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   BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11   

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https://dejure.org/2011,6684
BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11 (https://dejure.org/2011,6684)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2011 - 1 StR 154/11 (https://dejure.org/2011,6684)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11 (https://dejure.org/2011,6684)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 261 StPO; § 257c StPO
    Anforderung an die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung; eigene Rechtsanwendung des Richters; Verständigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 1 S 1 StPO, § 370 AO
    Steuerhinterziehung: Anforderungen an die Urteilsgründe im Hinblick auf die Besteuerungsgrundlagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an die im Urteil erster Instanz getroffenen Feststellungen zum Schuldspruch im Steuerstrafrecht

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Anforderungen an die Urteilsgründe im Hinblick auf die Besteuerungsgrundlagen

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Anforderungen an die Urteilsgründe im Hinblick auf die Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StPO § 267 Abs. 1 S. 1; StPO § 337
    Inhaltliche Anforderungen an die im Urteil erster Instanz getroffenen Feststellungen zum Schuldspruch im Steuerstrafrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Lob für die StA, Kritik für die Strafkammer, oder: Thema verfehlt…

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11
    Eine Berechnungsdarstellung kann zwar dann entbehrlich sein, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis ablegt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200 mwN).
  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 52/10

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung des Tatgerichts bei Hinterziehung von

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11
    Allerdings hätte im Urteil zweifelsfrei erkennbar sein müssen, dass das Tatgericht eine eigenständige - weil als Rechtsanwendung ihm obliegende - Steuerberechnung durchgeführt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, wistra 2010, 228 mwN) und dabei gegebenenfalls erforderliche Schätzungen selbst vorgenommen hat.
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11
    Dazu gehören insbesondere auch diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546 mwN).
  • BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12

    BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

    Es begnügt sich vielmehr mit der Mitteilung eines anzunehmenden Gesamtschadens und der Angabe eines Verkaufspreises an deutsche Endkunden, ohne auch nur ansatzweise sonstige Besteuerungsgrundlagen mitzuteilen (zu den Anforderungen an die Urteilsdarstellungen in Steuerstrafsachen vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, wistra 2009, 398).

    Abgesehen davon, dass die Strafkammer allein durch die Bezugnahme auf das Ergebnis von Dritten gefertigter Steuer- oder Zollberechnungen den der Berechnungsdarstellung zukommenden Aufgaben nicht entsprechen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11), wird der Inhalt der Berechnungsdarstellung nicht mitgeteilt und ist somit der Prüfung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 17/06, NStZ 2007, 478).

  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17

    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive

    Unzureichend ist es allerdings, lediglich auf Gutachten von Sachverständigen oder auf Steuerbescheide zu verweisen, und Ermittlungsergebnisse oder Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen oder Sachverständige in der Hauptverhandlung zur Behandlung steuerlicher Fragen gemacht haben, lediglich wiederzugeben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207; vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 427/05, NStZ 2006, 634, 635; vom 30. Januar 2007 - 5 StR 517/06, NStZ 2007, 478 und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 176/17

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zu den verkürzten Steuern und

    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, BFH/NV 2011, 1823 und vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15, wistra 2015, 477 mwN).

    Die Schätzungsgrundlagen müssen dabei in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar mitgeteilt werden (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, BFH/NV 2011, 1823 und vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15, wistra 2015, 477 mwN).

    Eine Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise insgesamt entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, BFH/NV 2011, 1823 und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200).

  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 619/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung: Anforderungen an die

    Dazu gehören jedenfalls diejenigen Tatsachen, die den staatlichen Steueranspruch begründen, und diejenigen Tatsachen, die für die Höhe der geschuldeten und der verkürzten Steuern von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15, wistra 2015, 477; vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, wistra 2015, 476; vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11 und vom 24. Juni 2009 - 1 StR 229/09, wistra 2009, 396 f.; Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546 mwN).
  • BGH, 19.11.2014 - 1 StR 219/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuerkarussell, missing

    Dazu gehören insbesondere auch diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11).

    Die auf den Besteuerungsgrundlagen aufbauende Steuerberechnung ist Rechtsanwendung und daher Aufgabe des Tatrichters (Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640; Beschluss vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, wistra 2010, 228; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; Beschluss vom 19. November 2013 - 1 StR 498/13 wistra 2014, 102).

  • OLG Hamm, 27.10.2015 - 5 RVs 119/15

    Steuerhinterziehung, Feststellungen, Umfang, Selbstanzeige, Sperrwirkung

    Für die Darstellung einer Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO, bei der die Strafvorschrift des § 370 AO durch die im Einzelnen anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften materiell-rechtlich ausgefüllt wird, ist es grundsätzlich erforderlich, dass das Urteil erkennen lässt, welches steuerlich erhebliche Verhalten des Angeklagten im Rahmen welcher Abgabenart und in welchem Besteuerungszeitraum zu einer Steuerverkürzung geführt hat und welche innere Einstellung der Angeklagte dazu hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11 - BGH, wistra 2001, 22; Senatsbeschluss vom 28. August 2015 - 5 RVs 73/12 -).

    Dies begründet einen durchgreifenden Rechtsfehler (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11 -), zumal es dem Senat als Revisionsgericht verwehrt ist, auf die der Anklageschrift vom 13. Januar 2015 als Anlagen 1-3 beigefügten Berechnungsgrundlagen zurückzugreifen.

  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern

    Dazu gehören jedenfalls diejenigen Tatsachen, die den staatlichen Steueranspruch begründen, und diejenigen Tatsachen, die für die Höhe der geschuldeten und der verkürzten Steuern von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15, wistra 2015, 477; vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, wistra 2015, 476 und vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546 mwN).
  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und

    Der Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Besteuerungsgrundlagen neu festzustellen (zu den Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11).
  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11

    Betrügerische Übertragung durch den Täter eines Versicherungsmissbrauchs

    Von der Beachtung dieser Anforderungen ist das Gericht auch dann nicht entbunden, wenn dem Urteil - wie hier - eine Verständigung vorausgegangen ist; auch in diesen Fällen ist ein Mindestmaß an Sorgfalt bei der Feststellung des Sachverhalts erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, NStZ-RR 2011, 52 (LS); vom 10. Februar 2011 - 5 StR 594/10, juris; vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, StV 2011, 608; vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, juris).
  • BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schaden: erforderliche

    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 11; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11 Rn. 3; vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15 Rn. 9 und vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 12).
  • BGH, 11.10.2018 - 1 StR 538/17

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil:

  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 234/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Feststellungen zu

  • BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung

  • OLG Celle, 06.04.2016 - 2 Ss 15/16

    Bußgeldverurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung: Zufluss des

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