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BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG; § 96 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 AufenthG; § 25 Abs. 1 StGB; § 1 Abs. 2 JGG
Einschleusen von Ausländern (Erforderlichkeit einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat des Geschleusten: besondere Prüfung des Tatvorsatzes zur unerlaubten Einreise bei der Schleusung von Kindern und Jugendlichen, mögliche Gesetzesreform; lebensgefährliche ... - openjur.de
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§ 95 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 96 Abs 1 AufenthG, § 25 StGB, § 26 StGB, § 27 StGB
Einschleusen von Ausländern: Grundsatzes der limitierten Akzessorietät; Vorsatzerfordernisse bei den Geschleusten; Anforderungen an die Beweiswürdigung bei geschleusten Kindern und Jugendlichen - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 96 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 5 AufenthG, § 264 StPO, § 96 Abs. 2 AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und b) AufenthG, § 96 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG, § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 96 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 96 Abs. 1 AufenthG, §§ 26, 27 StGB, § 95 AufenthG, § 25 StGB, § 3 JGG, § 19 StGB, § 1 Abs. 2 JGG, § 96 Abs. 2 Satz 2 nF AufenthG, § 96 Abs. 3 AufenthG, § 337 StPO, § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Schleusung von Kindern und Jugendlichen i.R.d. gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern; Hilfeleisten zur unerlaubten Einreise unter Verwirklichung der Schleusermerkmale
- rewis.io
Einschleusen von Ausländern: Grundsatzes der limitierten Akzessorietät; Vorsatzerfordernisse bei den Geschleusten; Anforderungen an die Beweiswürdigung bei geschleusten Kindern und Jugendlichen
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Schleusung von Kindern und Jugendlichen i.R.d. gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern; Hilfeleisten zur unerlaubten Einreise unter Verwirklichung der Schleusermerkmale
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Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Einschleusen von Ausländern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schleusung von Ausländern - im überfüllten Auto
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schleusung von Kindern und Jugendlichen - und die Teilnahmehandlungen
Verfahrensgang
- LG Passau, 17.10.2017 - 1 KLs 15 Js 19940/15
- BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3658
- NStZ 2019, 283
- StV 2019, 606
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19
Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten …
Die Rückführungsrichtlinie ist zudem für die Strafbarkeit von Schleusern ohne Belang (BGH, Urteil vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, BGHSt 62, 85; Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 69/17, NStZ 2018, 286 mit Anm. Kudlich; Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NStZ 2019, 283, und vom 4. Juni 2019 - 2 StR 202/18, NStZ 2020, 357). - BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18
Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern …
Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG genannten Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NJW 2018, 3658 Rn. 14 mwN;… MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2;… Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, 226. EL, § 96 AufenthG Rn. 3).Dieser Qualifikationstatbestand setzt ebenso wenig wie § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB voraus, dass eine konkrete Lebensgefahr eingetreten ist; ausreichend ist vielmehr, dass die Behandlung, der der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt wird, nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NJW 2018, 3658 Rn. 10;… MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 36;… BeckOK AuslR/Hohoff, § 96 AufenthG Rn. 20).
Eine etwaige Einwilligung der geschleusten Personen wäre unbeachtlich (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NJW 2018, 3658 Rn. 11 mwN) und käme hier zudem schon deshalb nicht in Betracht, weil ihnen vor der Überfahrt ein sicheres "Touristenboot' versprochen worden war, sie also über diesen Umstand der Schleusung getäuscht wurden.
- BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19
Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort …
aa) Für die Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals des § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG verlangt das Gesetz keinen eigenhändigen auf die Behandlung des Geschleusten gerichteten Beitrag eines Hilfeleistenden, dessen Teilnahmehandlung nach dem Grundtatbestand in § 96 Abs. 1 AufenthG zu einer selbständigen in Täterschaft begangenen Straftat heraufgestuft ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; Beschlüsse vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f.; vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NJW 2018, 3658, 3659;… MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2 mwN).Das Qualifikationsmerkmal einer das Leben gefährdenden Behandlung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Var. 1 AufenthG setzt nicht voraus, dass eine konkrete Lebensgefahr eingetreten ist; ausreichend ist vielmehr, dass die Behandlung, der der Ausländer während der Schleusung ausgesetzt wird, nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, eine Lebensgefahr herbeizuführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, aaO; vom 7. Mai 2019 - 1 StR 8/19, NStZ 2020, 677, 678;… Urteil vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, aaO;… MüKoStGB/Gericke, aaO Rn. 36).
- BGH, 23.09.2021 - 1 StR 173/21
Unerlaubtes Einschleusen von Ausländern (erforderliche Feststellungen zur …
Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18 Rn. 14 mwN).Trotz dieser tatbestandlichen Verselbständigung zur Täterschaft gelten für die Tathandlungen des § 96 Abs. 1 AufenthG die allgemeinen Regeln der Teilnahme einschließlich des Grundsatzes der limitierten Akzessorietät (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18 Rn. 14 mwN).
- BGH, 07.05.2019 - 1 StR 8/19
Einschleusen von Ausländern (Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung: …
Während der Bundesgerichtshof die Frage bislang nicht entschieden hat (offen gelassen Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18 Rn. 11), wird in der Literatur eine rechtfertigende Einwilligung mit dem Argument als wirksam angesehen, dass das Ausländerstrafrecht eine Einschränkung der Verfügungsbefugnis über die höchstpersönlichen Rechtsgüter Leib und Leben über die allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuchs (§§ 216, 228 StGB) hinaus nicht bezweckt (…vgl. Fahlbusch in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 74;… Bergmann in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl., § 96 Rn. 64;… GK-AufenthG/Mosbacher (Stand: Juli 2008), § 96 Rn. 47 f.). - BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18
Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge …
Im Übrigen kann bei der Strafzumessung auch der Tod der sich an Bord des Schlauchboots befindlichen Kinder als verschuldete Auswirkung der Tat im Sinne von § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, auch wenn diese aufgrund des Grundsatzes der limitierten Akzessorietät nicht taugliche Tatopfer im Sinne des § 97 Abs. 1 AufenthG sind, da es insoweit an einer vorsätzlichen "Haupttat' fehlt und sie damit keine "Geschleusten' im Sinne der Vorschrift sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NJW 2018, 3658, 3659;… Hohoff in BeckOK AuslR, AufenthG, 20. Ed., § 97 Rn. 4;… Kretschmer, Ausländerstrafrecht, § 4 Rn. 329;… a.A. Gericke in Münchener Kommentar, StGB, 3. Aufl., AufenthG, § 97 Rn. 5). - BGH, 04.06.2019 - 2 StR 202/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Denn selbst bei Annahme einer persönlichen Straflosigkeit der Haupttäterin, die weder die Tatbestandsmäßigkeit noch die Rechtswidrigkeit ihres Handelns tangiert, bliebe es nach den Grundsätzen der limitierten Akzessorietät bei der Strafbarkeit des "Schleusers' (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, BGHSt 62, 85, 88-90; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NStZ 2019, 283, 284). - LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18 Soweit ersichtlich, besteht in Literatur und Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass es einerseits zwar auf eine konkrete Strafbarkeit der geschleusten Personen nicht ankommt, dass eine Strafbarkeit nach § 96 AufenthG im Hinblick auf die dortige Bezugnahme auf "Handlungen" im Sinne des § 95 AufenthG aber jedenfalls voraussetzt, dass die Schleusung zugunsten einer handlungsfähigen und damit in Anknüpfung an § 104 BGB einer solchen Person erfolgt, die das siebente Lebensjahr vollendet hat (vgl. Westphal/Stoppa, Ausländerrecht für die Polizei, 3. Auf., S. 741;… Bergmann/Diehnelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 96 Rn. 5;… Gericke a. a. O., § 97 Rn. 5, Senge a. a. O., AufenthG § 96 Rn. 4;… Mosbacher a. a. O., § 96 Rn. 5; aus der Rechtsprechung BayObLG, Beschluss vom 19.10.1999 - 4 St RR 205/99; NStZ-RR 2003, 275 f.) oder unabhängig von ihrem Alter über die Verstandesreife verfügt, die erforderlich ist, um die Illegalität der Einreise in die (hier:) EU-Zone zu erfassen (vgl. BGH, NJW 2018, 3658 ff.).
- BGH, 08.03.2022 - 1 StR 483/21
Besonders schwerer Fall des Einschleusens von Ausländern (lebensgefährliche …
Zwar wird bei dem Transport ungesicherter Menschengruppen auf einer Ladefläche im Hinblick auf nicht auszuschließende Gefahrbremsungen, Ausweichmanöver oder Kollisionen die Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung häufig naheliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18 Rn. 10, insoweit in BGHR AufenthG § 96 Abs. 2 Nr. 1 Hilfeleisten 2 nicht abgedruckt). - LG Weiden/Oberpfalz, 05.02.2019 - 1 KLs 23 Js 2015/18
Gewerbliches Einschleusen von Ausländern - Kinder und Jugendliche
Denn aufgrund ihres divergierenden Entwicklungsstands ist zweifelhaft, ob Kindern schon das Passieren der Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls aber der Umstand einer Schleusung bewusst war (BGH, Beschl. v. 24.10.2018, 1 StR 212/18).