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   BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17   

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BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17 (https://dejure.org/2017,43083)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2017 - 1 StR 198/17 (https://dejure.org/2017,43083)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2017 - 1 StR 198/17 (https://dejure.org/2017,43083)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 25 StGB; § 267 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein Sonderdelikt bei aktiver Begehung); Urkundenfälschung (Urkundeneigenschaft eines mit computertechnischen Maßnahmen erstellten veränderten Dokuments; Gebrauchen einer unechten Urkunde durch ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 25 Abs 1 StGB, § 27 StGB
    Umsatzsteuerhinterziehung: Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

  • IWW

    § 168 Satz 2 AO, § 267 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 27 StGB, §§ 149 ff. AO, § 33 AO, §§ 34, 35 AO, § 25 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Täterschaftlich begangene Steuerhinterziehung bei Beteiligung mehrerer Personen; Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • rewis.io

    Umsatzsteuerhinterziehung: Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Täterschaftlich begangene Steuerhinterziehung bei Beteiligung mehrerer Personen; Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • rechtsportal.de

    Täterschaftlich begangene Steuerhinterziehung bei Beteiligung mehrerer Personen; Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinschaftliches Handeln - bei der Umsatzsteuerhinterziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung und Erörterungsmangel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urkundenfälschung - gegenüber dem Finanzamt

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Steuerhinterziehung - Anmerkung zum Urteil des BGH vom 05.09.2017 - 1 StR 198/17" von Prof. Dr. Paul Krell, original erschienen in: JZ 2019, 206 - 212.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
    Denn in der Übertragung auf elektronischem Weg - wie dies auch bei einem Telefax der Fall ist - kann ein Gebrauchmachen von der Urschrift liegen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, wistra 2017, 20 mwN und vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140).

    Selbst mit computertechnischen Maßnahmen - wie der Veränderung eingescannter Dokumente - erstellten Schriftstücken ist mangels Beweiseignung kein Urkundencharakter beizumessen, wenn sie nach außen als bloße Reproduktion erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, wistra 2017, 20 und Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, wistra 2011, 307 mwN).

  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
    Täter einer Steuerhinterziehung durch aktives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) kann daher auch derjenige sein, den selbst keine steuerlichen Pflichten treffen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07, Rn. 17, BGHSt 51, 356, 359 und Beschluss vom 3. September 1970 - 3 StR 155/69, BGHSt 23, 319, 322 zu § 392 RAO; Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 370 Rn. 25; jeweils mwN).

    Ausreichend ist, dass er durch unrichtige Angaben auf ein steuerliches Verfahren Einfluss nimmt (vgl. BGH aaO, BGHSt 51, 356, 359).

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 385/16

    Versuchter Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz; Rücktritt);

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
    Ein Erörterungsmangel und damit eine Lücke sind dann gegeben, wenn sich der Tatrichter mit tatsächlich vorhandenen Anhaltspunkten für nahe liegende andere Möglichkeiten nicht auseinandergesetzt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 1 StR 385/16 mwN).
  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 147/17

    Bemessung einer Geldstrafe (Höhe eines Tagessatzes: Begriff des Einkommens,

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
    Dasselbe gilt für den Umstand, dass die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Höhe des Tagessatzes nicht den Begründungsanforderungen entsprach (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, StraFo 2017, 338 und Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
    Dasselbe gilt für den Umstand, dass die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Höhe des Tagessatzes nicht den Begründungsanforderungen entsprach (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, StraFo 2017, 338 und Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, jeweils mwN).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10

    Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
    Selbst mit computertechnischen Maßnahmen - wie der Veränderung eingescannter Dokumente - erstellten Schriftstücken ist mangels Beweiseignung kein Urkundencharakter beizumessen, wenn sie nach außen als bloße Reproduktion erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, wistra 2017, 20 und Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, wistra 2011, 307 mwN).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
    Sofern nicht ein Tatbeteiligter bereits alle Tatbestandsmerkmale in eigener Person verwirklicht, handelt er bei Beteiligung mehrerer täterschaftlich, wenn er seinen eigenen Tatbeitrag dergestalt in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, Rn. 35, wistra 2015, 188).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
    Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178).
  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NZWiSt 2017, 36 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792 mwN).
  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 266/93

    Definition zum Erwerb einer Waffe

  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 568/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Körper als Transportmittel -

  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95

    Bekundung einer Tatsache - Angabe - Abgabenordnung - Durchführung eines Geschäfts

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 160/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 25.05.1994 - 3 StR 79/94

    Rauschgift - Einfuhr - Drittinteresse

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86

    Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25

  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92

    Betäubungsmittel - Mittäter - Einfuhr - Beifahrer

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • BGH, 03.09.1970 - 3 StR 155/69

    Arbeitgeber - Steuerhinterziehung - Vorsätzliches Unterlassen - Abgabe von

  • OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 684/98

    Unechte Urkunde; Stempelabdruck; Herstellen einer unechten Urkunde;

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

  • BGH, 11.09.2003 - 5 StR 253/03

    Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 AO

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Durch die eigenhändige Unterzeichnung der Steuererklärung sind ihnen die darin enthaltenen Angaben zuzurechnen (vgl. auch BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 198/17, juris Rn. 21; Jäger, in: Klein, AO, 14. Aufl., § 370 Rn. 25b).
  • LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20

    Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank

    Derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, ist nach § 25 Abs. 1 StGB stets Täter und nicht Gehilfe (BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 198/17, juris Rn. 21).

    Dies gilt auch dann, wenn der Tatbestand durch den Betroffenen unter dem Einfluss und in Gegenwart eines anderen und nur in dessen Interesse verwirklicht wird (BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 198/17, juris Rn. 21).

    Hiernach wirkt der Umstand, dass eine Person Angaben im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO gegenüber einer Behörde macht, grundsätzlich täterschaftsbegründend, auch wenn es sich bei der betroffenen Person nicht um den Steuerpflichtigen (§ 33 AO) oder sonst Erklärungspflichtigen (§§ 34, 35 AO) handelt (BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 198/17, juris Rn. 20).

  • LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20

    Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis

    bb) Durch die eigenhändige Unterzeichnung der Steuererklärung sind Dr. DDD und UUU bzw. HT UUEE die darin enthaltenen Angaben zuzurechnen (vgl. auch BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 198/17, juris Rn. 21; Jäger, in: Klein, AO, 14. Aufl., § 370 Rn. 25b).
  • BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20

    Unterlassenes Angebot

    Wer in eigener Person sämtliche Tatbestandsmerkmale rechtswidrig und vorwerfbar verwirklicht, handelt, zumindest in aller Regel, täterschaftlich, selbst wenn er im Interesse eines anderen tätig ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 316 ["denkbare Abweichungen in extremen Ausnahmefällen"]; vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17, NZWiSt 2018, 66 Rn. 21; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., vor § 25 Rn. 65, 67).
  • OLG Celle, 15.12.2023 - 1 ORs 2/23

    Revision in einem Verfahren wegen der Verurteilung des Angeklagten wegen

    Im Hinblick auf E-Mail-Anhänge differenziert die ganz überwiegende Meinung demgemäß danach, ob sie als originärer Erklärungsträger in Erscheinung treten sollen, oder ob sie lediglich als sekundärer Beleg für die Existenz einer eingescannten Papierurkunde fungieren und damit aus dem Anwendungsbereich des § 269 StGB herausfallen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 7. August 2018 - 2 Rev 74/18, aaO Rn. 6 ff.; MK/Erb, StGB, 4. Aufl., § 269 Rn. 25, 33; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 269 Rn. 14; Kulhanek, wistra 2021, 220, 222 ; Popp, JuS 2011, 385, 390; vgl. auch LK/Zieschang, StGB, 13. Aufl., § 269 Rn. 24; Graf/Jäger/Wittig/Bär, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 269 StGB Rn. 14; Wabnitz/Janovsky/Schmitt/Bär, Handbuch Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 5. Aufl., Kap. 15 Rn. 60; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., § 267 Rn. 7; so wohl auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 10 ff., 13; a.A. Krell, JZ 2019, 208, 212 [BGH 05.09.2017 - 1 StR 198/17] ; Leipold/Tsambiakis/Zöller/Krell, StGB, 3. Aufl., § 269 Rn. 4, der sich grds. für die Urkundeneigenschaft von Fotokopien ausspricht; Nestler, ZJS 2010, 608, 613; unklar, da sich der genaue Charakter des Dokuments nicht aus der Entscheidung ergibt: BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 4 StR 484/17 -, NStZ-RR 2018, 308 [BGH 26.06.2018 - 1 StR 71/18] ).

    Dabei spielt es für eine mögliche Strafbarkeit gem. § 267 Abs. 1 Alt. 3 StGB keine maßgebliche Rolle, dass die Unterlagen vorliegend nicht in Papierform, sondern auf elektronischem Weg an die Firma R. übertragen wurden, da auch in dieser Übertragungsform nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - ähnlich wie bei Telefaxen - ein (mittelbares) Gebrauchmachen von der Urschrift liegen kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2017 - 1 StR 198/17, juris Rn. 24 mwN).

  • LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 213 Js 32/20

    AO, StGB

    Derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, ist nach § 25 Abs. 1 StGB stets Täter und nicht Gehilfe (BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 198/17, juris Rn. 21).

    Dies gilt auch dann, wenn der Tatbestand durch den Betroffenen unter dem Einfluss und in Gegenwart eines anderen und nur in dessen Interesse verwirklicht wird (BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 198/17, juris Rn. 21).

    Hiernach wirkt der Umstand, dass eine Person Angaben im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO gegenüber einer Behörde macht, grundsätzlich täterschaftsbegründend, auch wenn es sich bei der betroffenen Person nicht um den Steuerpflichtigen (§ 33 AO) oder sonst Erklärungspflichtigen (§§ 34, 35 AO) handelt (BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 198/17, juris Rn. 20).

  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer)

    Über die eigenhändige Bedienung der maßgeblichen Software kommunizierten die Haupttäter im EMCS selbständig und frei mit den Zollbehörden, so dass sie die alleinige Tatherrschaft (§ 25 Abs. 1 StGB) über die insoweit maßgeblichen Tathandlungen - die Abgabe von unrichtigen elektronischen Eingangsmeldungen - hatten (BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17 Rn. 21 mwN).

    Täter einer Steuerhinterziehung durch aktives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) kann auch derjenige sein, der durch unrichtige Angaben auf ein steuerliches Verfahren Einfluss nimmt (BGH, Urteile vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17 Rn. 20 mwN und vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07 Rn. 17, BGHSt 51, 356, 359 mwN).

  • BGH, 04.05.2023 - 5 StR 38/23

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei Ermittlung

    Das Ergebnis der Verfälschung muss daher weiterhin die Merkmale einer Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB aufweisen (vgl. auch BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17, NZWiSt 2018, 66 Rn. 24), also eine verkörperte Erklärung enthalten, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt ist, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lässt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 5 StR 380/11, NStZ 2013, 105).
  • BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20

    Stets täterschaftliche Begehung eines Betruges bei eigenhändiger Verwirklichung

    a) Nach § 25 Abs. 1 StGB ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe, selbst wenn er es unter dem Einfluss eines anderen nur in dessen Interesse tut (vgl. BGH, Urteile vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17, NZWiSt 2018, 66 Rn. 21; vom 23. August 2018 - 3 StR 149/18, StV 2019, 441).
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