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   BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83   

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BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83 (https://dejure.org/1983,730)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1983 - 1 StR 174/83 (https://dejure.org/1983,730)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83 (https://dejure.org/1983,730)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die Nichtfreigabe der Personendaten eines polizeilichen Gewährsmannes zum Zeitpunkt des Erlasses des Urteils - Rechtmäßigkeit der lediglich kommissarischen Vernehmung von für die Verurteilung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 96, § 223, § 251 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 65
  • MDR 1983, 949
  • NStZ 1983, 516
  • StV 1983, 354
  • Rpfleger 1983, 412
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
    Er war verpflichtet, Namen und Anschrift der Zeugen mitzuteilen, solange nicht die oberste Dienstbehörde mit "zureichender Begründung" (BGHSt 31.148, 155) erklärte, daß aus den in § 96 StPO und § 39 Abs. 3 Satz 1 BRRG anerkannten Gründen die Auskunft verweigert werden muß und die Zeugen "in den üblichen prozessualen Formen nicht für die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung zur Verfügung gestellt werden können" (BVerfGE 57, 250, 282, 285, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BGH NStZ 1982, 42; BGH, Urt. vom 19.1.1982 - 1 StR 755/81 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 355).

    Entscheidungen über Abweichungen vom Strengbeweisverfahren der Strafprozeßordnung können sinnvoll nur auf Grund der aktuellen Prozeß- und Beweislage in der Hauptverhandlung, nicht in nachträglicher Bewertung der zu berücksichtigenden Interessen (vgl. dazu BVerfGE 57, 250, 285 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH bei Pfeiffer/Miebach a.a.O.) getroffen werden.

  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
    Der Grundsatz, daß der Angeklagte die Geltendmachung bestimmter Mängel der kommissarischen Vernehmung verwirkt , wenn er der Verwertung des Vernehmungsprotokolls in der Hauptverhandlung nicht widerspricht (vgl. RGSt 4, 301; 50, 364, 365; 58, 100, 101; RG HRR 1933 Nr. 451; BGHSt 1, 284, 286; 9, 24, 28; BGH NJW 1952, 1426), kann auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finden.
  • BayObLG, 03.07.1957 - RReg. 1 St 258/57

    Verlesung von Zeugenaussagen

    Auszug aus BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
    Weil die Verlesbarkeit somit gerade nicht an das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten geknüpft wurde, konnte ihnen gar nicht bewußt werden, daß es entscheidend auf ihre Zustimmung ankommen soll; umsoweniger kann angenommen werden, daß sie die Zustimmung durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck bringen wollten (vgl. BayObLGSt 1953, 220; 1957, 132; 1978, 17; OLG Stuttgart JR 1977, 343 mit Anm. Gollwitzer).
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
    Er ist an sich verpflichtet, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (vgl. BGHSt 31, 148, 152; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 79).
  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
    Er war verpflichtet, Namen und Anschrift der Zeugen mitzuteilen, solange nicht die oberste Dienstbehörde mit "zureichender Begründung" (BGHSt 31.148, 155) erklärte, daß aus den in § 96 StPO und § 39 Abs. 3 Satz 1 BRRG anerkannten Gründen die Auskunft verweigert werden muß und die Zeugen "in den üblichen prozessualen Formen nicht für die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung zur Verfügung gestellt werden können" (BVerfGE 57, 250, 282, 285, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BGH NStZ 1982, 42; BGH, Urt. vom 19.1.1982 - 1 StR 755/81 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 355).
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 588/80

    Einführung von Angaben eines polizeilichen V-Mannes

    Auszug aus BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
    Er ist an sich verpflichtet, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (vgl. BGHSt 31, 148, 152; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 79).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
    Er war verpflichtet, Namen und Anschrift der Zeugen mitzuteilen, solange nicht die oberste Dienstbehörde mit "zureichender Begründung" (BGHSt 31.148, 155) erklärte, daß aus den in § 96 StPO und § 39 Abs. 3 Satz 1 BRRG anerkannten Gründen die Auskunft verweigert werden muß und die Zeugen "in den üblichen prozessualen Formen nicht für die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung zur Verfügung gestellt werden können" (BVerfGE 57, 250, 282, 285, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BGH NStZ 1982, 42; BGH, Urt. vom 19.1.1982 - 1 StR 755/81 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 355).
  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
    Er ist an sich verpflichtet, sich des sachnächsten Beweismittels zu bedienen und dieses Beweismittel in der nach den Gegebenheiten bestmöglichen Form zu verwenden (vgl. BGHSt 31, 148, 152; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1982, 79).
  • BGH, 07.06.1951 - 4 StR 29/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
    Der Grundsatz, daß der Angeklagte die Geltendmachung bestimmter Mängel der kommissarischen Vernehmung verwirkt , wenn er der Verwertung des Vernehmungsprotokolls in der Hauptverhandlung nicht widerspricht (vgl. RGSt 4, 301; 50, 364, 365; 58, 100, 101; RG HRR 1933 Nr. 451; BGHSt 1, 284, 286; 9, 24, 28; BGH NJW 1952, 1426), kann auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finden.
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 755/81

    Strafprozeßrecht: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei behördlicher Sperrerklärung

    Auszug aus BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
    Er war verpflichtet, Namen und Anschrift der Zeugen mitzuteilen, solange nicht die oberste Dienstbehörde mit "zureichender Begründung" (BGHSt 31.148, 155) erklärte, daß aus den in § 96 StPO und § 39 Abs. 3 Satz 1 BRRG anerkannten Gründen die Auskunft verweigert werden muß und die Zeugen "in den üblichen prozessualen Formen nicht für die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung zur Verfügung gestellt werden können" (BVerfGE 57, 250, 282, 285, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34; BGH NStZ 1982, 42; BGH, Urt. vom 19.1.1982 - 1 StR 755/81 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 355).
  • BayObLG, 28.02.1978 - 1 ObOWi 729/77

    Schweigen des Angeklagten als Zustimmung zur Erklärung seines Verteidigers

  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem

  • RG, 23.04.1917 - III 61/17

    1. Ist in einem Falle des § 222 StPO. die Verlesung des Protokolles auf Grund

  • RG, 24.06.1881 - 1431/81

    Kann die vorschriftswidrig unterbliebene Benachrichtigung von einer gemäß §. 222

  • RG, 06.03.1924 - III 68/24

    Darf das Protokoll eines beauftragten Richters über die Vernehmung eines Zeugen,

  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16

    Verlesung von Niederschriften über Zeugenaussagen (stillschweigende Zustimmung

    Eine solche kommt überhaupt nur in Betracht, wenn auf Grund der vorangegangenen Verfahrensgestaltung davon ausgegangen werden darf, dass sich alle Verfahrensbeteiligten der Tragweite ihres Schweigens bewusst waren (BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83, NJW 1984, 65 f.; OLG Köln, Beschluss vom 15. September 1987 - Ss 450/87, NStZ 1988, 31; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, BGHSt 9, 230, 232 f.; Löwe/RosenbergSander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 251 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 528/14

    Rechtsfehlerhafte Ersetzung der Vernehmung eines Arztes durch Verlesung einer vom

    Der Auffassung des Generalbundesanwalts, es sei daraus, dass der Angeklagte die Bescheinigung selbst eingereicht und ausweislich des Protokolls der Verlesung nicht widersprochen habe, auf dessen Einverständnis mit einer vernehmungsersetzenden Verlesung im Sinne von § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO zu schließen, folgt der Senat nicht, denn es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht zu erkennen gegeben hätte, nach dieser Vorschrift verfahren zu wollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83, NJW 1984, 65, 66; vom 19. November 2009 - 4 StR 276/09, juris Rn. 8).
  • BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84

    Personalien eines Zeugen

    Demgemäß braucht nicht mehr erörtert zu werden, ob der Beschwerdeführer die Rüge noch wirksam erheben kann, obgleich weder er noch seine Verteidigung der Verlesung der Vernehmungsniederschrift widersprochen hatten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1975 - 4 StR 462/75; BGH NJW 1984, 65, 66 unter 3. b).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 153/18

    Verlesung der dienstlichen Äußerung der Ermittlungsrichterin

    Zwar reicht ein fehlender Widerspruch gegen die Anordnung einer Verlesung im Regelfall nicht zur Annahme eines Einverständnisses nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1983 - 1 StR 174/83, NJW 1984, 65, 66).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 169/97

    Anforderungen an die Abwägung im Rahmen der Feststellung, ob ein Zeuge in

    Da die Verlesbarkeit danach nicht auf dem Einverständnis der Verfahrensbeteiligten beruhte, konnte ihr Prozeßverhalten nur die Bedeutung haben, daß sie keinen Anlaß sahen, Einwände gegen die Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO zu erheben (vgl. BGH NJW 1984, 65, 66).
  • OLG Köln, 15.09.1987 - Ss 450/87

    Beweisaufnahme; Vereinfachte Art der Beweisaufnanme; Schweigen

    Wenn ein Verlesungsgrund angegeben wird, der das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten nicht voraussetzt, kann ihnen nicht bewußt werden, daß es entscheidend auf ihre Zustimmung ankommen soll, so daß in ihrem Schweigen auch keine stillschweigende Zustimmung gesehen werden kann (BGH NJW 1984, 65, 66 [hier: IV (456) 122 b]).
  • BayObLG, 14.02.2005 - 5St RR 248/04

    Begründetheit der Verfahrensrüge bei Änderungen des Prozessrechts

    Das schließt allerdings nicht aus, dass das Einverständnis unter besonderen Umständen auch durch schlüssiges Verhalten zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden kann (BGHSt 9, 230, 232 f.; BGH StV 1983, 319, 320; NStZ 1983, 516, 517).
  • OLG Bremen, 02.07.1991 - Ss 22/91

    Unzumutbarkeit des Erscheinens eines Zeugen wegen großer Entfernung; Verlesung

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  • BayObLG, 14.02.2005 - 5St RR 248/05

    Verlesung eines Gutachtens

    Das schließt allerdings nicht aus, dass das Einverständnis unter besonderen Umständen auch durch schlüssiges Verhalten zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden kann (BGHSt 9, 230, 232 f.; BGH StV 1983, 319, 320; NStZ 1983, 516, 517).
  • BGH, 16.08.1985 - 5 StR 516/85

    Verwerfung der Revision

    Ein Sonderfall, wie ihn der erste Strafsenat in BGH NJW 1984, 65, 66 zu entscheiden hatte, lag hier nicht vor.
  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 465/83

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen der Nichterreichbarkeit eines Zeugen -

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