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   BGH, 27.06.2012 - 1 StR 201/12   

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https://dejure.org/2012,18112
BGH, 27.06.2012 - 1 StR 201/12 (https://dejure.org/2012,18112)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2012 - 1 StR 201/12 (https://dejure.org/2012,18112)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 1 StR 201/12 (https://dejure.org/2012,18112)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Versagung einer Aussetzung einer verhängten Gesamtfreiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Versagung einer Aussetzung einer verhängten Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 1 StR 201/12
    Die Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts (vgl. BGHSt 6, 298, 300; 24, 3, 5); sie darf vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden und ist im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren" (st. Rspr.; vgl. die Nachweise bei Fischer, StGB, 59. Aufl., § 56 Rn. 25).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 1 StR 201/12
    Die Entscheidung nach § 56 Abs. 2 StGB steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts (vgl. BGHSt 6, 298, 300; 24, 3, 5); sie darf vom Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden und ist im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren" (st. Rspr.; vgl. die Nachweise bei Fischer, StGB, 59. Aufl., § 56 Rn. 25).
  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Die ganz maßgeblich auf dem in der Hauptverhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck beruhende Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676 und vom 28. Mai 2008 - 2 StR 140/08, NStZ-RR 2008, 276 und Beschluss vom 27. Juni 2012 - 1 StR 201/12).
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