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   BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83   

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https://dejure.org/1983,730
BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83 (https://dejure.org/1983,730)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1983 - 1 StR 174/83 (https://dejure.org/1983,730)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83 (https://dejure.org/1983,730)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die Nichtfreigabe der Personendaten eines polizeilichen Gewährsmannes zum Zeitpunkt des Erlasses des Urteils - Rechtmäßigkeit der lediglich kommissarischen Vernehmung von für die Verurteilung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 96, § 223, § 251 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 65
  • MDR 1983, 949
  • NStZ 1983, 516
  • StV 1983, 354
  • Rpfleger 1983, 412
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16

    Verlesung von Niederschriften über Zeugenaussagen (stillschweigende Zustimmung

    Eine solche kommt überhaupt nur in Betracht, wenn auf Grund der vorangegangenen Verfahrensgestaltung davon ausgegangen werden darf, dass sich alle Verfahrensbeteiligten der Tragweite ihres Schweigens bewusst waren (BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83, NJW 1984, 65 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 1987 - Ss 450/87, NStZ 1988, 31; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, BGHSt 9, 230, 232 f.; Löwe/RosenbergSander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 251 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 528/14

    Rechtsfehlerhafte Ersetzung der Vernehmung eines Arztes durch Verlesung einer vom

    Der Auffassung des Generalbundesanwalts, es sei daraus, dass der Angeklagte die Bescheinigung selbst eingereicht und ausweislich des Protokolls der Verlesung nicht widersprochen habe, auf dessen Einverständnis mit einer vernehmungsersetzenden Verlesung im Sinne von § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO zu schließen, folgt der Senat nicht, denn es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zu erkennen gegeben hätte, nach dieser Vorschrift verfahren zu wollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83, NJW 1984, 65, 66; vom 19. November 2009 - 4 StR 276/09, juris Rn. 8).
  • BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84

    Personalien eines Zeugen

    Demgemäß braucht nicht mehr erörtert zu werden, ob der Beschwerdeführer die Rüge noch wirksam erheben kann, obgleich weder er noch seine Verteidigung der Verlesung der Vernehmungsniederschrift widersprochen hatten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1975 - 4 StR 462/75; BGH NJW 1984, 65, 66 unter 3. b).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 153/18

    Verlesung der dienstlichen Äußerung der Ermittlungsrichterin

    Zwar reicht ein fehlender Widerspruch gegen die Anordnung einer Verlesung im Regelfall nicht zur Annahme eines Einverständnisses nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83, NJW 1984, 65, 66).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 169/97

    Anforderungen an die Abwägung im Rahmen der Feststellung, ob ein Zeuge in

    Da die Verlesbarkeit danach nicht auf dem Einverständnis der Verfahrensbeteiligten beruhte, konnte ihr Prozeßverhalten nur die Bedeutung haben, daß sie keinen Anlaß sahen, Einwände gegen die Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO zu erheben (vgl. BGH NJW 1984, 65, 66).
  • OLG Köln, 15.09.1987 - Ss 450/87

    Beweisaufnahme; Vereinfachte Art der Beweisaufnanme; Schweigen

    Wenn ein Verlesungsgrund angegeben wird, der das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten nicht voraussetzt, kann ihnen nicht bewußt werden, daß es entscheidend auf ihre Zustimmung ankommen soll, so daß in ihrem Schweigen auch keine stillschweigende Zustimmung gesehen werden kann (BGH NJW 1984, 65, 66 [hier: IV (456) 122 b]).
  • BayObLG, 14.02.2005 - 5St RR 248/04

    Begründetheit der Verfahrensrüge bei Änderungen des Prozessrechts

    Das schließt allerdings nicht aus, dass das Einverständnis unter besonderen Umständen auch durch schlüssiges Verhalten zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden kann (BGHSt 9, 230, 232 f.; BGH StV 1983, 319, 320; NStZ 1983, 516, 517).
  • BayObLG, 14.02.2005 - 5St RR 248/05

    Verlesung eines Gutachtens

    Das schließt allerdings nicht aus, dass das Einverständnis unter besonderen Umständen auch durch schlüssiges Verhalten zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden kann (BGHSt 9, 230, 232 f.; BGH StV 1983, 319, 320; NStZ 1983, 516, 517).
  • OLG Bremen, 02.07.1991 - Ss 22/91

    Unzumutbarkeit des Erscheinens eines Zeugen wegen großer Entfernung; Verlesung

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  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 465/83

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen der Nichterreichbarkeit eines Zeugen -

    Erst hierdurch wäre das Revisionsgericht in die Lage versetzt worden, auf der Grundlage der Revisionsrechtfertigung zu prüfen, ob sich die Kammer mit Recht an einer "offenen" Vernehmung des Zeugen gehindert sehen durfte (vgl. BGHSt 31, 149, 153 ff [BGH 05.11.1982 - 2 StR 250/82]; auch BGH Beschl. v. 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83 -).
  • BGH, 16.08.1985 - 5 StR 516/85

    Verwerfung der Revision

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