Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.08.2012

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12, alt: 1 StR 354/11   

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https://dejure.org/2012,31627
BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12, alt: 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2012,31627)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2012 - 1 StR 212/12, alt: 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2012,31627)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, alt: 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2012,31627)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und Strafzumessungserwägungen (kein Verweis auf ein aufgehobenes früheres Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 1 S 1 StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO, § 267 Abs 4 S 1 StPO, § 46 StGB, § 263 StGB
    Strafurteil: Bezugnahme auf die Feststellungen in einem aufgehobenen Urteil bei der erneuten Verurteilung sowie bei der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils wegen Fehlens von eigenen Feststellungen des Tatrichters zur Beweiswürdigung und zur Strafzumessung bei einer lediglichen Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil; Vorliegen von Rechtsfehlern beim Strafausspruch i.R.e. Verurteilung wegen falscher ...

  • rewis.io

    Strafurteil: Bezugnahme auf die Feststellungen in einem aufgehobenen Urteil bei der erneuten Verurteilung sowie bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 6; StGB § 263 Abs. 3; StGB § 69
    Aufhebung eines Urteils wegen Fehlens von eigenen Feststellungen des Tatrichters zur Beweiswürdigung und zur Strafzumessung bei einer lediglichen Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil; Vorliegen von Rechtsfehlern beim Strafausspruch i.R.e. Verurteilung wegen falscher ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Bezugnahme auf die Feststellungen in einem aufgehobenen Urteil bei der erneuten Verurteilung sowie bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aufgehoben ist aufgehoben!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 22
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Der Senat hat durch Beschluss vom 20. Oktober 2011 ( 1 StR 354/11) gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 (1 StR 354/11) ausdrücklich das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafen sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. zur Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07).

  • BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04

    Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Nicht mehr existente Strafzumessungserwägungen können nicht Gegenstand einer Bezugnahme sein (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 431/10; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).
  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 (1 StR 354/11) ausdrücklich das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafen sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. zur Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07).
  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (besonderes Begründungsgebot

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Nicht mehr existente Strafzumessungserwägungen können nicht Gegenstand einer Bezugnahme sein (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 431/10; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch grundsätzlich nicht die Frage der Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09 = BGHSt 54, 135).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 431/10

    Strafzumessung (Teilaufhebung durch das Revisionsgericht; aufrechterhaltene

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Nicht mehr existente Strafzumessungserwägungen können nicht Gegenstand einer Bezugnahme sein (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 431/10; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).
  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 156/12

    Reichweite der Aufhebung von Feststellungen in der Revision

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12
    Das Landgericht hat im angefochtenen Urteil keine eigenen, mit einer eigenständigen Beweiswürdigung belegte Feststellungen zur gewerbsmäßigen Handlungsweise des Angeklagten getroffen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12) und keine eigenen Strafzumessungserwägungen bei der Strafrahmenwahl angestellt.
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch grundsätzlich nicht die Frage der Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, wistra 2013, 35).
  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19

    Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Da das Landgericht jedoch irrtümlich von horizontaler Teilrechtskraft und einer damit einhergehenden Bindungswirkung an die erstinstanzlichen Feststellungen ausgegangen ist, hat es diesen Inhalt des amtsgerichtlichen Urteils nicht in Ausübung eigener Entscheidungszuständigkeit übernommen (vgl. zur Bezugnahme auf aufgehobene Feststellungen auch BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12; wistra 2012, 356; vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2013, 22, 23; vom 22. August 2018 - 3 StR 128/18).
  • BGH, 18.12.2014 - 1 StR 242/14

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (Umfang der Mitteilungspflicht)

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Änderung des Strafausspruchs durch das Revisionsgericht grundsätzlich nicht die Entscheidung über die Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, wistra 2013, 35).
  • BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15

    Bindung des neuen Tatgerichts an die Urteilfeststellung bei Aufhebung des Urteils

    Solche Feststellungen dürfen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr muss der neue Tatrichter insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und diese in den Urteilsgründen mitteilen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ-RR 2000, 39; BGH, Beschluss vom 29. September 2010 - 3 StR 301/09 -, juris Rn. 3; BGH, NStZ-RR 2013, 22 f.).
  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 641/12

    Minder schwerer Fall des Totschlags

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils durch das Revisionsgericht allein im Strafausspruch grundsätzlich nicht die Frage der Kompensation einer bis zur revisionsgerichtlichen Entscheidung eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, wistra 2013, 35).
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

    Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a; Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33).
  • KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18

    Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung

    Nach diesen Maßstäben ist seit der Ersetzung des Strafabschlagsmodells durch die Vollstreckungslösung davon auszugehen, dass die Aufhebung allein des Strafausspruchs (oder - wie hier - allein des Ausspruchs über die Strafaussetzung zur Bewährung) durch das Revisionsgericht grundsätzlich die Frage eines Ausgleichs für eine bis dahin eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht erfasst; vielmehr tritt insoweit horizontale Teilrechtskraft ein (vgl. BGH a.a.O. - juris Rdn. 8; Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12 - juris Rdn. 17; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 641/12 - juris Rdn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Art. 6 MRK Rdn. 9h).
  • BGH, 24.09.2013 - 4 StR 369/13

    Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels Rechtsfehler zum Nachteil des

    Das Landgericht hat noch ausreichende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten getroffen, so dass der zusätzlichen - rechtsfehlerhaften (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; BGH, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, Rn. 12 und vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 481/12, Rn. 2) Bezugnahme auf die durch die Entscheidung vom 24. Oktober 2012 aufgehobenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen keine Bedeutung zukommt.
  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a; Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33).
  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a; Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33).
  • KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18

    Revision wegen Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22103
BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12 (https://dejure.org/2012,22103)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2012 - 1 StR 212/12 (https://dejure.org/2012,22103)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2012 - 1 StR 212/12 (https://dejure.org/2012,22103)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO, § 26a Abs 1 Nr 2 StPO
    Richterablehnung im Strafverfahren: Vorbefassung des Revisionsrichters als Ablehnungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Ablehnung eines Richters bei Annahme der Befangenheit durch Fehlen der Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit

  • rewis.io

    Richterablehnung im Strafverfahren: Vorbefassung des Revisionsrichters als Ablehnungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 24 Abs. 2
    Rechtfertigung der Ablehnung eines Richters bei Annahme der Befangenheit durch Fehlen der Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ist der 1. Strafsenat des BGH befangen? - Nein, ist er nicht….

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 350
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08

    Unbegründete Befangenheitsanträge gegen vorbefasste Mitglieder des 1. Strafsenats

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Die Ablehnung eines Richters nach § 24 Abs. 2 StPO ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine erforderliche Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64, BVerfGE 21, 139, 146; BGH, Urteil vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/50, BGHSt 1, 34, 39; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).

    Die Vorbefassung eines Richters mit dem Verfahrensgegenstand ist für sich allein nie ein Ablehnungsgrund, da der vernünftige Angeklagte davon ausgehen kann, dass der Richter auch dann unvoreingenommen an die Sache herantritt, wenn er sich schon früher über den Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69, BVerfGE 30, 149, 153; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).

    Dies gilt auch für den Revisionsrichter (BGH, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85).

    Besondere Umstände, die auch für einen verständigen Antragsteller eine solche Besorgnis rechtfertigten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44), sind aber weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Die Ablehnung eines Richters nach § 24 Abs. 2 StPO ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine erforderliche Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64, BVerfGE 21, 139, 146; BGH, Urteil vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/50, BGHSt 1, 34, 39; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Ein allein auf den Umstand der Vorbefassung gestützter Ablehnungsantrag ist daher schon unzulässig nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO (BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).
  • BGH, 30.06.2010 - 2 StR 455/09

    Erfolgreiche Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit; Abtrennung des

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Besondere Umstände, die auch für einen verständigen Antragsteller eine solche Besorgnis rechtfertigten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44), sind aber weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Die Ablehnung eines Richters nach § 24 Abs. 2 StPO ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine erforderliche Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64, BVerfGE 21, 139, 146; BGH, Urteil vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/50, BGHSt 1, 34, 39; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Die Vorbefassung eines Richters mit dem Verfahrensgegenstand ist für sich allein nie ein Ablehnungsgrund, da der vernünftige Angeklagte davon ausgehen kann, dass der Richter auch dann unvoreingenommen an die Sache herantritt, wenn er sich schon früher über den Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69, BVerfGE 30, 149, 153; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Durch Beschluss vom 20. Oktober 2011 ( 1 StR 354/11) hatte der Senat ein erstes Erkenntnis auf Revision des Antragstellers aufgehoben, soweit er wegen falscher Angaben verurteilt worden war, sowie im Ausspruch über die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe, seine weitergehende Revision hingegen verworfen.
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Knüpft die Besorgnis der Befangenheit an eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vorbefassung der abgelehnten Richter an, ist jenseits gesetzlicher Ausschließungsgründe (vgl. etwa § 22 Nr. 4 und 5; § 23 StPO) dieser Umstand als solcher regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, wenn und soweit nicht besondere Umstände hinzutreten (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 mwN; Beschlüsse vom 7. August 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2012, 350 mwN; vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; in der Sache nicht anders BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, NStZ 2014, 660, 662 Rn. 25).

    Dies gilt nicht nur für die Vorbefassung mit Zwischenentscheidungen im selben Verfahren, etwa die Mitwirkung am Eröffnungsbeschluss oder an Haftentscheidungen, sondern auch für die Befassung eines erkennenden Richters in Verfahren gegen andere Beteiligte derselben Tat (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 337; Beschlüsse vom 7. August 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2012, 350; vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46 mwN).

  • VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18

    Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

    Denn die Mitwirkung eines Richters an einem Verfahren, der bereits mit der entscheidungserheblichen Rechtsfrage in einem anderen Verfahren (vor)befasst war, rechtfertigt - ohne Hinzutreten besonderer zusätzlicher Gesichtspunkte - nicht die Annahme seiner Befangenheit (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.05.2013 - 2 BvR 909/06 - BVerfGE 133, 377 = juris Rn. 71; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 - juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 07.08.2012 - 1 StR 212/12, wistra 2012, 444 = juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 StR 726/13 - juris Rn. 12; BFH, Beschluss vom 03. Juli 2014 - V S 15/14 - juris Rn. 7).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 283/14

    Begründete Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen gegen die

    Dies gilt nicht nur für die Vorbefassung mit Zwischenentscheidungen im selben Verfahren, insbesondere etwa die Mitwirkung am Eröffnungsbeschluss oder an Haftentscheidungen, sondern etwa auch die Befassung eines erkennenden Richters in Verfahren gegen andere Beteiligte derselben Tat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142; vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341 und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 337 sowie Beschluss vom 7. August 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2012, 350; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 24 Rn. 12 ff. mwN).
  • BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13

    Grundsatz des fairen Strafverfahrens und Verständigung (Zulässigkeit getrennt

    Vom maßgeblichen Standpunkt eines vernünftigen Ablehnenden (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschluss vom 7. August 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2012, 350) war daher kein Grund für Zweifel an der Unbefangenheit der Richter mehr gegeben.
  • FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16

    Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte

    a) unzulässig (Beschlüsse BVerfG vom 27.04.2016 2 BvC 36/14, Juris; BGH vom 07.08.2012 1 StR 212/12, NStZ-RR 2012, 350; OVG Münster vom 31.01.2013, Juris) oder.

    c) auch bei strafrechtlicher Vorbefassung (Beschlüsse BGH vom 10.02.2016 2 StR 533/14, Juris; vom 03.12.2015 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357; vom 07.08.2012 1 StR 2112/12, NStZ-RR 2012, 350; vom 10.01.2012 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519; OLG Rostock vom 18.05.2016 20 Ws 100/16, Juris Rz. 26).

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