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   BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17   

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https://dejure.org/2017,21422
BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17 (https://dejure.org/2017,21422)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2017 - 1 StR 163/17 (https://dejure.org/2017,21422)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 1 StR 163/17 (https://dejure.org/2017,21422)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB; 49 StGB; § 337 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen; Beruhen des Strafausspruchs auf einer unterlassenen Anordnung: unterlassene Strafmilderung bei alkoholbedingter Verminderung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln; Hinreichende und widerspruchsfreie Abwägung aller maßgeblichen Umstände zur Beurteilung des Vorliegens eines Hanges

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Feststellungen zum Hang; Aufhebung des Strafausspruchs bei fehlerhafter Nichtanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln; Hinreichende und widerspruchsfreie Abwägung aller maßgeblichen Umstände zur Beurteilung des Vorliegens eines Hanges

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln; Hinreichende und widerspruchsfreie Abwägung aller maßgeblichen Umstände zur Beurteilung des Vorliegens eines Hanges

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zu Unrecht versagte Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und die Strafzumessung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und der Hang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 261 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, NStZ-RR 2017, 7; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; vgl. auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 64 Rn. 7a).

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17
    Hierfür hat es - auf dem Boden der aktuellen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239) - darauf abgestellt, dass es für den Angeklagten voraussehbar war, dass sich sein Risiko der Begehung von Gewaltstraftaten unter Alkoholkonsum erhöht und er sich "uneingeschränkt vorwerfbar' betrunken hat.
  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17
    So kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum bereits die Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden erheblich beeinträchtigt ist, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges zukommen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17
    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; vgl. auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 64 Rn. 7a).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17
    Zwar wird in der Regel auszuschließen sein, dass das Tatgericht bei Anordnung der Unterbringung auf eine geringere Freiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15 Rn. 28, StV 2017, 29 und vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14 Rn. 23).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17
    So kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum bereits die Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden erheblich beeinträchtigt ist, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges zukommen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198).
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17
    Zwar wird in der Regel auszuschließen sein, dass das Tatgericht bei Anordnung der Unterbringung auf eine geringere Freiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15 Rn. 28, StV 2017, 29 und vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14 Rn. 23).
  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Hang,

    Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, NStZ-RR 2017, 7; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).
  • BGH, 19.01.2021 - StB 46/20

    Anordnung des Vermögensarrests in Strafsachen: Zulässigkeit der Beschwerde

    Die Regelung beinhaltet nach dem Wortlaut und den gesetzgeberischen Motiven, dass der allgemeine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das Übermaßverbot und die bisherige Rechtsprechung zum "Arrestgrund" zu beachten sind (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 49, 76 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 163/17, NJW 2017, 3731 Rn. 15; KG, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 4 Ws 21/20, juris Rn. 25; KK-StPO/Spillecke, 8. Aufl., § 111e Rn. 4; LR/Johann, StPO, 27. Aufl., § 111e Rn. 11 ff., 38).
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 613/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln bei von einem Sachverständigen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 1 StR 163/17) ist für die Annahme eines Hangs eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren.
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