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   BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17   

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https://dejure.org/2017,29184
BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17 (https://dejure.org/2017,29184)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2017 - 1 StR 213/17 (https://dejure.org/2017,29184)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 1 StR 213/17 (https://dejure.org/2017,29184)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    §§ 29 ff. BtMG; § 46 StGB; § 267 Abs. 2 StGB; § 31 Satz 1 BtMG
    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; Zulässigkeit einer Schätzung des Wirkstoffgehalts); Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 1 Nr 1 BtMG, § 31 S 1 Nr 2 BtMG, § 46 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Zulässigkeit der Schätzung des Wirkstoffgehaltes; Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungshilfe im Urteil

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 30 Abs. 2 BtMG, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 31 Satz 1 Nr. 1 und 2 BtMG, § 31 Satz 1 Nr. 2 BtMG, § 64 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Feststellung des Wirkstoffgehalts eines Betäubungsmittels durch Schätzung; Würdigung vertypter Strafmilderungsgründe im Verhältnis zur Annahme minder schwerer Fälle; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Zulässigkeit der Schätzung des Wirkstoffgehaltes; Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungshilfe im Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Feststellung des Wirkstoffgehalts eines Betäubungsmittels durch Schätzung; Würdigung vertypter Strafmilderungsgründe im Verhältnis zur Annahme minder schwerer Fälle; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Feststellung des Wirkstoffgehalts eines Betäubungsmittels durch Schätzung; Würdigung vertypter Strafmilderungsgründe im Verhältnis zur Annahme minder schwerer Fälle; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Zulässigkeit der Schätzung des Wirkstoffgehaltes; Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungshilfe im Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BtM-Verfahren: Die unzulässige/unrichtige Schätzung des Wirkstoffgehalts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungshilfe - und der festgestellte Aufklärungserfolg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Prognosse zukünftiger Beschaffungskriminalität

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Delikte - und die Schätzung des Wirkstoffgehalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 377
  • StV 2018, 500
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.05.2016 - 1 StR 43/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
    Das Tatgericht darf allerdings nur dann den Wirkstoffgehalt - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes - unter Berücksichtigung der sicher festgestellten Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Beurteilung durch die Tatbeteiligten, Begutachtungen in Parallelverfahren etc.) durch eine "Schätzung' festlegen, soweit konkrete Feststellungen zur Wirkstoffkonzentration nicht getroffen werden können, wenn die Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht (mehr) zur Verfügung stehen (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 und vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703; Patzak in Körner/ Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 331 ff. mwN).

    In den Fällen 1 - 4 und 6 der Urteilsgründe kann der Senat angesichts des An- und Verkaufs jeweils größerer Mengen von Betäubungsmitteln und der jeweiligen Preise ausschließen, dass im Einzelfall die Grenze zur nicht geringen Menge unterschritten wurde (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885; Patzak in Körner/ Patzak/Volkmer aaO, Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 214).

    Für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt deshalb regelmäßig nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 und vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703, je mwN).

  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
    Das Tatgericht darf allerdings nur dann den Wirkstoffgehalt - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes - unter Berücksichtigung der sicher festgestellten Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Beurteilung durch die Tatbeteiligten, Begutachtungen in Parallelverfahren etc.) durch eine "Schätzung' festlegen, soweit konkrete Feststellungen zur Wirkstoffkonzentration nicht getroffen werden können, wenn die Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht (mehr) zur Verfügung stehen (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 und vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703; Patzak in Körner/ Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 331 ff. mwN).

    Für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt deshalb regelmäßig nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 und vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703, je mwN).

  • BGH, 06.08.2013 - 3 StR 212/13

    Einfuhr von/Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
    Das Tatgericht darf allerdings nur dann den Wirkstoffgehalt - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes - unter Berücksichtigung der sicher festgestellten Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Beurteilung durch die Tatbeteiligten, Begutachtungen in Parallelverfahren etc.) durch eine "Schätzung' festlegen, soweit konkrete Feststellungen zur Wirkstoffkonzentration nicht getroffen werden können, wenn die Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht (mehr) zur Verfügung stehen (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 und vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703; Patzak in Körner/ Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 331 ff. mwN).

    Für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt deshalb regelmäßig nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339 und vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703, je mwN).

  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
    Liegen Angaben eines Angeklagten vor, die möglicherweise Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolges im Sinne der genannten Vorschrift sein können, ist der Tatrichter gehalten, diese in nachvollziehbarer Weise darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (Senat, Beschlüsse vom 23. April 2013 - 1 StR 131/13, NStZ 2013, 665 und vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162 f. mwN).
  • BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05

    Aufklärungshilfe bei Hilfe zur Sicherstellung von unbekannt gelagerten

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
    Insoweit wäre nicht nur eine Aufdeckung von Taten nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG zu erwägen, sondern durch die Sicherstellung der Betäubungsmittel als besonders wirksame Form der Verhinderung geplanter Straftaten auch eine Aufklärungshilfe nach § 31 Satz 1 Nr. 2 BtMG (vgl. auch Senat, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 1 StR 187/05, NStZ 2006, 177).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 148/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose)

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
    Allerdings ist die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt regelmäßig auch dann gerechtfertigt, wenn die Begehung gewichtiger Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, die über den Erwerb kleiner Rauschgiftmengen hinausgehen, wegen der Drogenabhängigkeit des Angeklagten konkret zu besorgen sind (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 148/08, Rn. 4, NStZ-RR 2008, 234).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
    In den Fällen 1 - 4 und 6 der Urteilsgründe kann der Senat angesichts des An- und Verkaufs jeweils größerer Mengen von Betäubungsmitteln und der jeweiligen Preise ausschließen, dass im Einzelfall die Grenze zur nicht geringen Menge unterschritten wurde (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, NJW 1994, 1885; Patzak in Körner/ Patzak/Volkmer aaO, Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 214).
  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 496/10

    Unzulässige Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
    Die bloße Wertung, es bestehe kein Zusammenhang mit den Taten der Angeklagten, genügt zur Ermöglichung der revisionsgerichtlichen Überprüfung ersichtlich nicht (vgl. Senat, aaO; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 496/10; zum erforderlichen Tatzusammenhang vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13 Rn. 8 ff., StV 2014, 619, mwN), zumal die Kammer im Rahmen der Beweiswürdigung darauf hinweist, dass die Angeklagte im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Taten auch einen "Kontakt vermittelt' habe (UA S. 19).
  • BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
    Liegen Angaben eines Angeklagten vor, die möglicherweise Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolges im Sinne der genannten Vorschrift sein können, ist der Tatrichter gehalten, diese in nachvollziehbarer Weise darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (Senat, Beschlüsse vom 23. April 2013 - 1 StR 131/13, NStZ 2013, 665 und vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162 f. mwN).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
    Die bloße Wertung, es bestehe kein Zusammenhang mit den Taten der Angeklagten, genügt zur Ermöglichung der revisionsgerichtlichen Überprüfung ersichtlich nicht (vgl. Senat, aaO; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 496/10; zum erforderlichen Tatzusammenhang vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13 Rn. 8 ff., StV 2014, 619, mwN), zumal die Kammer im Rahmen der Beweiswürdigung darauf hinweist, dass die Angeklagte im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Taten auch einen "Kontakt vermittelt' habe (UA S. 19).
  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 44/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkstoffmenge bei

    Dies ändert aber nichts daran, dass im Hinblick auf die durch das Betäubungsmittelgesetz geschützte Volksgesundheit die Wirkstoffmenge ein wesentlicher Umstand zur Beurteilung der Schwere der Tat und zur Bestimmung des Schuldumfangs ist (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 294/19, juris Rn. 18, BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2019 - 4 StR 1/19, juris Rn. 3; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 213/17, NStZ-RR 2017, 377, 378; vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247, 248; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339).
  • BGH, 09.02.2023 - 3 StR 440/22

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Konnex zwischen

    Grundsätzlich bedarf es insoweit allerdings einer zumindest groben Schilderung der getätigten Angaben und der hieraus gewonnenen Ermittlungsergebnisse, um dem Revisionsgericht die Überprüfung des Aufklärungserfolgs zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 213/17, NStZ-RR 2017, 377, 378 mwN; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 31 BtMG Rn. 160, 165, 186 f.).
  • BGH, 27.09.2023 - 2 StR 227/23

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Bei Betäubungsmittelstraftaten ist im Hinblick auf die durch das Betäubungsmittelgesetz geschützte Volksgesundheit die Wirkstoffmenge ein wesentlicher Umstand zur Beurteilung der Schwere der Tat und zur Bestimmung des Schuldumfangs (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 294/19, juris Rn. 18; BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2019 - 4 StR 1/19, juris Rn. 3; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 213/17, NStZ-RR 2017, 377, 378; vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247, 248; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339).
  • BGH, 27.07.2022 - 1 StR 154/22

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei Überschneidung

    Für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt deshalb regelmäßig nicht verzichtet werden (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 213/17 -, Rn. 8).?.
  • BGH, 16.07.2019 - 4 StR 1/19

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Bedeutung des

    Diese Vorgehensweise wird der Bedeutung des Wirkstoffgehalts eines Betäubungsmittels als bestimmender Strafzumessungsgrund (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - 1 StR 213/17, NStZ-RR 2017, 377; vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339) nicht gerecht.
  • OLG Köln, 14.09.2018 - 1 RVs 199/18

    Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

    Ist eine Untersuchung des Rauschgifts nicht mehr möglich, so muss der Tatrichter versuchen, den Wirkstoffanteil des Rauschgifts und die Gesamtmenge unter Auswertung sonstiger Umstände, etwa der Einschätzung durch die Konsumenten sowie der Herkunft und des Preises, zu ermitteln (vgl. BGH StV 1984, 155; BGHSt 33, 8 [15] = StV 1984, 466 = NStZ 1984, 556; vgl. a. BGH [26.07.01] NStZ-RR 2002, 52 [53]; BGH [06.08.13] StV 2013, 703; ]; BGH, Beschl. v. 12.05.2016 - 1 StR 43/16 - = NStZ-RR 2016, 247 (auch durch Schätzung möglich); BGH, Beschl. V. 31.05.2016 - 3 StR 138/16 - = NStZ-RR 2016, 315 (Ls.); BGH, Beschl. v. 20.06.2017 - 1 StR 213/17 - = StV 2018, 500; SenE v. 05.04.2011 - III-1 RVs 70/11 - SenE v. 26.01.2018 - III-1 RVs 4/18).
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