Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2012 - 1 StR 176/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17255
BGH, 08.05.2012 - 1 StR 176/12 (https://dejure.org/2012,17255)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2012 - 1 StR 176/12 (https://dejure.org/2012,17255)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 1 StR 176/12 (https://dejure.org/2012,17255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Hinblick auf die konkrete Schilderung der Anlasstat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Anforderungen an die Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Hinblick auf die konkrete Schilderung der Anlasstat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 1 StR 176/12
    Sie wird nicht erreicht in Bagatellfällen (vgl. zur Abgrenzung BGHSt 27, 246, 248; BGH NStZ 1992, 178; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 2; § 63 Gefährlichkeit 16, 20, 22).
  • BGH, 27.05.1992 - 3 StR 10/92

    Grenze für die Anwendbarkeit der Maßregel der Unterbringung - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 1 StR 176/12
    Sie wird nicht erreicht in Bagatellfällen (vgl. zur Abgrenzung BGHSt 27, 246, 248; BGH NStZ 1992, 178; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 2; § 63 Gefährlichkeit 16, 20, 22).
  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 455/00

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 1 StR 176/12
    Solcher Feststellungen bedarf es aber im Hinblick darauf, dass die Grenze für die Anwendbarkeit der Maßregel der Unterbringung nur dann überschritten ist, wenn es sich bei den zukünftig zu erwartenden Taten um solche handelt, die zumindest der mittleren Kriminalität zuzurechnen sind (BGH, Urteil vom 14. Februar 2001 - 3 StR 455/00).
  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 349/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 1 StR 176/12
    Nicht ausreichend ist dabei allerdings, dass der Beschuldigte in Zukunft in eine ähnliche Konfliktlage kommen und dann versuchen könnte, sich erneut einer Festnahme zu entziehen (BGH NStZ 2007, 29, 30).
  • BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91

    Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 1 StR 176/12
    Sie wird nicht erreicht in Bagatellfällen (vgl. zur Abgrenzung BGHSt 27, 246, 248; BGH NStZ 1992, 178; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 2; § 63 Gefährlichkeit 16, 20, 22).
  • BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dies gilt auch für zu erwartende Vergehen aus dem Bereich der vorsätzlichen Körperverletzungsdelikte (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 1 StR 176/12; Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 489/11).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Von § 63 StGB erfasst werden nicht nur Delikte schwerster Kriminalität; es reicht regelmäßig aus, dass von einem Beschuldigten Taten zu erwarten sind, die zumindest der mittleren Kriminalität zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 1 StR 176/12 Rn. 7 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht