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   BGH, 17.05.2011 - 1 StR 208/11   

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https://dejure.org/2011,10137
BGH, 17.05.2011 - 1 StR 208/11 (https://dejure.org/2011,10137)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2011 - 1 StR 208/11 (https://dejure.org/2011,10137)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 1 StR 208/11 (https://dejure.org/2011,10137)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 148 Abs 1 StPO
    Vollzug der Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf Gestattung unüberwachter Telefongespräche mit seinem auswärtigen Verteidiger

  • Wolters Kluwer

    Revision wird verworfen wegen nicht nachgewiesener Verhinderung der Verteidigung durch Ablehnung von unüberwachten Telefonaten aus der Justizvollzugsanstalt heraus; Verwerfung einer Revision wegen nicht nachgewiesener Verhinderung der Verteidigung durch Ablehnung von ...

  • rewis.io

    Vollzug der Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf Gestattung unüberwachter Telefongespräche mit seinem auswärtigen Verteidiger

  • ra.de
  • rewis.io

    Vollzug der Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf Gestattung unüberwachter Telefongespräche mit seinem auswärtigen Verteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 148 Abs. 1; StPO § 266 Abs. 3 S. 2
    Verwerfung einer Revision wegen nicht nachgewiesener Verhinderung der Verteidigung durch Ablehnung von unüberwachten Telefonaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ich während der U-Haft mit meinem Anwalt telefonieren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 592
  • StV 2011, 744
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

    Die Annahme, es sei grundsätzlich nicht hinreichend gewährleistet, dass es sich bei einer auf diesem Wege erreichten Person, die der Verteidiger zu sein behauptet, tatsächlich um den Verteidiger handelt, bedürfte näherer Begründung, die sich auch damit auseinanderzusetzen hätte, dass der Strafverteidiger kraft seiner Stellung als Organ der Rechtspflege nach geltendem Recht einen Vertrauensvorschuss genießt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ; vgl. auch EGMR, Urteil vom 28. November 1991, S. ./. Schweiz, Beschwerde Nr. 12629/87 u.a., Rn. 48; Urteil vom 25. März 1992, Campbell ./. Vereinigtes Königreich, Beschwerde Nr. 13590/88, Rn. 46; Urteil vom 12. Mai 2005, Öcalan ./. Türkei, Beschwerde Nr. 46221/99, Rn. 133; Urteil vom 13. März 2007, Castravet ./. Moldawien, Beschwerde Nr. 23393/05, Rn. 49 f.; zur Frage des Missbrauchsausschlusses BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 StR 208/11 -, NStZ 2011, S. 592).
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