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   BGH, 03.06.1980 - 1 StR 192/80   

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https://dejure.org/1980,7369
BGH, 03.06.1980 - 1 StR 192/80 (https://dejure.org/1980,7369)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1980 - 1 StR 192/80 (https://dejure.org/1980,7369)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 1 StR 192/80 (https://dejure.org/1980,7369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Listiges Schaffen eines Anreizes zur Ausübung der Prostitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 266/76

    Verurteilung wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und wegen

    Auszug aus BGH, 03.06.1980 - 1 StR 192/80
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil BGHSt 27, 27 mit eingehender Begründung dargelegt, daß das bloße listige Schaffen eines Anreizes zur Ausübung der Prostitution den Tatbestand des § 181 Nr. 1 StGB nicht verwirklicht.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem dort entschiedenen nur dadurch, daß es sich nicht um eine Erwachsene handelte, sondern um ein 17-jähriges Mädchen, das sich zudem nicht - wie im Fall der Entscheidung BGHSt 27, 27 - durch die Aussicht auf den gemeinsamen Erwerb eines Hotels zur Prostitution bestimmen ließ, sondern in erster Linie die Stellung als einzige Geliebte des Angeklagten erstrebte.

    Deshalb gelten die im Urteil BGHSt 27, 27 angeführten Auslegungsgrundsätze auch hier.

  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Diese restriktive Auslegung war für den schweren Menschenhandel nach § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der bis zum 18. Februar 2005 gültigen Fassung und den schweren Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach § 232 Abs. 4 Nr. 1 StGB in der bis zum 14. Oktober 2016 gültigen Fassung anerkannt (s. zu § 181 StGB aF BGH, Urteile vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 266/76, BGHSt 27, 27; vom 3. Juni 1980 - 1 StR 192/80, juris Rn. 4 f.; zu § 232 StGB aF BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453, 454).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Das lediglich unredliche und arglistige Schaffen eines Anreizes gegenüber einer Person, die sich frei für oder gegen eine Prostitutionsaufnahme oder -fortsetzung entscheiden kann, genügt zur Verwirklichung des Verbrechenstatbestands nicht (vgl. Urteil vom 3. Juni 1980 - 1 StR 192/80; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997 - 3 StR 266/76, BGHSt 27, 28; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 232 Rn. 28).
  • BGH, 06.11.1985 - 2 StR 523/85

    Bestimmung zur Fortsetzung der Prostitution

    Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes ("dazu bringt"), war bei den Beratungen des zugrundeliegenden Gesetzentwurfs unumstritten (Horstkotte und Sturm, 57. Sitzung des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, Bundestag, 6. Wahlperiode, Prot. S. 1739 f), ist im Schrifttum einhellige Meinung (Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 181 Rdn. 2, § 180 a Rdn. 13; Lenckner in Schönke/ Schröder, StGB 21. Aufl. § 181 Rdn. 4; Horn in SK StGB 3. Aufl. § 181 Rdn. 2, § 180 a Rdn. 36; Laufhütte in LK StGB 10. Aufl. § 181 Rdn. 2, § 180 a Rdn. 21) und entspricht im übrigen auch der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der sich schon wiederholt in diesem Sinne geäußert hat (BGH, Urteile vom 18. Januar 1977 - 1 StR 787/76 - und 3. Juni 1980 - 1 StR 192/80 - sowie Beschluß vom 22. Juli 1981 - 3 StR 259/81).
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