mai 2000 - 3 StR 101/00, BGHSt 46, 62, 64 ff.; Urteil vom 17. März 2004 - 5 StR 314/03, NStZ 2004, 582, 583; zustimmend etwa Tiedemann/Rönnau in Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 84 Rn. 21 ff. mwN; ablehnend u.a. Lutter/Hommelhoff/ Kleindiek, GmbHG, 18. Aufl., § 84 Rn. 7) ist durch die Neuregelung in § 15a Abs. 4 InsO nicht entfallen.
  • BGH, 13.12.2012 - 5 StR 407/12

    Untreue; Vermögensbetreuungspflicht in Konzernverhältnissen; faktischer

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsführer auch derjenige anzuerkennen, der die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen hat, tatsächlich ausübt und gegenüber dem formellen Geschäftsführer eine überragende Stellung einnimmt oder zumindest das deutliche Übergewicht hat (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1952 - 1 StR 153/52, BGHSt 3, 32, 37 f., vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 122, und vom 10. Mai 2000 - 3 StR 101/00, BGHSt 46, 62, 64 f.).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Denn das Vermögen juristischer Personen ist Fremdvermögen für ihre Anteilseigner, auch wenn alle Anteile in einer Hand vereinigt sind (BGHSt 3, 32, 39 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52]/40; BGH bei Holtz MDR 1979, 806; BGH, NStZ 1987, 279; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 22 a.E. m.w.N.; vgl. BGH wistra 1984, 71).

    Strafrechtlich ohne Bedeutung und wirkungslos ist indes jedenfalls die gesetzwidrige oder selbst ungetreue Zustimmung von Organen des Geschäftsherrn, und zwar auch, wenn es sich um den geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH handelt (ständige Rspr. BGHSt 3, 32, 39 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52]/40; BGH wistra 1986, 262; 1984, 71; 1983, 71,NStZ 1982, 465; BGH, Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 -, vom 20. Mai 1981 - 3 StR 94/81 - S. 7, insoweit nicht in BGHSt 30, 127 abgedruckt; ferner Hübner a.a.O. Rdn: 87 m.w.N.; Dreher-Tröndle StGB 43. Aufl. § 266 Rdn. 14; Lackner StGB 17. Aufl. § 266 Anm. 7; a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 2.2. Aufl. § 266 Rdn. 21; differenzierend Kohlmann - Festschrift für Werner 1984 S. 387 ff. -, der die Zustimmung der Gesellschafter "als Organ" der GmbH als tatbestandsausschließend ansieht, sofern das Stammkapital nicht angegriffen wird).

    Denn trotz der Hinweise auch auf das (mittelbare) Interesse der Gesellschaftsgläubiger in den Fällen der Untreue zum Nachteil einer GmbH bei Zustimmung der Gesellschafter (vgl. z.B. BGHSt 9, 203, 216 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54]; BGH wistra 1983, 71) hält der Bundesgerichtshof - ausdrücklich - den Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes nicht für maßgeblich, sondern hebt darauf ab, daß die GmbH sich als eigene Rechtspersönlichkeit darstellt (BGHSt 3, 32, 39 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52]/40; BGH, Urteile vom 24. Februar 1976 - 1 StR 602/75 - undvom 31. Januar 1968 - 2 StR 630/67).

    Trotz Zustimmung des oder der Gesellschafter hat die Rechtsprechung in einer Reihe von Einzelfällen (zuletzt BGH NStZ 1987, 279) in diesem Sinne entschieden: Der Alleingesellschafter einer GmbH, der entgegen § 30 Abs. 1 GmbHG das nach dem Gesellschaftsvertrag ausgewiesene Stammkapital, also das rechnerisch nach Bilanzierung (erforderlichenfalls. mit "Zerschlagungswerten") die Verbindlichkeiten übersteigende Reinvermögen in Höhe der Stammkapitalziffer (vgl. BGHZ 76, 326, 335) [BGH 24.03.1980 - II ZR 213/77], angreift, begeht Untreue (BGHSt 3, 32, 40 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52]; BGHSt 9, 203, 216) [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54].

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