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   BGH, 08.05.2007 - 1 StR 193/07   

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https://dejure.org/2007,8471
BGH, 08.05.2007 - 1 StR 193/07 (https://dejure.org/2007,8471)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2007 - 1 StR 193/07 (https://dejure.org/2007,8471)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 1 StR 193/07 (https://dejure.org/2007,8471)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafmilderndes Gewicht eines von prozesstaktischen Überlegungen bestimmten Geständnisses; Grundsatz der von einem bestreitenden Angeklagen nicht zu erwartenden Reue

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafmindernde Bedeutung eines nicht von Reue getragenen Geständnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Dies gilt auch in Fällen, in denen prozesstaktische Überlegungen mitbestimmend waren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 ? 5 StR 444/13, NStZ 2014, 169; Beschluss vom 9. Oktober 2013 ? 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschluss vom 8. Mai 2007 ? 1 StR 193/07; Urteil vom 17. Juli 1996 ? 5 StR 121/96, BGHSt 42, 191, 195; siehe auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 679 f.).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Das strafmildernde Gewicht eines Geständnisses kann daher geringer sein, wenn dafür prozesstaktische Überlegungen bestimmend waren und die Strafkammer dies durch ein in den Urteilsgründen darzulegendes Prozessverhalten bestätigt sieht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 193/07, NStZ-RR 2007, 232 (Ls)).
  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13

    Bedeutung eines Geständnisses bei einer bereits bewiesenen Tat (zu vermeidende

    Zwar ist der Tatrichter nicht gehindert, das strafmildernde Gewicht einer geständigen Einlassung geringer zu bewerten, wenn es von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 193/07, NStZ-RR 2007, 232).
  • BGH, 07.06.2011 - 1 StR 236/11

    Strafschärfende Berücksichtigung mangelnder Reue des Angeklagten

    Der Grundsatz, dass von einem bestreitenden Angeklagten keine Reue verlangt werden kann (st. Rspr.; vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 50), ist deswegen hier nicht einschlägig (vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 193/07).
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