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   BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19   

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https://dejure.org/2019,22646
BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19 (https://dejure.org/2019,22646)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2019 - 1 StR 190/19 (https://dejure.org/2019,22646)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 1 StR 190/19 (https://dejure.org/2019,22646)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 189, 185 Abs. 1 S... atz 1 GVG, § 189 Abs. 2 GVG, § 189 Abs. 1 GVG, Art. 4 Abs. 1 des bayerischen Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern (Dolmetschergesetz - DolmG; Bay, Art. 7 DolmG BY, § 337 Abs. 1 StPO, Art. 4 Abs. 3 DolmG BY, Art. 3 Abs. 1 DolmG BY, Art. 2 DolmG BY, Art. 3 Abs. 1 Buchst. d, Art. 15 DolmG BY, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 DolmG BY, § 35 Satz 1 VwVfG, Art. 4 Abs. 1 DolmG BY, § 347 Abs. 1 Satz 3 StPO, Art. 1 ff. DolmG BY

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Fehlende Beidigung des Dolmetschers in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Strafverfahren: Relativer Revisionsgrund bei Hinzuziehung eines nicht ordnungsgemäß vereidigten Dolmetschers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Fehlende Beidigung des Dolmetschers in der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Wenn der Dolmetscher nicht allgemein beeidigt ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht allgemein beeidigte Dolmetscher

  • uepo.de (Kurzinformation)

    BGH hebt Urteil gegen Vergewaltiger auf, weil Dolmetscher nicht allgemein beeidigt war, obwohl er dies behauptet hatte

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bei völligem Fehlen einer Beeidigung ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers rechtsfehlerhaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 103
  • StV 2019, 823
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 499/86

    Berufung des Dolmetschers auf allgemein geleisteten Eid; Beruhen des Urteils auf

    Auszug aus BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19
    a) Mit der Eidesleistung in der Hauptverhandlung (§ 189 Abs. 1 GVG) bzw. mit dem Berufen auf einen allgemeinen Eid (§ 189 Abs. 2 GVG) soll dem Dolmetscher seine besondere Verantwortung im konkreten Fall bewusst gemacht werden (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR GVG § 189 Beeidigung 5; Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung, zusätzliche 1).

    Damit liegt dieser Fall gänzlich anders als die Sachverhalte, in welchen der Dolmetscher einen allgemeinen Eid leistete, die Entgegennahme aber möglicherweise fehlerbehaftet war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 (durch beauftragten Richter anstelle des Landgerichtspräsidenten oder dessen Vertreter)), sich der Eid nur auf einen anderen Gerichtsbezirk erstreckte oder der Dolmetscher auch eine andere Sprache übersetzte (BGH, Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung, zusätzliche 1 (slowakisch neben tschechisch)).

  • BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 15.06

    Allgemeine Beeidigung, allgemeine Verwaltungsvorschrift, Berufsregelung,

    Auszug aus BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19
    Mit der - zu protokollierenden (vgl. etwa Art. 4 Abs. 3 DolmG BY) - Abnahme allgemeiner Eide und der anschließenden Aufnahme derart vereidigter Dolmetscher in fortzuführenden Verzeichnissen als Aufgabe der Justizverwaltung soll den Gerichten im Einzelfall das Auffinden eines qualifizierten Übersetzers erleichtert werden (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 C 15/06 Rn. 33).

    Die Beeidigung ist ein feststellender Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG des Inhalts, dass der Dolmetscher fachlich geeignet und persönlich zuverlässig ist; Beeidigung und Aufnahme in das Verzeichnis sollen eine gewisse Gewähr dafür bieten, dass der allgemein beeidigte Dolmetscher die ihm zugedachten Aufgaben zuverlässig und sachgerecht erfüllt sowie infolgedessen den Gerichten hierfür allgemein zur Verfügung steht (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 C 15/06 Rn. 23, 32).

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19
    In diesem Sinne ist die Vereidigung eine wesentliche und unverzichtbare Förmlichkeit des Verfahrens (BGH, Urteil vom 8. März 1968 - 4 StR 615/67, BGHSt 22, 118, 120).
  • BGH, 15.12.2011 - 1 StR 579/11

    Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung (Griff in die Kasse

    Auszug aus BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19
    a) Mit der Eidesleistung in der Hauptverhandlung (§ 189 Abs. 1 GVG) bzw. mit dem Berufen auf einen allgemeinen Eid (§ 189 Abs. 2 GVG) soll dem Dolmetscher seine besondere Verantwortung im konkreten Fall bewusst gemacht werden (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11, BGHR GVG § 189 Beeidigung 5; Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung, zusätzliche 1).
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der

    Auszug aus BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19
    Damit liegt dieser Fall gänzlich anders als die Sachverhalte, in welchen der Dolmetscher einen allgemeinen Eid leistete, die Entgegennahme aber möglicherweise fehlerbehaftet war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 (durch beauftragten Richter anstelle des Landgerichtspräsidenten oder dessen Vertreter)), sich der Eid nur auf einen anderen Gerichtsbezirk erstreckte oder der Dolmetscher auch eine andere Sprache übersetzte (BGH, Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung, zusätzliche 1 (slowakisch neben tschechisch)).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    b) In der Regel beruht ein Urteil auch auf einem Verstoß gegen die Vereidigungsvorschriften des § 189 GVG, weil zumeist nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein nach § 189 Abs. 1 GVG vom Gericht einzelfallbezogen vereidigter oder ein nach § 189 Abs. 2 GVG allgemein beeidigter Dolmetscher, der sich zudem unmittelbar vor seinem Tätigwerden in der Hauptverhandlung auf die allgemeine Beeidigung berufen und sich damit seine Eidespflicht noch einmal vergegenwärtigt hat, sorgfältiger als ein nicht vereidigter Dolmetscher übersetzt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 1 StR 190/19, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Verteidigung 2 Rn. 4 ff.; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 273/13, NStZ 2014, 356 f.; vom 17. September 1982 - 5 StR 604/82, NStZ 1982, 517; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 189 GVG Rn. 3 mwN).

    In diesen Fällen war vor dem Hintergrund der Berufung auf einen geleisteten Eid und der damit verbundenen Annahme des Dolmetschers, an diesen im konkreten Fall gebunden zu sein, jeweils auszuschließen, dass der Dolmetscher sich seiner besonderen Verantwortung und seiner Pflicht zur treuen und gewissenhaften Übersetzung, die auch aus der Eidesleistung resultiert, nicht bewusst war (vgl. insofern auch BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 1 StR 190/19, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Verteidigung 2 Rn. 8).

    Denn dann fehlt es an einer hinreichenden Grundlage für eine Annahme des Dolmetschers, einer Eidespflicht genügen zu müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 1 StR 190/19, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Verteidigung 2 Rn. 4 ff.).

  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21

    Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit

    b) Damit hat das Landgericht gegen die Vorschriften der § 189 Abs. 1, § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG verstoßen, da die Dolmetscherin Z. keinen allgemeinen Eid als Dolmetscherin nach Art. 4 DolmG BY geleistet hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 1 StR 190/19 Rn. 3 f.).

    Es kann daher hier - anders als etwa im Beschluss des Senats vom 6. Juni 2019 - 1 StR 190/19 Rn. 8 bei fehlendem besonderen Justizverwaltungsverfahren -ausgeschlossen werden, dass sich die Dolmetscherin ihrer besonderen Verantwortung und ihrer Pflichten zur treuen und gewissenhaften Übertragung nicht bewusst gewesen ist.

  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 26 Sch 19/21

    Übersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren

    Ein Schiedsgericht kann ebenso wie ein staatliches Gericht in der Regel - gegebenenfalls mit Ausnahme gängiger Fremdsprachen wie etwa Englisch oder Französisch - die Übersetzung durch den Dolmetscher nicht überprüfen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 06.06.2019 - 1 StR 190/19 -, NStZ 2020, 103).
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