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   BGH, 09.04.1992 - 1 StR 158/92   

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https://dejure.org/1992,9376
BGH, 09.04.1992 - 1 StR 158/92 (https://dejure.org/1992,9376)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1992 - 1 StR 158/92 (https://dejure.org/1992,9376)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1992 - 1 StR 158/92 (https://dejure.org/1992,9376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Erhebung der allgemeinen Sachrüge - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unterschlagung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Denn der Besitz von Karte und zugehöriger Geheimzahl ermöglicht es dem Täter, jederzeit Abhebungen vorzunehmen, so dass ein Gefährdungsschaden bereits mit der Erlangung von Karte und Geheimzahl eintritt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 3 StR 109/16, juris Rn. 8 f.; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, NStZ 2016, 149 Rn. 13; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 15/15, StV 2016, 359 Rn. 12; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12, juris Rn. 2; Urteile vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212, 213; vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334; Beschluss vom 9. April 1992 - 1 StR 158/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 263 Rn. 78, 91, 116, 163a, 173, § 263a Rn. 13).

    Denn für ihn stellen sich die Geldabhebungen als eine Vertiefung und Verfestigung des durch die Karten- und Geheimzahlerlangung bewirkten Betrugsschadens und damit als weiteren Teil seiner Betrugstat dar, die zwar mit der Erlangung der Girokarte und Geheimzahl vollendet war, jedoch erst mit den Abhebungen beendet wurde (ebenfalls für ein Zurücktreten der Strafbarkeit wegen Unterschlagung hinter diejenige wegen Betruges, allerdings als mitbestrafte Nachtat MüKoStGB/Hefendehl, 3. Aufl., § 263 Rn. 998; NKStGB/ Kindhäuser, 5. Aufl., § 263 Rn. 414; LKStGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 263 StGB Rn. 328; s. auch BGH, Beschluss vom 9. April 1992 - 1 StR 158/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6).

  • BGH, 17.12.2002 - 1 StR 412/02

    Betrug; Computerbetrug (Verwendung unbefugter Daten; absprachewidrige Abhebung)

    Gleiches gilt, soweit er sich unter demselben Vorwand vom Geschädigten "uno actu" auch die VISA-Karte nebst PIN-Nummer erschwindelt und diese ebenfalls - wie von vornherein geplant - zu Abhebungen gebraucht hat (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; siehe auch OLG Köln NStZ 1991, 586; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 137; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263a Rdn. 11, 19).
  • BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03

    Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern);

    Ein Computerbetrug liegt schließlich auch dann nicht vor, wenn der berechtigte Inhaber die Karte einem anderen überläßt und dieser die Karte abredewidrig nutzt (BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6).
  • BGH, 09.11.2016 - 4 StR 470/16

    Computerbetrug; Kreditkartenmissbrauch

    a) Wer - wie der Angeklagte - von dem berechtigten Inhaber einer Kreditkarte, im vorliegenden Fall dem Geschädigten B., die Daten der Karte erhält und unter ihrer Verwendung absprachewidrige Verfügungen tätigt, indem er den Mitarbeitern eines Reisebüros bei der Bezahlung seiner Rechnung bewusst wahrheitswidrig erklärt, der Karteninhaber habe ihm die Ermächtigung zum Einsatz der Kreditkarte erteilt, begeht keinen Computerbetrug (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 1992 - 1 StR 158/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 1 StR 412/02, BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12; für absprachewidrige Abhebungen am Geldautomaten mit ec-Karte und PIN jüngst zweifelnd Senatsbeschluss vom 23. November 2016 - 4 StR 464/16).
  • OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06

    Computerbetrug, Betrug

    Durch die Abhebung von 650, 00 EUR - aber auch erst durch diese (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6 unter Bezugnahme auf Sch/Sch/Cramer, StGB, 24. Aufl., § 263 Rn. 19 a.E. =.
  • BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95

    Diebstahl - Unterschlagung - Abrechnung - Gewahrsam - Kasse

    Deren Einreichung hat zu keiner weiteren Vertiefung und Erweiterung des durch das Vermögensdelikt verursachten Schadens geführt (vgl. BGHSt 14, 38, 47; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 52).
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