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   BGH, 03.06.1982 - 1 StR 184/82   

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https://dejure.org/1982,1875
BGH, 03.06.1982 - 1 StR 184/82 (https://dejure.org/1982,1875)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1982 - 1 StR 184/82 (https://dejure.org/1982,1875)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1982 - 1 StR 184/82 (https://dejure.org/1982,1875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf psychiatrische oder psychologische Untersuchung eines Zeugen - Erfordernis einer Einwilligung - Verwertung der sonst niedergelegten Angaben und Äußerungen des Zeugen - Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines erwachsenen Zeugen aus eigener (tatrichterlicher) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 432
  • StV 1982, 458
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1959 - 2 StR 471/59
    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 184/82
    Zwar darf dem Antrag, einen Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit psychiatrisch oder psychologisch zu untersuchen, nicht stattgegeben werden, wenn der Zeuge nicht einwilligt (BGHSt 14, 21, 23) [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59].
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 184/82
    Freilich kann eine solche Begründung im Urteil - nachträglich bekanntgemacht und so dem Angeklagten die Möglichkeit nehmend, vor dem Erlaß des Urteils sich dazu zu äußern und sich darauf einzustellen - den Mangel des von der Revision beanstandeten Beschlusses nicht heilen (vgl. BGHSt 19, 24, 26).
  • BGH, 13.05.1969 - 2 StR 616/68

    Verurteilung wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 184/82
    Der Sachverständige kann die sonst niedergelegten Angaben und Äußerungen des Zeugen verwerten, er kann insbesondere bei dessen Vernehmung in der Hauptverhandlung anwesend sein und die hierbei gewonnenen Eindrücke verwenden (BGHSt 23, 1 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; Urt. v. 15. August 1979 - 2 StR 399/79 - bei Holtz MDR 1979, 988).
  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 399/79

    Möglichkeit der Untersuchung eines Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit nach

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 184/82
    Der Sachverständige kann die sonst niedergelegten Angaben und Äußerungen des Zeugen verwerten, er kann insbesondere bei dessen Vernehmung in der Hauptverhandlung anwesend sein und die hierbei gewonnenen Eindrücke verwenden (BGHSt 23, 1 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; Urt. v. 15. August 1979 - 2 StR 399/79 - bei Holtz MDR 1979, 988).
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79

    Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussagen als wesentliches Merkmal

    Auszug aus BGH, 03.06.1982 - 1 StR 184/82
    Einer der außergewöhnlichen Fälle, in denen es dem Tatrichter nicht gestattet sein kann, die Glaubwürdigkeit eines erwachsenen Zeugen aus eigener Sachkunde zu beurteilen (vgl. BGH Urt. v. 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79; Karlsruher Kommentar § 244 Rdn. 36), lag trotz gewisser Eigentümlichkeiten des Tatgeschehens nicht vor.
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 208/14

    Ablehnung des Antrags auf aussagepsychologische Begutachtung eines

    Vielmehr ist es je nach Fallgestaltung regelmäßig möglich, dem Sachverständigen auf anderem Wege die erforderlichen Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen zu verschaffen (s. beispielsweise etwa BGH, Urteil vom 3. Juni 1982 - 1 StR 184/82, NStZ 1982, 432; Beschlüsse vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6; vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347).
  • BGH, 29.06.1989 - 4 StR 201/89

    Verwertbarkeit von Angaben Angehöriger gegenüber einem gerichtlichen

    Daraus folgt, daß sie nicht erzwungen werden dürfen, vielmehr nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich sind (BGHSt 13, 394, 398; 14, 21, 23 [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59]; BGH bei Holtz MDR 1979, 988, 989; BGH NStZ 1982, 432; Pelchen in KK a.a.O. § 81 c StPO Rdn. 9; Kleinknecht-Meyer, 38. Aufl. § 81 c StPO Rdn. 6).
  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 136/95

    Eigenhändige Delikte - Sexueller Mißbrauch

    Eine die Belehrungspflicht nach § 81 c Abs. 3 Satz 1, § 52 StPO auslösende Untersuchung liegt nicht vor, wenn - wie von der Revision vorgetragen - der Sachverständige die Zeugin während der Hauptverhandlung beobachtet und ein Gutachten erstattet hat (BGHSt 23, 1 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; BGH NStZ 1982, 432).
  • BGH, 11.06.1985 - 1 StR 828/84

    Anforderungen an die Herstellung von Öffentlichkeit bei der Schöffenauslosung -

    Die Strafkammer hat sich bei ihrer Entscheidung an die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze gehalten (vgl. BGH NStZ 1982, 432).
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