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   BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19   

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https://dejure.org/2019,47808
BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19 (https://dejure.org/2019,47808)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2019 - 1 StR 182/19 (https://dejure.org/2019,47808)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 1 StR 182/19 (https://dejure.org/2019,47808)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 52 StGB
    Untreue (Vermögensnachteil: keine Gesamtsaldierung bei einseitigen Geschäften; Konkurrenzverhältnis zum Betrug bei Täuschung durch Vermögensbetreuungspflichtigen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erwerb von "hochspekulativen" Geldanlagen im eigenen Namen mit dem Wissen der Investition nur in risikoarme Vermögensanlagen für die Geschädigten; Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rewis.io

    Betrug und Untreue durch einen Vermögensberater

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erwerb von "hochspekulativen" Geldanlagen im eigenen Namen mit dem Wissen der Investition nur in risikoarme Vermögensanlagen für die Geschädigten; Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
    Betrug und Untreue treffen tateinheitlich zusammen, wenn der Täter - wie vorliegend - schon bei Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB zum Getäuschten oder dem zu Schädigenden steht (BGH, Urteile vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 260 mwN und vom 15. Januar 1991 - 5 StR 435/90 Rn. 17).

    Die Untreue tritt in einem solchen Fall insbesondere nicht als mitbestrafte Nachtat zurück (BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 435/90 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 616/10

    Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
    Der Schaden beziehungsweise Vermögensnachteil ist mit dem Vermögensabfluss bei den jeweiligen Geschädigten eingetreten, ohne dass - anders, als bei einem erschlichenen Austauschgeschäft - für den anzustellenden Vermögensvergleich vor und nach der Vermögensverfügung (Prinzip der Gesamtsaldierung, st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2018 - 2 StR 353/16 Rn. 12; vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199 Rn. 10 ff. und vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10 Rn. 12) ein etwaiger Gegenwert zu saldieren wäre.
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
    Dabei kann dahinstehen, ob bereits das Vorhaben des Angeklagten, etwaige Spekulationsgewinne an seine Kunden auszukehren, ausreicht, um das Vorliegen des Regelbeispiels zu verneinen, obwohl der Angeklagte jedenfalls nach Belieben auf die erlangten Beträge zugreifen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11 Rn. 6 mwN; Urteil vom 9. Juli 2013 - 5 StR 181/13 Rn. 5).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
    Auch das "Verschleifungsverbot' (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18 Rn. 13; Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 24; jeweils mwN) ist - anders, als die Verteidigung meint - nicht verletzt; die Strafkammer hat jeweils zutreffend zwischen Pflichtwidrigkeit einerseits und hierdurch eingetretenem Schaden beziehungsweise Vermögensnachteil andererseits unterschieden.
  • BGH, 19.09.2018 - 1 StR 194/18

    BGH hebt Verurteilung von Pforzheimer Oberbürgermeisterin und Stadtkämmerin wegen

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
    Auch das "Verschleifungsverbot' (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18 Rn. 13; Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 24; jeweils mwN) ist - anders, als die Verteidigung meint - nicht verletzt; die Strafkammer hat jeweils zutreffend zwischen Pflichtwidrigkeit einerseits und hierdurch eingetretenem Schaden beziehungsweise Vermögensnachteil andererseits unterschieden.
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
    Betrug und Untreue treffen tateinheitlich zusammen, wenn der Täter - wie vorliegend - schon bei Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB zum Getäuschten oder dem zu Schädigenden steht (BGH, Urteile vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 260 mwN und vom 15. Januar 1991 - 5 StR 435/90 Rn. 17).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
    Insbesondere hat er an dem auf das Konto des Vaters überwiesenen Betrag von 20.000 EUR (Fall B.II.4. der Urteilsgründe) nach den Feststellungen keine eigene faktische Verfügungsgewalt erlangt, was Voraussetzung für eine Einziehung als Taterlangtes oder als Wert des Taterlangten ist, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 09.07.2013 - 5 StR 181/13

    Urteil gegen ehemaligen Landesschatzmeister wegen Untreuehandlungen zum Nachteil

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
    Dabei kann dahinstehen, ob bereits das Vorhaben des Angeklagten, etwaige Spekulationsgewinne an seine Kunden auszukehren, ausreicht, um das Vorliegen des Regelbeispiels zu verneinen, obwohl der Angeklagte jedenfalls nach Belieben auf die erlangten Beträge zugreifen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11 Rn. 6 mwN; Urteil vom 9. Juli 2013 - 5 StR 181/13 Rn. 5).
  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
    Der Schaden beziehungsweise Vermögensnachteil ist mit dem Vermögensabfluss bei den jeweiligen Geschädigten eingetreten, ohne dass - anders, als bei einem erschlichenen Austauschgeschäft - für den anzustellenden Vermögensvergleich vor und nach der Vermögensverfügung (Prinzip der Gesamtsaldierung, st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2018 - 2 StR 353/16 Rn. 12; vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199 Rn. 10 ff. und vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10 Rn. 12) ein etwaiger Gegenwert zu saldieren wäre.
  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16

    Betrug (Vermögensschaden: Berechnung bei Anlagebetrug)

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
    Der Angeklagte hatte auch nicht den unbedingten Willen, die Beträge zurückzuzahlen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16 Rn. 5 mwN), sondern stand einem Totalverlust gleichgültig gegenüber und handelte nur in der vagen Hoffnung, dass sich Gewinne einstellen würden, mit denen er die Beträge würde zurückzahlen können.
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

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