Rechtsprechung
BGH, 24.10.2001 - 1 StR 163/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 258 Abs. 2 StPO; § 274 StPO; § 132 Abs. 2, 3 GVG; § 273 Abs. 4 StPO
Letztes Wort des Angeklagten; Änderung eines noch nicht fertiggestellten Hauptverhandlungsprotokolls (Entziehung der Grundlage einer Verfahrensrüge); Divergenz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafprozeß - Letztes Wort - Gewährung - Verfahrensverstoß - Protokoll - Beweis - Unterschrift - Protokollführer - Ergänzung - Nachweis - Verfahrensfehler
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 273 Abs. 4; ; GVG § 132 Abs. 2; ; GVG § 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 160
- StV 2002, 532
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist …
Ob der Senat mit der dargelegten Auslegung des § 216 StGB und der Inhaltsbestimmung des Rechtfertigungsgrunds der Einwilligung im Rahmen der Sterbehilfe von früheren tragenden Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs abweicht, kann dahinstehen, weil der Senat auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung der §§ 1901a ff. BGB zu entscheiden hatte; eine Anfrage gem. § 132 Abs. 3 GVG war daher nicht geboten (vgl. BGHSt 44, 121, 124; BGH NStZ 2002, 160 f.). - BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05
Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen …
Nach Einführung des § 273 Abs. 4 StPO (Urteilszustellung erst nach Protokollfertigstellung) durch das StPÄG 1984 ist das nicht mehr tragfähig (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 26). - BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten …
Nach Einführung des § 273 Abs. 4 StPO (Urteilszustellung erst nach Protokollfertigstellung) durch das StPÄG 1984 ist das nicht mehr relevant (BGHR StPO § 274 Beweiskraft 26).
- BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12
Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der …
Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass mit dem Protokoll schon zu Beginn der regelmäßig mit der Urteilszustellung in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist eine abgeschlossene Grundlage für die Entscheidung über die Anbringung von Verfahrensrügen vorliegt, die dem Anfechtungsberechtigten während der gesamten Revisionsbegründungsfrist zur Einsichtnahme offensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288; vom 24. Oktober 2001 - 1 StR 163/01, NStZ 2002, 160, 161; vom 17. Juli 1991 - 3 StR 4/91, NStZ 1991, 502 f.;… Entwurf der Bundesregierung zum StPÄG 1964, BR-Drucks. 9/62, S. 41). - BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21
Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis
An insoweit etwa entgegenstehender eigener Rechtsprechung hält der Senat nicht fest, an solche anderer Senate des Bundesgerichtshofs ist er angesichts der umfassenden gesetzlichen Neuregelung des Beweisantragsrechts nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 GVG gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1998 - 4 StR 273/98, BGHSt 44, 121, 124; vom 24. Oktober 2001 - 1 StR 163/01, NStZ 2002, 160). - BGH, 27.03.2003 - 5 StR 522/02
Beweiskraft des Protokolls; letztes Wort des Angeklagten
Daß der Vorsitzende das Protokoll versehentlich erst nach der ersten, gemäß § 273 Abs. 4 StPO noch unzureichenden Urteilszustellung (vgl. BGHSt 27, 80, 81) fertiggestellt hat - wonach das Urteil nunmehr ordnungsgemäß zugestellt wurde -, ändert an dieser Beurteilung nichts, zumal da die der Verteidigung bekannte, vom Protokollführer unterzeichnete Protokollfassung inhaltlich unverändert blieb (vgl. auch BGHSt 12, 270, 272; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 26).