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   BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16   

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https://dejure.org/2016,56628
BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16 (https://dejure.org/2016,56628)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2016 - 1 StR 185/16 (https://dejure.org/2016,56628)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 (https://dejure.org/2016,56628)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 266a StGB; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 370 Abs. 1, Abs. 3 AO; § 376 AO; § 78b Abs. 4 StGB
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge bei teilweise Schwarzlohnzahlung; sozialrechtlicher Begriff des Arbeitgebers); Steuerhinterziehung (Verjährung bei besonders schweren Fällen: Ruhen der Verjährung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 376 AO, § 30 Abs 1 Nr 1 OWiG, § 14 Abs 2 S 2 SGB 4, § 78b Abs 4 StGB
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: Verjährungsunterbrechende Maßnahmen; Hochrechnung der Schwarzlohnsumme auf eine Bruttolohnsumme

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 1 AO, § 266a StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 369 Abs. 2 AO, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 StGB, § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 78c Abs. 3 Satz 1 StGB, § 78b Abs. 4 StGB, § 266a Abs. 4 StGB, § 370 Abs. 3 AO, § 376 Abs. 1 AO, § 376 AO, § 444 Abs. 1 StPO, § 117 BGB, § 611 BGB, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, § 266a Abs. 1, 2 StGB, § 39c EStG, § 370 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 266a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 30 OWiG, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 268a StPO, § 444 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 244 Abs. 3, 6 StPO, § 244 Abs. 3 StPO, § 245 Abs. 2 StPO, § 245 StPO, § 217 Abs. 2 StPO, § 444 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ; Verjährung von Steuerstraftaten; Verjährungsunterbrechende Handlungen gegen ein Organ; Beurteilung von Arbeitsverträgen über eine geringfügige Beschäftigung als bloße ...

  • rewis.io

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: Verjährungsunterbrechende Maßnahmen; Hochrechnung der Schwarzlohnsumme auf eine Bruttolohnsumme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Verjährung von Steuerstraftaten; Verjährungsunterbrechende Handlungen gegen ein Organ; Beurteilung von Arbeitsverträgen über eine geringfügige Beschäftigung als bloße ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: Verjährungsunterbrechende Maßnahmen; Hochrechnung der Schwarzlohnsumme auf eine Bruttolohnsumme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsvorenthaltung - und der zweite Scheinarbeitsvertrag mit einer Drittfirma

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und das Ruhen ihrer Verjährung ab dem Eröffnungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 354
  • StV 2018, 35
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des

    In diesen Fällen ist eine unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu den Konstellationen der Teilschwarzlohnzahlungen (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 Rn.14 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19) oder der Lohnsteuerhinterziehung auf Zeit (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 15) nicht gerechtfertigt, so dass der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Pflegekräfte hätte ermittelt werden müssen.
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Wenn die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer im konkreten Fall bekannt sind, muss der Umfang vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge anhand der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 36 f.; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19).
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17

    Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen

    Eine etwa unzutreffende Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses würde ohnehin den materiellen Unrechtsund Schuldgehalt der Tat insgesamt nicht berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 mwN).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 50/17

    Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu

    a) Ob eine Person Arbeitgeber im Sinne von § 266a Abs. 1 oder Abs. 2 StGB ist, richtet sich nach dem Sozialversicherungsrecht, das seinerseits an das Arbeitsrecht anknüpft (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, NStZ 2017, 354, 355; Fischer StGB, 65. Aufl., § 266a Rn. 4 mwN).

    Arbeitgeber ist danach derjenige, demgegenüber der Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet ist und zu dem er in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis steht (vgl. näher BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, NStZ 2017, 354, 355; Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15, NStZ 2015, 648, 649).

  • LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung:

    Eine Arbeitnehmerstellung zeichnet sich dabei vor allem dadurch aus, dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden und weisungsabhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 StR 76/15, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 07.12.2016 - 1 StR 185/16, Rn. 15; vgl. auch § 7 Abs. 1 S. 2 SGB IV).

    Dies würde voraussetzen, dass die Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit eine wirksame arbeitsvertragliche Verpflichtung mit den Servicegesellschaften eingegangen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2016 - 1 StR 185/16, Rn. 18).

  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen

    Sowohl die Verantwortlichkeit des Angeklagten als faktischer Geschäftsführer für beide Unternehmen als auch die Arbeitgebereigenschaft ist aufgrund rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung und unter Zugrundelegung zutreffender rechtlicher Maßstäbe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, wistra 2017, 321 Rn. 15; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 352/16, wistra 2017, 64, 65 und vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 12) festgestellt worden.
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Die entsprechende Differenzberechnung zu bereits geleisteten Beiträgen war insoweit gesondert auszuweisen, weil nur auf diese Weise der progressiv verlaufende Satz der Einkommensteuer - deren Erhebungsform die Lohnsteuer lediglich ist - zur Abbildung gebracht werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 -, juris, Rn. 25).

    Die entsprechende Differenzberechnung zu bereits geleisteten Sozialabgaben war insoweit gesondert auszuweisen, weil nur auf diese Weise der progressiv verlaufende Satz der Einkommensteuer - deren Erhebungsform die Lohnsteuer lediglich ist - zur Abbildung gebracht werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 -, juris, Rn. 25).

    Durch die - trotz der fehlenden Identifizierbarkeit - personenbezogene Zuordnung wird der progressiv verlaufende Steuersatz (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 -, juris, Rn. 27) und die Beitragsbemessungsgrenzen berücksichtigt.

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der hinterzogenen

    Nur bei vollumfänglich illegalen Beschäftigungsverhältnissen ist der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen; wenn die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer bekannt waren oder - wie hier - ohne Weiteres hätten festgestellt werden können, muss der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 36 f.; vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 16; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19).

    Bei Teilschwarzlohnabreden ist dabei aber auch die Steuerprogression in den Blick zu nehmen, deren Berücksichtigung zu einem höheren Hochrechnungsfaktor führen kann, wenn - wie rechtlich geboten - der gemeldete Teil der Lohnsumme dem Schwarzlohnanteil zur Ermittlung des der Hochrechnung zugrunde zu legenden (Durchschnitts-)Steuersatzes hinzugerechnet wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 25).

  • BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20

    Berechnung der Beitragsschäden bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und

    bb) Nach den Tabellen UA S. 18 bis 32 und 34 bis 61 erscheint zweifelhaft, ob das Landgericht durchgehend bedacht hat, dass bei Teilschwarzlohnzahlungen lediglich der unangemeldete Lohnanteil auf einen Bruttolohn hochgerechnet werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, NStZ 2017, 354).
  • LG Duisburg, 16.11.2018 - 34 KLs 7/17

    Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in der

    Zur Bestimmung des Arbeitgeberbegriffs ist nach BGH NStZ 2017, 354 im Ausgangspunkt das Sozialversicherungsrecht heranzuziehen, das selbst wiederum weitgehend auf das Arbeitsrecht abstellt (§ 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV: "Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.") .
  • LG Essen, 27.11.2017 - 32 KLs 8/17

    Betrug, Bande, Scheinarbeitsvertrag; Sozialleistungsbetrug; Jobcenter; Irrtum;

  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

  • OLG Jena, 07.09.2020 - 1 Ws 263/20

    Verfahrenshindernis der Strafverfolgungsverjährung durch Ruhen der mit

  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 14 KLs 12/20 Js 2225988/15
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