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   BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18   

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BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18 (https://dejure.org/2018,51803)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2018 - 1 StR 186/18 (https://dejure.org/2018,51803)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 (https://dejure.org/2018,51803)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 3265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 25 StGB; § 52 Abs. 1 StGB
    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche Erteilung: keine Ersetzung durch Erwähnung durch anderen Verfahrensbeteiligten); Mittäterschaft (Konkurrenzen bei Tatbeiträgen im Vorbereitungsstadium)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 52 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 46 Abs. 3 StGB, § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB, §§ 73 ff. StGB, § 265 Abs. 2 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Steuerhinterziehung; Bewertung des Konkurrenzverhältnisses von Tatbeiträgen zu einem Betrugsgeschehen

  • rewis.io

    Hinweispflicht bezüglich der möglichen Anordnung der Einziehung von Taterträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1
    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Steuerhinterziehung; Bewertung des Konkurrenzverhältnisses von Tatbeiträgen zu einem Betrugsgeschehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehungsentscheidung - und die Hinweispflicht des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittäter,Gehilfen - und die Deliktsserie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 747
  • NStZ-RR 2020, 25
  • StV 2019, 446 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18

    Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
    bb) Den danach erforderlichen Hinweis auf eine mögliche Einziehungsentscheidung hätte der Vorsitzende förmlich erteilen müssen, da § 265 Abs. 2 StPO nunmehr ausdrücklich auf die in § 265 Abs. 1 StPO normierte besondere Hinweispflicht verweist (vgl. zu § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18, StV 2018, 796 Rn. 15).

    Dies diene vor dem Hintergrund des Rechts des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens der Sicherung einer sachgemäßen Verteidigung des Angeklagten (BT-Drucks. 18/11277, S. 37; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 aaO Rn. 14; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121 Rn. 8 und vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 278).

    Durch die genannte Gesetzesänderung ist die zur alten Rechtslage vertretene Auffassung, im Falle einer analogen Heranziehung von § 265 StPO genüge für die Erteilung des Hinweises eine konkludente Information aus dem Gang der Hauptverhandlung heraus (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, NStZ 2015, 233, 234 und vom 15. September 1999 - 2 StR 530/98, NStZ 2000, 48), überholt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 aaO Rn. 15; Habetha aaO; SSW/Rosenau, StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 23; BeckOK/Eschelbach, StPO, 31. Ed., § 265 Rn. 51).

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3).

    Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung, erbringt der Täter aber im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie Tatbeiträge, durch die alle oder je mehrere Einzelakte seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch einen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne von § 52 StGB verknüpft werden (BGH NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08).

  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
    Die Möglichkeit einer anderen Verteidigung braucht nicht nahe zu liegen; es genügt, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5).
  • BGH, 15.09.1999 - 2 StR 530/98

    Reichweite der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
    Durch die genannte Gesetzesänderung ist die zur alten Rechtslage vertretene Auffassung, im Falle einer analogen Heranziehung von § 265 StPO genüge für die Erteilung des Hinweises eine konkludente Information aus dem Gang der Hauptverhandlung heraus (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, NStZ 2015, 233, 234 und vom 15. September 1999 - 2 StR 530/98, NStZ 2000, 48), überholt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 aaO Rn. 15; Habetha aaO; SSW/Rosenau, StPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 23; BeckOK/Eschelbach, StPO, 31. Ed., § 265 Rn. 51).
  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01

    Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunkts); Beruhen; Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
    Zum notwendigen Revisionsvorbringen gehört bei der Rüge einer Verletzung von § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO die Mitteilung, welchen Inhalt die zugelassene Anklage insoweit gehabt hat, und die Angabe, dass der Angeklagte ohne den erforderlichen Hinweis anders verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589).
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 125/08

    Konkurrenzen bei gewerbsmäßigem Bandenbetrug (Tatmehrheit; Tateinheit; gesonderte

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
    Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung, erbringt der Täter aber im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie Tatbeiträge, durch die alle oder je mehrere Einzelakte seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch einen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne von § 52 StGB verknüpft werden (BGH NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08).
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
    Dass - wie vorliegend - die der Einziehungsentscheidung zugrunde liegenden Tatsachen zwar schon vor der Hauptverhandlung bekannt waren, das Gericht deren Bedeutung aber erst während der Hauptverhandlung erkannt hat, ist für die Anwendbarkeit von § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO ohne Belang (vgl. noch zur alten Rechtslage BGH, Urteil vom 12. März 1963 - 1 StR 54/63, BGHSt 18, 288, 289).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
    Dies diene vor dem Hintergrund des Rechts des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens der Sicherung einer sachgemäßen Verteidigung des Angeklagten (BT-Drucks. 18/11277, S. 37; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 aaO Rn. 14; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121 Rn. 8 und vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 278).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Auszug aus BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
    Dies diene vor dem Hintergrund des Rechts des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens der Sicherung einer sachgemäßen Verteidigung des Angeklagten (BT-Drucks. 18/11277, S. 37; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 aaO Rn. 14; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121 Rn. 8 und vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 278).
  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11

    Konkurrenzverhältnisse beim Betrug (Täterschaft und Teilnahme bei einer

  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 365/14

    Betrug (rechtlich selbständige Handlungen bei Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 502/14

    Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung beim (schweren) sexuellen

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

  • BGH, 10.05.2016 - 1 StR 669/15

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16

    Betrug (konkurrenzrechtliche Beurteilung innerhalb einer Deliktsserie;

  • OLG Hamburg, 05.04.2018 - 1 Rev 7/18

    Strafverfahren: Einziehungsentscheidung in einem "Altfall" bei

  • OLG Koblenz, 27.06.2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18

    Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Einziehung

  • BGH, 19.07.2018 - 5 StR 301/18

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei Verurteilung wegen schweren sexuellen

  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung aufgrund fehlender

  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    Leistet der Täter zu einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar einen individuellen Tatbeitrag, sondern erschöpft sich seine Mitwirkung daran im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten ?Geschäftsbetriebs?, sind diese Taten als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03 Rn. 21, BGHSt 49, 177, 183 f. und vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17 Rn. 24; Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 5; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 22; vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17 Rn. 7 und vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15 Rn. 12).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Indes scheidet eine Verfahrensteileinstellung jedenfalls derzeit aus, weil dem Angeklagten alle 17 Einzelfälle im Wege des uneigentlichen Organisationsdelikts und damit als tateinheitlich begangen (§ 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB) zuzurechnen sein könnten (zum uneigentlichen Organisationsdelikt bei Mittäterschaft siehe nur: BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183 f. und vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 52; Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 2 StR 398/19 Rn. 14 und vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 5).
  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

    Der Senat beabsichtigt, die Revision zu verwerfen, sieht sich jedoch hieran durch die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 6. Dezember 2018 (1 StR 186/18) gehindert.

    c) In seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2018 (1 StR 186/18) hat der 1. Strafsenat diese Rechtsprechung auf die Maßnahme der Einziehung übertragen.

    Der durch den Senat beabsichtigten Verwerfung der Revision des Angeklagten H. steht die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 6. Dezember 2018 (1 StR 186/18) entgegen.

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Daran sieht er sich hinsichtlich der auf Verletzung des § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO gestützten Verfahrensrüge wegen eines weder in der Anklageschrift noch innerhalb oder außerhalb der Hauptverhandlung erteilten rechtlichen Hinweises auf eine in Betracht kommende Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgrund entgegenstehender Rechtsprechung des 1. Strafsenats (Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747) gehindert.

    bb) Zu diesem Ergebnis vermag der Senat unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747) nicht zu gelangen.

    Der beabsichtigten Entscheidung steht damit in entscheidungserheblicher Weise Rechtsprechung des 1. Strafsenats entgegen (Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747).

  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    Der 5. Strafsenat beabsichtigt, die Revision des Angeklagten insgesamt zu verwerfen (vgl. näher Beschluss vom 18. Juni 2019 - 5 StR 20/19, NStZ 2019, 747).

    Nach Entscheidungen des 1. Strafsenats ist auch in Fällen wie dem vorliegenden ein förmlicher Hinweis nach § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO zu erteilen (Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747; vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18, NJW 2019, 2486).

    Auf die Anfrage des 5. Strafsenats vom 18. Juni 2019 (5 StR 20/19, NStZ 2019, 747) hat der 1. Strafsenat geantwortet, er halte an dieser Rechtsprechung fest (Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 ARs 14/19, NStZ-RR 2020, 25).

  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18

    Urteil gegen ehemaligen Brandenburger AfD-Abgeordneten im Schuld- und

    Dies diene vor dem Hintergrund des Rechts des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens der Sicherung einer sachgemäßen Verteidigung des Angeklagten (BT-Drucks. 18/11277, S. 36 f.; vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13).

    dd) Der danach erforderliche Hinweis auf eine mögliche Aberkennungsentscheidung hätte durch das Gericht förmlich erteilt werden müssen, da § 265 Abs. 2 StPO nunmehr ausdrücklich auf die in § 265 Abs. 1 StPO normierte besondere Hinweispflicht verweist (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13; vgl. zu § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 Rn. 15).

    Der Hinweis kann deswegen nicht durch den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft im Schlussvortrag ersetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18 Rn. 8).

  • BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19

    Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der

    a) Insbesondere hat der Senat im Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 in der gleichen Konstellation eine Verfahrensrüge als durchgreifend erachtet und zu dem in dem Anfragebeschluss aufgeworfenen Problem ausgeführt:.
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Leistet der Täter zu einzelnen Taten selbst nicht unmittelbar einen individuellen Tatbeitrag, sondern erschöpft sich seine Mitwirkung daran im Aufbau und in der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten ?Geschäftsbetriebs?, sind diese Taten als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183 f. und vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17 Rn. 24; Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 5; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17 Rn. 22; vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17 Rn. 7; vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16 Rn. 12 und vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15 Rn. 12).
  • BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18

    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (wesentliche Aufklärungshilfe auch

    Der Antrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft im Schlussplädoyer genügt nicht; denn der Hinweis ist aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf § 265 Abs. 1 StPO durch die neu eingefügte Vorschrift des § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO förmlich zu erteilen (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 16 - 19).
  • BGH, 31.08.2021 - 4 StR 108/21

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Revisionsvortrag;

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob bei einer Rüge der Verletzung von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO in der seit dem 24. August 2017 geltenden Fassung (BGBl. I. S. 3202) - wie schon nach alter Rechtslage - auch dazu vorgetragen werden muss, ob der Revident über die Änderung der Sachlage bereits durch den Gang der Hauptverhandlung zuverlässig unterrichtet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239 mwN), oder ob - wozu der Senat neigt - ein derartiger Revisionsvortrag nach der Gesetzesänderung nicht mehr gefordert werden kann, weil eine konkludente Information aus dem Gang der Hauptverhandlung heraus die Hinweispflicht nicht (mehr) entfallen lässt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 ? 3 StR 206/18, NStZ 2019, 236 Rn. 15 (nicht tragend); Beschluss vom 6. Dezember 2018 ? 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747 Rn. 19 mwN).

    Denn der Senat vermag auszuschließen, dass sich der Angeklagte anders als geschehen hätte verteidigen können, wenn ihm diese Veränderung der tatsächlichen Umstände bekannt gemacht worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 ? 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747 Rn. 20; Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5), sodass das Urteil auf dem unterbliebenen Hinweis nicht beruht.

  • BGH, 26.10.2021 - 4 StR 349/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Strafrahmen; strafschärfende Berücksichtigung der

  • BGH, 25.03.2021 - 1 StR 28/21

    Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen:

  • BGH, 20.09.2022 - 3 StR 200/22

    Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung der Tatsachengrundlage

  • BGH, 24.09.2019 - 2 StR 315/19

    Urteil (Unzulässigkeit eines Teilfreispruchs bei Aburteilung als eine Tat);

  • BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18

    Grundsatz der Spezialität (keine Durchbrechung durch endgültige Freilassung bei

  • KG, 30.06.2021 - 1 Ws 16/21

    Strafverteidigerkosten nach Teil-Verfahrenseinstellung: Voraussetzungen der

  • BGH, 24.03.2020 - 6 StR 36/20

    Tatmehrheit (Deliktsserien unter Beteiligung mehrerer Personen)

  • OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RVs 4/22

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Sachlage; Hinweispflicht des Gerichts

  • BGH, 07.04.2021 - 6 StR 92/21

    Verwerfung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts als unbegründet mit

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