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   BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89   

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BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89 (https://dejure.org/1989,713)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1989 - 1 StR 213/89 (https://dejure.org/1989,713)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1989 - 1 StR 213/89 (https://dejure.org/1989,713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen Bildung einer Gesamtstrafe trotz Erledigung einer früher verhängten Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 528
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 19.11.1982 - 1 Ss 700/82

    Nachholung einer Gesamtstrafe ; Aufhebung der Sache ; Strafausspruch ;

    Auszug aus BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
    Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389; BGH NStZ 1982, 377; BGH StV 1982, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337 [OLG Stuttgart 19.11.1982 - 1 Ss 700/82]; vgl. ferner Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 18).
  • BGH, 12.12.1952 - 2 StR 325/52
    Auszug aus BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
    Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389; BGH NStZ 1982, 377; BGH StV 1982, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337 [OLG Stuttgart 19.11.1982 - 1 Ss 700/82]; vgl. ferner Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 18).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
    Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389; BGH NStZ 1982, 377; BGH StV 1982, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337 [OLG Stuttgart 19.11.1982 - 1 Ss 700/82]; vgl. ferner Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 18).
  • BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
    Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389; BGH NStZ 1982, 377; BGH StV 1982, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337 [OLG Stuttgart 19.11.1982 - 1 Ss 700/82]; vgl. ferner Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 18).
  • BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82

    Unterlassen einer zwingend vorgeschriebenen nachträglichen Bildung einer

    Auszug aus BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
    Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389; BGH NStZ 1982, 377; BGH StV 1982, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337 [OLG Stuttgart 19.11.1982 - 1 Ss 700/82]; vgl. ferner Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 18).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat

    Auszug aus BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
    Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389; BGH NStZ 1982, 377; BGH StV 1982, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337 [OLG Stuttgart 19.11.1982 - 1 Ss 700/82]; vgl. ferner Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 18).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Der neue Tatrichter wird insoweit auch die Gesamtstrafenlage hinsichtlich der beiden früher erkannten Geldstrafen (UA 5 a.E.) und den in den Fällen II. A 1 bis 4 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen zu prüfen und dabei zu berücksichtigen haben, daß eine zwischenzeitliche Erledigung der Geldstrafen die Bildung einer (gesonderten) Gesamtstrafe nicht entbehrlich machen würde (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1, 2 jew. m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Für den Fall solcher Gesamtstraffähigkeit - wobei es für den neuen Tatrichter auf den Vollstreckungsstand zur Zeit des ersten, hier angefochtenen Urteils ankommen wird (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 und 2) - wären die Strafen für die ersten drei hier abgeurteilten Körperverletzungen gesonderter nachträglicher Gesamtstrafbildung nach § 55 Abs. 1 StGB zuzuführen.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Sollten die Geldstrafen zwischen zeitlich beglichen sein, ändert dies an der Zäsurwirkung nichts (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    b) Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben zu prüfen, ob wegen der rechtskräftigen Vorverurteilung des Angeklagten vom 28, August 1997 eine nachträgliche Gesamtstrafe mit der Einzelstrafe für die zuvor begangene gefährliche Körperverletzung (Fall II. 2. a) gebildet werden muß; sofern zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB vorgelegen haben, ist diese auch dann nachzuholen, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen erledigt ist (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 und Fehler 2).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

    Zwei Gesamtstrafen sind auch zu bilden, falls die Strafe aus der Verurteilung vom 13. November 1995 inzwischen vollstreckt sein sollte (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; Tröndle aaO § 55 Rdn. 3, 7 c m.w.N.).
  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Dies gilt nicht nur in dem speziellen Fall, in dem die Urteilsaufhebung gerade wegen fehlerhaft unterbliebener nachträglicher Gesamtstrafbildung erfolgt ist (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Erledigung 1).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 188/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Bindungswirkung nicht

    Eine nach Erlass des ersten Urteils erfolgte Erledigung stünde - wie das Landgericht möglicherweise rechtsirrig angenommen hat - einer Einbeziehung der Strafen nicht entgegen, zumal im Falle einer Aufhebung einer Gesamtstrafe durch das Revisionsgericht und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht die Gesamtstrafenbildung in der neuen Verhandlung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der früheren tatrichterlichen Verhandlung - hier also am 12. Oktober 2009 - vorzunehmen ist (st. Rspr. - etwa BGH, Beschluss vom 2. Mai 1989 - 1 StR 213/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; Beschluss vom 21. August 2001 - 5 StR 291/01, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 2; Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72 f.; Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 5 StR 459/09, NStZ-RR 2010, 106 f.; Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10, Rdnr. 2; Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, Rdnr. 6).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Der neue Tatrichter wird auch feststellen müssen, ob die durch das Amtsgericht Arnsberg vom 5. November 1990 verhängte Geldstrafe bei Erlaß des angefochtenen Urteils bereits vollständig bezahlt war (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 16/98

    Vertypter Milderungsgrund der alkoholbedingten erheblich verminderten

    Eine zwischenzeitlich eingetretene Vollstreckung der Geldstrafen (Nrn. 10 und 13 der Strafliste) stünde der Gesamtstrafenbildung nicht entgegen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1).
  • BGH, 03.09.1998 - 4 StR 397/98

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist deshalb aber die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus dieser Geldstrafe und der für die Tat vom 23. Dezember 1995 verhängten Strafe nicht unzulässig (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04

    Beweiswürdigung (sexueller Missbrauch; Widerspruch von schriftlichem

  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 633/99

    Vollendung beim Raub; Versuch; Gewalt als Mittel zur Wegnahme; Hehlerei

  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 493/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Erledigung; Genehmigung der

  • BGH, 29.10.2008 - 5 StR 443/08

    Beweiswürdigung zur uneingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • BGH, 06.03.2007 - 3 StR 19/07

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (zweiter Durchgang; Maßgeblichkeit der

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 203/04

    Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte (Entbehrlichkeit einer Anhörung bei

  • BGH, 12.07.2005 - 5 StR 227/05

    Gesamtstrafenbildung (Entfallen der Zäsurwirkung bei der Geldstrafe)

  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 287/00

    Fehlerhafte Verneinung minder schwerer Fälle der Einfuhr von Betäubungsmitteln in

  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98

    Nachträgliche Gesamstrafenbildung

  • BGH, 08.10.2010 - 3 StR 368/10

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (maßgeblicher Zeitpunkt für die Erledigung

  • BGH, 25.05.2000 - 4 StR 143/00

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; zwischenzeitliche Verbüßung; Zäsur

  • BGH, 25.09.2018 - 2 StR 321/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Erledigung der Vollstreckung: Zeitpunkt)

  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 357/00

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Doppelverwertungsverbot (Eigennützigkeit als

  • BGH, 04.04.1997 - 2 StR 125/97

    Einbeziehung einer zurückliegenden Freiheitsstrafe in den Strafrahmen einer

  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 612/98

    Gefährliche Körperverletzung; Nachprüfung der Strafbemessung; Einbeziehung von

  • BGH, 31.01.2012 - 3 StR 428/11

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Vollstreckungsstand)

  • BGH, 13.11.1991 - 2 StR 463/91

    Voraussetzungen der Nachholung der nachträglichen Bildung einer

  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 556/98

    Strafschärfende Wirkung einer Vorstrafe

  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 279/96

    Anforderungen an die mittäterschaftliche Zurechnung eines Diebstahls an den

  • BGH, 06.10.1999 - 5 StR 353/99

    Gesamtstrafenbildung; Darlegungslast

  • BGH, 24.06.1999 - 4 StR 200/99

    6. StrRG; Schwerer Raub; Lex mitior; Milderes Gesetz; Minder schwerer Fall; Waffe

  • BGH, 13.12.2018 - 5 StR 337/18

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Erledigung der Strafe;

  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 128/96

    Versäumung der Bildung einer Gesamtstrafe durch ein Strafgericht -

  • BayObLG, 08.03.1996 - 4St RR 36/96

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Rechtmittelbeschränkung auf den

  • KG, 03.12.2008 - 1 Ss 267/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Berücksichtigung mehrerer

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 350/95

    Gesamtstrafe - Anrechnung der Untersuchungshaft - Verbüßung

  • BGH, 28.04.1994 - 1 StR 177/94

    Gesamtstrafenbildung - Vollstreckung der Strafe - Aufhebung und Zurückverweisung

  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 195/98

    Änderung eines Gesamtstrafenausspruchs aufgrund der Nichteinbeziehung einer

  • BGH, 27.11.1997 - 4 StR 560/97

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe bei Vorliegen von mehreren Einzelstrafen -

  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 423/89

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe

  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 685/97

    Nachholung der Bildung einer Gesamtstrafe - Berücksichtigung einer noch nicht

  • BGH, 15.10.1996 - 4 StR 456/96

    Gesamtstrafenbildung bei noch nicht vollständig vollstreckter Freiheitsstrafe

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 59/92

    Verwerfung der Revision

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