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   BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15   

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https://dejure.org/2015,16403
BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15 (https://dejure.org/2015,16403)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2015 - 1 StR 211/15 (https://dejure.org/2015,16403)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15 (https://dejure.org/2015,16403)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet sind: Zeitpunkt des Mitsichführens bei mehreren Einzelakten der Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Aufbewahrung eines Schlagrings in demselben Raum wie die gelagerten Drogen

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 67 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des qualifizierenden Umstands des Mitsichführens eines gefährlichen Gegenstands i.R. des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Aufbewahrung eines Schlagrings in demselben Raum wie die gelagerten Drogen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung des qualifizierenden Umstands des Mitsichführens eines gefährlichen Gegenstands i.R. des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - und die mitgeführte Waffe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 613
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Qualifikation bei

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15
    Ein Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG liegt dann vor, wenn der Täter gefährliche Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13, Rn. 4, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 Gegenstand 1 und vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, NStZ 1997, 137; BGH, Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 300/96, BGH NStZ-RR 1997, 16).

    Demgemäß sind die Voraussetzungen des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG als erfüllt angesehen worden in Fällen, in denen dem Handel treibenden Täter eine Waffe bei Drogenverkaufsfahrten, in seinem Vorratslager oder beim Strecken oder Portionieren griffbereit zur Verfügung stand, da es sich hierbei um eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeiten handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 Gegenstand 1 mwN).

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15
    Für ein Mitsichführen reicht es daher auch aus, wenn der Täter, der einen gefährlichen Gegenstand in seiner Wohnung zur Verfügung hat, die Betäubungsmittel in seiner Wohnung streckt und portioniert, aber nach telefonischen Verkaufsgesprächen die Ware, ohne den Gegenstand bei sich zu haben, außerhalb der Wohnung übergibt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8).
  • BGH, 23.07.2013 - 3 StR 197/13

    Fehlende Feststellungen zur Überprüfung der Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15
    Aufgrund der Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe ist die Grundlage für diesen Ausspruch entfallen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 3 StR 197/13).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15
    Hierfür genügt, dass die gefährlichen Gegenstände dem Täter in irgendeinem Stadium des Tathergangs zur Verfügung stehen, d.h. so in seiner räumlichen Nähe sich befinden, dass er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, Rn. 10, BGHSt 52, 89, 93 und vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, BGH NStZ 2000, 433; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl. 2012, § 30a Rn. 75 mwN).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15
    Hierfür genügt, dass die gefährlichen Gegenstände dem Täter in irgendeinem Stadium des Tathergangs zur Verfügung stehen, d.h. so in seiner räumlichen Nähe sich befinden, dass er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, Rn. 10, BGHSt 52, 89, 93 und vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, BGH NStZ 2000, 433; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl. 2012, § 30a Rn. 75 mwN).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15
    Ein Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG liegt dann vor, wenn der Täter gefährliche Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13, Rn. 4, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 Gegenstand 1 und vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, NStZ 1997, 137; BGH, Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 300/96, BGH NStZ-RR 1997, 16).
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 300/96

    Betäubungsmittel - Schußwaffe - Mitsichführen

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 211/15
    Ein Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG liegt dann vor, wenn der Täter gefährliche Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13, Rn. 4, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 Gegenstand 1 und vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, NStZ 1997, 137; BGH, Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 300/96, BGH NStZ-RR 1997, 16).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Das für die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10) notwendige Mitsichführen von Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, liegt dann vor, wenn der Täter gefährliche Gegenstände bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15, Rn. 6; vom 28. November 2013 - 5 StR 576/13, Rn. 4, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 Gegenstand 1 und vom 14. November 1996 - 1 StR 609/96, NStZ 1997, 137; Urteil vom 20. September 1996 - 2 StR 300/96, NStZ-RR 1997, 16).

    Hierfür genügt, dass die gefährlichen Gegenstände dem Täter in irgendeinem Stadium des Tathergangs zur Verfügung stehen, d.h. sich so in seiner räumlichen Nähe befinden, dass er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand, und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89, 93 und vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15, Rn. 6; Patzak in Körner/Patzak/ Volkmer, BtMG, 8. Aufl. 2016, § 30a Rn. 78 mwN).

  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Bedenken, dass die Strafkammer davon ausging, die Machete sei nicht - wie für den bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln erforderlich (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15) - "zugriffsbereit' und es sei nicht erwiesen, dass der Angeklagte K. von der dem Angeklagten B. gehörenden Machete Kenntnis gehabt habe (vgl. zum Mitführen einer Waffe lediglich durch den Gehilfen auch BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13).
  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 246/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Demgemäß sind die Voraussetzungen des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG als erfüllt angesehen worden in Fällen, in denen dem Handel treibenden Täter eine Waffe oder ein gefährlicher Gegenstand bei Drogenverkaufsfahrten, in seinem Vorratslager oder beim Strecken oder Portionieren griffbereit zur Verfügung stand, selbst wenn er die Drogen, ohne die Waffe oder den Gegenstand bei sich zu haben, außerhalb der Wohnung übergibt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15, NStZ 2016, 613 f.; vom 5. April 2016 - 1 StR 38/16, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 13 mwN).
  • LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
    Das Vorrätighalten ist ein Teilakt des Handeltreibens im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, da es sich hierbei um eine eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit handelt (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15, m.w.N., zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, zitiert nach juris).
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