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   BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18   

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BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18 (https://dejure.org/2018,26632)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2018 - 1 StR 208/18 (https://dejure.org/2018,26632)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18 (https://dejure.org/2018,26632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB
    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs: Voraussetzungen; rechtswidriger Angriff bei wechselseitigen Angriffen der Beteiligten: gebotene Gesamtbetrachtung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 StGB, § 357 Satz 1 StPO, § 228 StGB, § 406a Abs. 3 Satz 1 StPO, § 404 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Notwehrlage bei zeitlich aufeinanderfolgenden, wechselseitigen Angriffen der Beteiligten; Gesamtbetrachtung unter Einschluss des der Tathandlung vorausgegangenen Geschehens

  • rewis.io

    Notwehrrecht: Einschränkung der Notwehrbefugnisse nach vorwerfbarer Provokation der Notwehrlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 228
    Prüfung der Notwehrlage bei zeitlich aufeinanderfolgenden, wechselseitigen Angriffen der Beteiligten; Gesamtbetrachtung unter Einschluss des der Tathandlung vorausgegangenen Geschehens

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wechselseitige Angriffe und Notwehrprovokation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehrprovokation - und die Einschränkung des Notwehrrechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitlich aufeinanderfolgende, wechselseitige Angriffe - und die Notwehr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüfung einer Notwehrlage

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Vorliegen einer Notwehrlage bei zeitlich aufeinanderfolgenden, gegenseitigen Angriffen der Beteiligten

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen einer Notwehreinschränkung aufgrund einer Notwehrprovokation bei wechselseitigen Angriffen (Prof. Dr. Janique Brüning; ZJS 2018, 640)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 22, 32, 212, 223, 224, 227, 228 StGB
    Notwehrprovokation bei wechselseitigen Angriffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 290
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
    Darüber hinaus vermag ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten das Notwehrrecht nur einzuschränken, wenn zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täters auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100).

    Denn die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich allein nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen solchen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 32 Rn. 43).

  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
    In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen suchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145 und vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90, NStE Nr. 21 zu § 32 StGB).
  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
    Bei zeitlich aufeinanderfolgenden, wechselseitigen Angriffen der Beteiligten bedarf es zur Prüfung der Notwehrlage einer Gesamtbetrachtung unter Einschluss des der Tathandlung vorausgegangenen Geschehens; derjenige kann sich nicht auf ein Notwehrrecht berufen, der zuvor einen anderen rechtswidrig angegriffen hat, so dass dieser seinerseits aus Notwehr handelt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600; vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144 und vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 376 f.).
  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
    Darüber hinaus vermag ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten das Notwehrrecht nur einzuschränken, wenn zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täters auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
    Denn die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich allein nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen solchen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 32 Rn. 43).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
    Bei zeitlich aufeinanderfolgenden, wechselseitigen Angriffen der Beteiligten bedarf es zur Prüfung der Notwehrlage einer Gesamtbetrachtung unter Einschluss des der Tathandlung vorausgegangenen Geschehens; derjenige kann sich nicht auf ein Notwehrrecht berufen, der zuvor einen anderen rechtswidrig angegriffen hat, so dass dieser seinerseits aus Notwehr handelt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600; vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144 und vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 376 f.).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
    Bei zeitlich aufeinanderfolgenden, wechselseitigen Angriffen der Beteiligten bedarf es zur Prüfung der Notwehrlage einer Gesamtbetrachtung unter Einschluss des der Tathandlung vorausgegangenen Geschehens; derjenige kann sich nicht auf ein Notwehrrecht berufen, der zuvor einen anderen rechtswidrig angegriffen hat, so dass dieser seinerseits aus Notwehr handelt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 2003 - 4 StR 267/02, NStZ 2003, 599, 600; vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00, NStZ 2001, 143, 144 und vom 26. Oktober 1993 - 5 StR 493/93, BGHSt 39, 374, 376 f.).
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 526/90

    Beachtung des Grundsatzes der umfassenden Beweiswürdigung - Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
    In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen suchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145 und vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90, NStE Nr. 21 zu § 32 StGB).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
    Denn die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich allein nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen solchen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 32 Rn. 43).
  • BGH, 22.10.2013 - 4 StR 368/13

    Adhäsionsverfahren (Zeitpunkt der Stellung des Adhäsionsantrags; Begründung des

    Auszug aus BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
    Kann das Revisionsgericht über den strafrechtlichen Teil des Urteils im Beschlussverfahren entscheiden, so kann es hierbei auch über das Rechtsmittel gegen die Zubilligung einer Entschädigung des Verletzten ohne Bindung an den Antrag des Generalbundesanwalts mitbefinden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90 mwN; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 349 Rn. 22).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 197/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit eines Angriffs; Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung)

  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18

    Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation

    Ein rechtlich gebotenes oder erlaubtes Tun führt hingegen nicht ohne weiteres zu Einschränkungen des Notwehrrechts, auch wenn der Täter wusste oder wissen musste, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtwidrigen Angriff veranlasst werden könnten (BGH, Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9; Beschlüsse vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10, NStZ-RR 2011, 74, 75 und vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StraFo 2019, 34, 35 jeweils mwN).
  • BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19

    Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung allerdings voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18; Urteil vom 17. Januar 2019 ? 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263).

    Es kann dahinstehen, ob das Vorverhalten des Angeklagten in D. s Wohnung im Fall 1 angesichts des zeitlichen Ablaufs und der unterschiedlichen beteiligten Personen noch als eine das Notwehrrecht des Angeklagten einschränkende Provokation zu werten ist (vgl. zu den Anforderungen BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18).

  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 263/21

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage; Gegenwärtige rechtswidriger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18; Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18, NStZ 2019, 263; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 94 mit Anm. Mitsch).
  • BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20

    Notwehr (Notwehrprovokation; Verteidigungswille: Verfolgung auch anderer Ziele;

    Die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich genommen nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StV 2020, 290, 291 und vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    Erforderlich ist eine schuldhafte Provokation, die vorliegt, wenn der Täter weiß oder wissen muss, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlasst werden könnten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 StR 456/18 Rn. 7; Urteil vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92; Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10, NStZ-RR 2011, 74, 75; Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StraFo 2019, 34, 35).
  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

    Nur rechtlich oder sozialethisch zu beanstandende Verhaltensweisen können eine vorwerfbare Provokation der Notwehrlage und damit einhergehende Einschränkungen der Notwehrbefugnisse begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.2.2018 - 1 StR 208/18, juris, Rn. 10 f. m.w.N.; Fischer, a.a.O., Rn. 44; Erb, a.a.O., Rn. 233).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 248/20

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei vorangegangener Provokation durch

    In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen versuchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 31.07.2018 - 1 StR 260/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen (erforderliche Gesamtwürdigung; subjektive

    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils der angefochtenen Entscheidung führt aber nicht zur Aufhebung der zu Gunsten des Adhäsionsklägers G. ergangenen - für sich rechtsfehlerfreien - Adhäsionsentscheidung (§ 406a Abs. 3 Satz 1 StPO); deren Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18 und vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270 mwN).
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