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   BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14   

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BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14 (https://dejure.org/2014,25008)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2014 - 1 StR 210/14 (https://dejure.org/2014,25008)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14 (https://dejure.org/2014,25008)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO
    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung über eine Verständigung geführte Gespräche (mitzuteilender Inhalt der Gespräche; Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 243 Abs. 4 StPO)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 StPO, § 257c Abs 5 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Anforderungen an Rüge einer Verletzung der Mitteilungspflicht im Hinblick auf die Bekanntgabe eines Verständigungsgesprächs; Schweigen eines Verteidigers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unbegründet; Rüge einer Verletzung der Mitteilungspflichten und Dokumentationspflichten hinsichtlich Bekanntgabe des Inhalts eines in einer Verhandlungspause erfolgten Gesprächs zur Herbeiführung einer Verständigung (hier: als Anmerkung des ...

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Anforderungen an Rüge einer Verletzung der Mitteilungspflicht im Hinblick auf die Bekanntgabe eines Verständigungsgesprächs; Schweigen eines Verteidigers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Revision als unbegründet; Rüge einer Verletzung der Mitteilungspflichten und Dokumentationspflichten hinsichtlich Bekanntgabe des Inhalts eines in einer Verhandlungspause erfolgten Gesprächs zur Herbeiführung einer Verständigung (hier: als Anmerkung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 48
  • StV 2015, 81
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14
    Zwar ist, sofern die Mitteilung sich auf eine unzureichende Darstellung beschränkt, grundsätzlich die Verteidigungsposition des Angeklagten tangiert (vgl. BVerfG aaO, Rn. 97; BGH, Beschlüsse vom 25. November 2013 - 5 StR 502/13, NStZ-RR 2014, 52, und vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).

    Denn für den Angeklagten, der sich sowieso stets mit seinem Verteidiger beraten und dessen Rat zu seinem prozessualen Verhalten im Rahmen des § 257c StPO einholen kann (vgl. zum Ausschluss des Beruhens BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418), hing hiervon in der konkreten Situation nichts ab; selbst bei - hier freilich weder dargetanen, noch sonst ersichtlichen - Interessengleichlauf von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung (vgl. zu diesem Risiko BVerfG aaO, Rn. 114) zum Nachteil des im Übrigen umfassend informierten Angeklagten gilt nichts anderes.

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14
    Zwar ist dem Revisionsführer darin Recht zu geben, dass zum mitzuteilenden Inhalt auch solcher Erörterungen gehört, welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten worden sind, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., Rn. 85, NJW 2013, 1058; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13).
  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14
    Etwaige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang macht der Revisionsführer - auch unter Berücksichtigung des in § 300 StPO enthaltenen Rechtsgedankens (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, NStZ 2008, 418) - mit seiner Rüge nicht geltend.
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 277/10

    Militante gruppe (mg); Aufklärungspflicht (tatsächliche Grundlagen eines

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14
    An die deutlich gemachte Umgrenzung des geltend gemachten Verfahrensmangels ist der Senat hinsichtlich seines Prüfungsumfangs gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161; vom 3. Mai 2011 - 3 StR 277/10, StV 2012, 3).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14
    Sie behauptet hingegen nicht, dass ausdrücklich oder konkludent zu diesem Zeitpunkt etwas besprochen worden ist oder sich ereignet hat, was nicht Gegenstand der Mitteilung und Protokollierung war (vgl. zu weitergehenden Vortragspflichten hinsichtlich des genauen Inhalts solcher Gespräche BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, NStZ 2013, 610; zu Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO ebenso BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14
    Dies ist aber Voraussetzung für einen den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Vortrag (vgl. schon BGH, Urteile vom 29. Februar 1952 - 2 StR 112/50, BGHSt 2, 168; vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671).
  • BGH, 25.11.2013 - 5 StR 502/13

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14
    Zwar ist, sofern die Mitteilung sich auf eine unzureichende Darstellung beschränkt, grundsätzlich die Verteidigungsposition des Angeklagten tangiert (vgl. BVerfG aaO, Rn. 97; BGH, Beschlüsse vom 25. November 2013 - 5 StR 502/13, NStZ-RR 2014, 52, und vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).
  • BGH, 06.03.2014 - 3 StR 363/13

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Rüge der Nichtmitteilung von Erörterungen

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14
    Sie behauptet hingegen nicht, dass ausdrücklich oder konkludent zu diesem Zeitpunkt etwas besprochen worden ist oder sich ereignet hat, was nicht Gegenstand der Mitteilung und Protokollierung war (vgl. zu weitergehenden Vortragspflichten hinsichtlich des genauen Inhalts solcher Gespräche BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, NStZ 2013, 610; zu Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO ebenso BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419).
  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 612/13

    Mitteilungspflichten über Erörterungsgespräche zur Möglichkeit einer

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14
    Zwar ist dem Revisionsführer darin Recht zu geben, dass zum mitzuteilenden Inhalt auch solcher Erörterungen gehört, welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten worden sind, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., Rn. 85, NJW 2013, 1058; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14
    An die deutlich gemachte Umgrenzung des geltend gemachten Verfahrensmangels ist der Senat hinsichtlich seines Prüfungsumfangs gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161; vom 3. Mai 2011 - 3 StR 277/10, StV 2012, 3).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    c) Soweit die Revisionen der Angeklagten K. und M. eine unzureichende Erfüllung der Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 StPO bezüglich einer Mitangeklagten (Besprechung der Frage der Haftfortdauer) geltend machen, bleibt entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO schon offen, welchen Inhalt genau die diesbezüglichen Gespräche hatten, so dass der Senat nicht beurteilen kann, ob ein Rechtsfehler vorliegt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48).
  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 422/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Inhalt der Mitteilung: keine

    c) Soweit der Senat in verschiedenen Entscheidungen, auf die sich die Revision bezieht, auch von einer Mitteilungspflicht zu der Frage ausgeht, auf wessen Initiative es zu dem Verständigungsgespräch gekommen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416; vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 352/14 und vom 18. Dezember 2014 - 1 StR 242/14; enger hingegen noch Senat, Beschlüsse vom 2. Oktober 2013 - 1 StR 386/13, NStZ 2014, 168 und vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221), hält er hieran aus den oben genannten Gründen nicht fest.
  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des

    Dieser Pflicht zur Mitteilung des konkreten Gesprächsinhalts (BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529; vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NStZ 2015, 657, 658), die dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob ein Rechtsfehler gegeben ist, ist die Revision nicht nachgekommen.
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 124/23

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den

    (3) Nichts anderes gilt vor dem Hintergrund des übrigen Revisionsvorbringens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; vom 21. März 2017 - 1 StR 622/16, NStZ 2017, 482, 483), das sich auf die pauschale Behauptung beschränkt, auf Initiative des Gerichts sei "ein Rechtsgespräch" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 24/14, NStZ 2014, 529 f.; vom 23. Juni 2022 - 2 StR 269/21, NStZ-RR 2022, 355) durchgeführt, eine Verständigung "jedoch nicht erzielt" worden (vgl. KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 243 Rn. 112 mwN).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 93/23

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden nach Verlesung des Anklagesatzes über

    Nur wenn sich die Staatsanwaltschaft - anders als hier - nicht zu einem Vorschlag positioniert, muss dies der Vorsitzende nicht in der Hauptverhandlung mitteilen (vgl. LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 60 [Fn. 246]; entsprechend für den Verteidiger BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48; aA KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 243 Rn. 61).
  • BGH, 23.06.2022 - 2 StR 269/21

    Revisionsbegründung (Verfahrensrüge: Darlegung, Mangel begründende Tatsachen,

    Im Einzelfall kann es zwar genügen, dass sich der Verständigungsbezug ohne weiteres aus dem vom Beschwerdeführer mitgeteilten Rahmengeschehen ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2014 - 1 StR 210/14, NStZ 2015, 48).
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