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   BGH, 19.09.2000 - 1 StR 205/00   

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https://dejure.org/2000,6128
BGH, 19.09.2000 - 1 StR 205/00 (https://dejure.org/2000,6128)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2000 - 1 StR 205/00 (https://dejure.org/2000,6128)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2000 - 1 StR 205/00 (https://dejure.org/2000,6128)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 260 StPO; § 212 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
    Einzelfall fehlerhafter Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung bei Totschlag (tragfähiger Ausschluß eines anderen Täters); Aufklärungspflicht; Sachverständiger (Qualität einer Versuchsanordnung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 19.09.2000 - 1 StR 205/00
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die Verwertung der Angaben, die der Angeklagte als Zeuge gemacht hat, davon abhängen kann, ob ihm vor der späteren staatsanwaltlichen Vernehmung eine qualifizierte Belehrung erteilt worden ist (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 290; Boujong in KK 4. Aufl. § 136 Rdn. 29; Neuhaus NStZ 1997, 312).
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    aa) Allerdings hätte der Angeklagte C. - was nicht erfolgt ist - bei Beginn der Beschuldigtenvernehmung zusammen mit der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass wegen der bisher unterbliebenen Belehrung als Beschuldigter die vorangehende Zeugenaussage unverwertbar sei (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452, insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; ferner BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 205/00 (der 1. Strafsenat ersichtlich unter Abweichung von seiner Entscheidung BGHSt 22, 129); Diemer in KK-StPO 6. Aufl. § 136 Rdn. 27 m.w.N.; Gleß in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl. § 136 Rdn. 106; Lesch in KMR StPO § 136, Rdn. 28; Roxin aaO S. 17; wohl auch Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auf sich beruhen kann überdies, ob die nach den ersten Befragungen und der Tatrekonstruktion (am 9. und 13. Dezember 1999) erfolgte vollständige Belehrung am 15. Dezember 1999 mit der pauschalen Bestätigung der bisherigen Angaben durch den Angeklagten die voraufgegangenen fehlerhaften Belehrungen zu heilen vermochte, obgleich sie keine sogenannte qualifizierte Belehrung war, bei welcher der Angeklagte auf ein etwaiges Verbot der Verwertung früherer Angaben hinzuweisen gewesen wäre (vgl. Boujong in KK, 4. Aufl. § 136 Rdn. 29 m.w.Nachw.; zur Zeugenbelehrung auch: Senat, Beschl. vom 19. September 2000 - 1 StR 205/00 a. E.).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Vielmehr hat er sie dahin modifiziert, dass es nunmehr in diesen Fällen darauf ankommt, ob sich der Angeklagte bei seiner (späteren) Aussage der freien Entscheidungsmöglichkeit über das Ob und Wie seiner Aussage bewusst war und verlangt eine Abwägung im Einzelfall (vgl. BGH NStZ 1988, 419; BGH Beschl. v. 19.09.2000 - 1 StR 205/00 = BeckRS 2000, 30131789; BGH Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 insoweit in BGHSt 51, 367 nicht abgedruckt; BGH Urt. v. 18.12.2008 - 4 StR 455/08 = BeckRS 2009, 05131; vgl. auch: Roxin JR 2008, 16, 18).
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