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   BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80   

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https://dejure.org/1981,392
BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80 (https://dejure.org/1981,392)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1981 - 1 StR 206/80 (https://dejure.org/1981,392)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1981 - 1 StR 206/80 (https://dejure.org/1981,392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Unzulässigkeit der fernmündlichen Berufungseinlegung - Voraussetzungen der Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine telefonische Berufungseinlegung in Strafsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 314 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 64
  • NJW 1981, 1627
  • MDR 1981, 596
  • NStZ 1981, 311 (Ls.)
  • StV 1981, 331
  • JR 1982, 210
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 12.03.2009 - V ZB 71/08

    Zulässigkeit der telefonischen Einlegung eines Rechtsmittels zu Protokoll der

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht dagegen Einigkeit, dass eine Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder zur Niederschrift einer Behörde unwirksam ist, wenn sie nicht in körperlicher Anwesenheit des Erklärenden erfolgt (BGHSt 30, 64; BVerwGE 17, 166 ; 93, 45, 48 ; BFHE 80, 325); eine Ausnahme ist nur für den besonders ausgestalteten Einspruch im Bußgeldverfahren zugelassen worden (BGHSt 29, 173).

    All dies lässt sich bei persönlicher Anwesenheit des Erklärenden wesentlich einfacher und beweiskräftiger feststellen (vgl. BGHSt 30, 64, 67 sowie BGH, Beschl. v. 9. Juli 1985, VI ZB 8/85, NJW 1985, 2650, 2651).

    Die Vergewisserung über das Gewollte ist nicht zuletzt deshalb erforderlich, weil das von dem Aufnehmenden zu fertigende Protokoll über die Erklärung als öffentliche Urkunde vollen Beweis dafür erbringt, dass eine bestimmte Erklärung von der im Protokoll bezeichneten Person abgegeben wurde (§ 415 ZPO, vgl. BGHSt 30, 64, 68) .

  • OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19

    Zulässigkeit der Verwendung von Geschwindigkeitsmessergebnis ohne Speicherung der

    "a) Ungeachtet der Übermittlung im elektronischen Rechtsverkehr (dazu sogleich) genügen die Schriftsätze bereits den allgemeinen Anforderungen an die Schriftform (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 26.03.1981 - 1 StR 206/80 -, juris, Rn. 5 ff.; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl. 2019, StPO § 341 Rn. 11; BeckOK StPO/Wiedner, 35. Ed. 1.10.2019, StPO § 341 Rn. 19; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl. 2019, StPO § 341 Rn. 24) und die erforderliche Verteidigerunterschrift (vgl. dazu etwa KK-StPO/Gericke, a.a.O., § 345 Rn. 12, 17), da die jeweils als Ausdruck zur Akte genommenen Schriftsätze verkörperte Schriftstücke sind und von dem Verteidiger des Rechtsmittelführers herrühren, dessen Urheberschaft zweifelsfrei aus dem verwendeten Briefkopf und der aufgebrachten Unterschrift hervorgeht.

    Wenn Ausdrucke der elektronischen Post zu den Akten gelangen, sind (auch) diese unabhängig davon, auf welchem Wege sie Eingang in die die Gerichtsakte gefunden haben, Gegenstand der Prüfung, ob sie ein form- und fristgerecht angebrachtes Rechtsmittel beinhalten (OLG Rostock, Beschluss vom 06.01.2017 - 20 Ws 311/16 - juris, Rn. 15; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.03.1981 - 1 StR 206/80 -, juris, Rn. 15).

  • OLG Bamberg, 24.03.2017 - 2 Ss OWi 329/17

    Folgen der Weigerung, sich vor Abgabe einer Erklärung zu Protokoll der

    Denn das Protokoll erbringt als öffentliche Urkunde den vollen Beweis dafür, dass eine bestimmte Erklärung von der im Protokoll bezeichneten Person abgegeben wurde, § 415 ZPO (BGH NJW 1981, 1627 unter Hinweis auf RGSt 48, 78, 81).
  • BayObLG, 06.08.2019 - 203 StObWs 892/19

    Formerfordernis

    Begründung">118 Abs. 3 StVollzG zu ermitteln, ob die mit dem Formerfordernis bezweckten Ziele auch mit einer Einlegung der Rechtsbeschwerde mittels gegenseitiger audiovisueller Übertragung erreicht werden (vgl. zu § 314 Abs. 1 StPO: BGH, Beschluss vom 26.03.1981, 1 StR 206/80, BGHSt 30, 64 ff).

    Dies ist erforderlich, weil das Protokoll als öffentliche Urkunde vollen Beweis dafür erbringt, dass eine bestimmte Erklärung von der im Protokoll bezeichneten Person abgegeben wurde (§ 415 ZPO; BGH, Beschluss vom 26.03.1981, 1 StR 206/80).

  • LG Münster, 11.10.2004 - 15 Ns 22/04

    Telefonische Einlegung der Berufung; Formen der schriftlichen

    Die Kammer folgt damit nicht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 30, Seite 64 ff), nach welcher Rechtsmittelerklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle nur in persönlicher Anwesenheit bei der Geschäftsstelle abgegeben werden können.

    Dass "Gewissheit über die Person des Erklärenden und Klarheit über den Inhalt seiner Erklärung" nur zu erreichen seien, "wenn der Erklärende bei der Verhandlung anwesend" sei (so BGHSt 30, S. 64 ff, 67), ist nur zum Teil zutreffend, nämlich soweit es um die "Gewissheit über die Person" geht, welche sich telefonisch in der Tat nicht in dem Maße gewinnen lässt, wie etwa durch Vergleich des Ausweises mit der körperlich anwesenden Person.

  • LSG Bayern, 20.02.2003 - L 10 AL 229/01

    Rückzahlung eines gewährten Eingliederungszuschusses wegen vorzeitiger Beendigung

    Eine lediglich telefonische Erklärung, über die eine Niederschrift gefertigt wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl BVerwGE 17, 166; BGHSt 30, 64; BFH in NJW 1965, 174, Hennig/Schlegel, SGG, Stand April 1996, § 84 RdNr 7; aA OLG Schleswig-Holstein in NJW 1963, 1466 und OLG Düsseldorf in NJW 1969, 1361, Peters-Sauters-Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, Stand April 2001, § 84 Pkt.3).

    Im Übrigen kann nicht völlig außer Betracht bleiben, dass die fernmündliche Rechtsmitteleinlegung zu einer zusätzlichen Belastung der Geschäftsstelle führen würde (hier der Verwaltung - vgl zum Ganzen BGHSt 30, 64).

  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 1.91

    Rechtsmitteleinlegung - Fernmündliche Übermittlung - Fristversäumung -

    Denn eine fernmündliche Rechtsmittelerklärung gegenüber der zuständigen Empfangsbehörde genügt grundsätzlich weder der erforderlichen Schriftform noch kann sie die Voraussetzungen der im Rahmen des § 121 Abs. 2 BDO zulässigen Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Behörde erfüllen (BGHSt 30, 64 ; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., Einleitung. Rz. 140).
  • OLG Hamm, 17.08.1995 - 2 Ss OWi 831/95
    Bald darauf hat er mit Beschluß vom 26. März 1981 (BGHSt 30, 64 ff.) entschieden, die Berufung in Strafsachen könne nicht fernmündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
  • OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 509/00

    Unterbringungsverfahren: Unzulässigkeit einer durch richterlichen Aktenvermerk

    Bei der Beschwerdeschrift handelt es sich um ein Schriftstück, das von dem Beschwerdeführer selbst oder seinem Vertreter stammt und dem Gericht auch in dieser Form zugeht (vgl. BGH NJW 1981, 1627 m. w. N.; OLG Schleswig, ZIP 1984, 1017).
  • LSG Bayern, 04.12.2014 - L 15 SF 53/13

    Keine telefonische Darlegung des Wiedereinsetzungsgrunds

    Denn dem Formerfordernis einer Abgabe zu Protokoll der Geschäftsstelle wird eine telefonische Erklärung nicht gerecht (ständige höchstrichterliche Rspr., vgl. z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 09.02.1956, Az.: 1 RA 57/55; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.1963, Az.: IV C 76.63, und Beschluss vom 18.03.1991, Az.: 1 DB 1/91; Bundesfinanzhof, Urteile vom 10.07.1964, Az.: III 120/61 U, und vom 02.06.2004, Az.: II R 7/02; Bundesgerichtshof - BGH -, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.03.1981, Az.: 1 StR 206/80, und BGH, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 12.03.2009, Az.: V ZB 71/08).
  • OLG Köln, 14.05.2001 - 16 Wx 55/01

    Telefonische Beschwerdeeinlegung in Wohnungseigentumssachen

  • OLG Brandenburg, 04.06.2004 - 1 Ws 50/04

    Unzulässige Berufung bei wirksamem Rechtsmittelverzicht

  • OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93

    Wirksamer Rechtsmittelversicht; Staatsanwaltschaft; Sitzungsprotokoll;

  • OLG Hamm, 17.10.2000 - 1 Vollz (Ws) 154/00
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 2.91

    Verlust von Dienstbezügen - Zurechenbarkeit von Verschulden des

  • OLG Rostock, 06.12.1993 - 2 Ss OWi 47/93

    Einlegung des Rechtsmittels; Ablauf der Rechtsmittelfrist; Eingang bei Gericht;

  • OLG Stuttgart, 03.03.1982 - 1 Ws 72/82

    Bedingte Entlassung eines Strafgefangenen; Einlegung und Zurücknahme eines

  • OLG Düsseldorf, 25.03.1982 - 2 Ws 102/82
  • LG Münster, 08.07.1987 - 7 QsOWi 381/87
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