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   BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75   

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BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75 (https://dejure.org/1975,963)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1975 - 1 StR 210/75 (https://dejure.org/1975,963)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1975 - 1 StR 210/75 (https://dejure.org/1975,963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Werbung für offensichtlich sittlich schwer jugendgefährdende Schriften - Rechtswidrigkeit der Ausstellung jugendgefährdender Photos im Vorraum eines Filmtheaters - Möglichkeit der Einsichtnahme jugendgefährdender Inhalte durch Personen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 156
  • NJW 1975, 1844
  • MDR 1975, 857
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Strafkammer bei der Beurteilung des Films "Frühreifen-Report" als offensichtlich geeignet, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, von einem rechtsfehlerfrei festgestellten Sachverhalt ausgegangen ist und ob sie in richtigem Verständnis des Gesetzes die Wertung in den Grenzen ihres Beurteilungspielraums vollzogen hat (vgl. dazu BVerwGE 39, 197, 203/204; OLG Frankfurt JZ 1974, 516, 517; Bachof JZ 1972, 208; Hanack JZ 1970, 41, 48).

    Gerade die Einbeziehung indizierter Filme wirft aber unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwGE 39, 197, 201 und BVerwG UFITA Bd. 67 S. 307) Fragen zur Abgrenzung des Werbeverbots auf, deren Beantwortung allein auf der Grundlage des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Indizierungsnorm und Rechtsfolgenorm nicht unbedenklich ist.

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
    Die Gesetzesmaterialien können als "Argumentationshilfe" (vgl. Raisch, Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit S. 20/21) unterstützend, zur Behebung von Zweifeln und unter der Voraussetzung herangezogen werden, daß die Vorstellungen der an der Gesetzgebung beteiligten Organe im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130; 20, 238, 253; BGHSt 1, 74, 75/76; 8, 294, 298; 11, 52, 53; RGSt 37, 333, 334).
  • BGH, 02.06.1961 - 5 StR 550/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
    Wie umfassend der Gesetzgeber Vorkommnisse bei öffentlichen Filmveranstaltungen dem JSchG unterstellen wollte, ergebe sich Übrigens deutlich aus § 6 Abs. 5 dieses Gesetzes (BGH, Urteil vom 2. Juni 1961 -5 StR 550/60).
  • BGH, 11.10.1960 - 5 StR 296/60
    Auszug aus BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
    Diese Folge sei vom Gesetzgeber des GjS erkennbar nicht gewollt (BGHSt 15, 153, 154).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
    Die Gesetzesmaterialien können als "Argumentationshilfe" (vgl. Raisch, Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit S. 20/21) unterstützend, zur Behebung von Zweifeln und unter der Voraussetzung herangezogen werden, daß die Vorstellungen der an der Gesetzgebung beteiligten Organe im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130; 20, 238, 253; BGHSt 1, 74, 75/76; 8, 294, 298; 11, 52, 53; RGSt 37, 333, 334).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.1974 - Ws 62/74
    Auszug aus BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
    Im übrigen ergeben die Gesetzesmaterialien nur wenig für die Gegenmeinung (vgl. dazu Laufhütte a.a.O. S. 51 und Möhrenschlager NJW 1975, 399 - Anmerkung zu LG Kempten NJW 1975, 398 Nr. 13).
  • LG Kempten, 28.08.1974 - 2 Qs 348/74
    Auszug aus BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
    Im übrigen ergeben die Gesetzesmaterialien nur wenig für die Gegenmeinung (vgl. dazu Laufhütte a.a.O. S. 51 und Möhrenschlager NJW 1975, 399 - Anmerkung zu LG Kempten NJW 1975, 398 Nr. 13).
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50

    Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das

    Auszug aus BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
    Die Gesetzesmaterialien können als "Argumentationshilfe" (vgl. Raisch, Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit S. 20/21) unterstützend, zur Behebung von Zweifeln und unter der Voraussetzung herangezogen werden, daß die Vorstellungen der an der Gesetzgebung beteiligten Organe im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130; 20, 238, 253; BGHSt 1, 74, 75/76; 8, 294, 298; 11, 52, 53; RGSt 37, 333, 334).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
    Die Gesetzesmaterialien können als "Argumentationshilfe" (vgl. Raisch, Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit S. 20/21) unterstützend, zur Behebung von Zweifeln und unter der Voraussetzung herangezogen werden, daß die Vorstellungen der an der Gesetzgebung beteiligten Organe im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130; 20, 238, 253; BGHSt 1, 74, 75/76; 8, 294, 298; 11, 52, 53; RGSt 37, 333, 334).
  • BGH, 24.11.1955 - 3 StR 360/55
    Auszug aus BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75
    Die Gesetzesmaterialien können als "Argumentationshilfe" (vgl. Raisch, Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit S. 20/21) unterstützend, zur Behebung von Zweifeln und unter der Voraussetzung herangezogen werden, daß die Vorstellungen der an der Gesetzgebung beteiligten Organe im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130; 20, 238, 253; BGHSt 1, 74, 75/76; 8, 294, 298; 11, 52, 53; RGSt 37, 333, 334).
  • BGH, 05.11.1957 - 1 StE 8/56
  • RG, 17.11.1904 - 5428/04

    Zum Verbrechensbegriff des sog. Mädchenhandels.

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Das Revisionsgericht hat lediglich zu prüfen, ob der Tatrichter sich bei der Bewertung von zutreffenden rechtlichen Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BVerwGE 77, 75, 78 - Roman "Der stählerne Traum"; BVerwG NJW 1987, 1435 - Roman "Josefine Mutzenbacher"; BGHSt 26, 156, 162 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75] - Film "Frühreifen-Report").
  • KG, 05.01.1981 - 3 Ws (B) 353/80

    Zum erlaubten Baumscheibenparken

    Abgesehen davon wären derartige Vorstellungen und Überlegungen des Verordnungsgebers für die Auslegung der Vorschrift nur dann von Bedeutung, wenn sie in deren Wortlaut einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hätten (vgl. BGHSt 26, 156, 160).
  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Für die Auslegung einer - hier strafprozessualen - Norm ist der objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich, der nicht ohne weiteres mit den subjektiven Vorstellungen des historischen Gesetzgebers gleichzusetzen ist (allgemein dazu BGHSt 10, 157, 159; 26, 156, 159; Beulke, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84

    Werbung für indizierte Schriften

    Demzufolge vermag auch der Einwand nicht zu verfangen, der Tatbestand wirke nur begrenzt, weil der Minderjährige aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Markt für Lichtspiel- und Videofilme schon anhand der erlaubten neutralen Werbung für öffentliche Filmvorführungen in Lichtspieltheatern (siehe dazu BGHSt 26, 156 ; Potrykus, a.a.O. , § 15 JÖSchG a.F. Anm. 2) davon ausgehen könne, dass identische Videofilme (Bild- und Tonträger im Sinne des § 1 Abs. 3 GjS) existierten.

    dd) Endlich lässt sich im Blick auf die nach der Rechtsprechung der Fachgerichte erlaubte neutrale Werbung für Öffentliche Vorführungen identischer Filme in Lichtspieltheatern (siehe dazu BGHSt 26, 156 ) ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht feststellen (Art. 3 Abs. 1 GG).

  • BGH, 31.10.1986 - 2 StR 33/86

    Zur Umweltschädigung geeignete Menge von Hausmüll

    Maßgebend ist der Gesetzeswortlaut (BGHSt 26, 156, 1 59/160 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.11.1993 - 4St RR 54/93
    Sie kann bei der Auslegung des Gesetzes nicht herangezogen werden, weil sie in dem Wortlaut der Vorschrift keinen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (BVerfGE 11, 126/130; 59, 128/153; BGH NJW 1975, 1844 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77

    Voraussetzungen für das Setzen der Beweiswürdigung des Angeklagten an die Stelle

    Der objektivierte Wille des Gesetzgebers (zu seiner Bedeutung vgl. BGHSt 26, 156, 159/160) bringt eindeutig zum Ausdruck, daß sich das tatbestandsmäßige Verhalten auf eine Nötigungshandlung beschränken kann, die einem anderen den Beischlaf ermöglicht.
  • BGH, 30.03.1977 - 4 StR 28/77

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter öffentlicher Ankündigung pornographischer

    Es fehlt - abgesehen von der einschränkenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 15 des Gesetzes zum Schütze der Jugend in der Öffentlichkeit (vgl. BGHSt 26, 156) - jedoch auch hier an der Voraussetzung, daß pornographische Bildträger angekündigt (§ 5 Abs. 2 GjS) werden.
  • BGH, 17.02.1983 - 1 StR 813/82

    Einziehung von Schriften im selbstständigen Verfahren zu Sicherungszwecken nach

    Maßgebend für den Inhalt einer gesetzlichen Regelung ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BGHSt 26, 156, 159, 160 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75]; 29, 196, 198).
  • BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Zur Frage der

    Dies aber sind Kriterien, die neben dem - hier nicht völlig eindeutigen - Wortlaut zur Auslegung von Gesetzesvorschriften heranzuziehen sind (BVerfGE 11, 126, 129; 20, 238, 253; 22, 28, 37; 35, 263, 279 und 48, 246, 256; BGHSt 8, 295, 298 [BGH 24.11.1955 - 3 StR 360/55]; 11, 52, 53 und NJW 1975, 1844 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75]).
  • OLG Stuttgart, 12.07.1979 - 3 Ws 202/79

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; Beginn der Bewährungszeit;

  • KG, 06.11.1980 - 2 Vollz (Ws) 171/80
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