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   BGH, 19.08.2015 - 1 StR 178/15   

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https://dejure.org/2015,25699
BGH, 19.08.2015 - 1 StR 178/15 (https://dejure.org/2015,25699)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2015 - 1 StR 178/15 (https://dejure.org/2015,25699)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15 (https://dejure.org/2015,25699)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 168 S 2 AO, § 370 AO, § 14a Abs 2 UStG, § 14c Abs 2 UStG, § 15 Abs 1 UStG
    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen zu unberechtigter Geltendmachung von Vorsteuern aus Scheinrechnungen; tatbestandlicher Verkürzungserfolg im Fall der Steuervergütung

  • IWW

    § 15 Abs. 1 UStG, § 168 Satz 2 AO, § 14c Abs. 2 UStG, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung der Unterzeichnung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei einer Steuerhinterziehung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen zu unberechtigter Geltendmachung von Vorsteuern aus Scheinrechnungen; tatbestandlicher Verkürzungserfolg im Fall der Steuervergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14c Abs. 2; UStG § 15 Abs. 1
    Zurechnung der Unterzeichnung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei einer Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung);

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - 1 StR 178/15
    Der Senat kann deshalb nicht nachprüfen, ob diese Taten vollendet worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 19.08.2015 - 1 StR 178/15
    d) Zudem hat das Landgericht Art und Ausmaß der von ihm angenommenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nicht benannt (vgl. demgegenüber BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 1 GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146).
  • BGH, 06.04.2016 - 1 StR 523/15

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenen Steuern: Voraussetzung der

    Der Senat kann deshalb nicht nachprüfen, ob diese Taten vollendet worden sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, wistra 2015, 476 und vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282).
  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern

    Vielmehr müssen die Urteilsgründe gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO für jede Steuerart und jeden Besteuerungszeitraum unter Schuldgesichtspunkten so klare Feststellungen treffen, dass sowohl die dem Schuldspruch zugrunde liegenden steuerrechtlichen Gesichtspunkte als auch die Berechnung der verkürzten Steuern der Höhe nach erkennbar werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, wistra 2015, 476 und vom 24. Juni 2009 - 1 StR 229/09, wistra 2009, 396 f.; ausführl.

    Dazu gehören jedenfalls diejenigen Tatsachen, die den staatlichen Steueranspruch begründen, und diejenigen Tatsachen, die für die Höhe der geschuldeten und der verkürzten Steuern von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15, wistra 2015, 477; vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, wistra 2015, 476 und vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546 mwN).

  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 619/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung: Anforderungen an die

    Dazu gehören jedenfalls diejenigen Tatsachen, die den staatlichen Steueranspruch begründen, und diejenigen Tatsachen, die für die Höhe der geschuldeten und der verkürzten Steuern von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2015 - 1 StR 12/15, wistra 2015, 477; vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, wistra 2015, 476; vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11 und vom 24. Juni 2009 - 1 StR 229/09, wistra 2009, 396 f.; Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546 mwN).
  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von unterlassener

    In den Konstellationen des § 168 Satz 2 AO tritt der Taterfolg der Steuerverkürzung erst dann ein, wenn die Finanzbehörde der Steueranmeldung zustimmt bzw. den Erstattungsbetrag auszahlt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, wistra 2015, 188 Rn. 29; Beschlüsse vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, NStZ-RR 2015, 339, 340 mwN und vom 6. April 2016 - 1 StR 431/15, NStZ-RR 2016, 172).
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